Am gestrigen Donnerstag verhandelte das Landgericht München I über den Einspruch gegen eine einstweilige Verfügung gegen den Aktionskünstler Wolfram P. Kastner. Die Verfügung des Gerichts war "… mit der Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder einer Haft bis zu 6 Monaten …" verbunden und verbot Kastner "… an dem Grabstein/Grabdenkmal Schilder anzubringen ... Buchstaben … auszubrechen ... Farbe auf den Grabstein/Grabdenkmal aufzubringen ... den Grabplatz zu betreten ...", also Aktionen, welche der Künstler in der Vergangenheit durchgeführt hatte.