Meinungsfreiheit in Saudi-Arabien

Urteil gegen Raif Badawi bestätigt

BERLIN. (hpd/ai) Das Urteil von 1.000 Stockhieben und zehn Jahren Haft für den Blogger Raif Badawi wurde vom Obersten Gerichtshof Saudi-Arabiens bestätigt. Damit könnten schon Freitag die nächsten Hiebe vollstreckt werden. Amnesty International verurteilt dies und fordert Badawis sofortige Freilassung.

"Es ist abscheulich, dass dieses grausame und unrechtmäßige Urteil bestätigt worden ist. Bloggen ist kein Verbrechen und Raif Badawi wird dafür bestraft, dass er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat", sagte Philip Luther, Direktor der Abteilung Mittlerer Osten und Nordafrika bei Amnesty International.

"Mit der Entscheidung, das Urteil nicht aufzuheben, haben die saudi-arabischen Behörden sowohl der Gerechtigkeit als auch den Zehntausenden Stimmen, die weltweit seine sofortige und bedingungslose Freiheit gefordert haben, hartherzige Gleichgültigkeit entgegengebracht. Nachdem seine Verurteilung nun endgültig und unwiderruflich ist, könnten schon Freitag die nächsten Hiebe vollstreckt werden und er wird zu Unrecht den Rest seiner Strafe ableisten müssen. Die Entscheidung des Gerichtshofs ist ein weiterer Rückschlag für die ohnehin schon schlechte Menschenrechtsbilanz in Saudi-Arabien."

"Badawi darf keine weiteren Stockhiebe bekommen, er muss freigelassen werden. Bloggen ist kein Verbrechen", stellte auch Ruth Jüttner, Amnesty-Expertin für den Nahen und Mittleren Osten in Deutschland fest. "Wir fordern König Salman auf, Badawi und alle gewaltlosen politischen Gefangenen sofort freizulassen, darunter auch den Rechtsanwalt von Raif Badawi, Waleed Abu al-Khair."

Raif Badawi wurde am 7. Mai 2014 zu zehn Jahren Haft, 1.000 Stockhieben und einer Geldstrafe von umgerechnet etwa 240.000 Euro verurteilt, weil er eine Online-Plattform zum öffentlichen Meinungsaustausch gegründet hatte. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen und Zehntausende Menschen weltweit haben sich im Rahmen einer globalen Kampagne für seine Freilassung eingesetzt.

Als Raif Badawi am 9. Januar 2015 nach dem Freitagsgebet 50 Stockhiebe auf einem öffentlichen Platz in Dschidda erhielt, hat dies internationales Entsetzen ausgelöst. In den zwei darauffolgenden Wochen wurde die Vollstreckung der Prügelstrafe aus medizinischen Gründen ausgesetzt. Seitdem haben die Behörden ohne Angabe von Gründen keine weiteren Hiebe gegen Raif Badawi vollstreckt. Nach der Bestätigung des Urteils durch den Obersten Gerichtshof besteht nun die unmittelbare Gefahr, dass die restlichen 950 Hiebe vollstreckt werden könnten.


Pressemitteilung von Amnesty International