Die Meinungsfreiheit ist in islamischen Staaten kein hohes Gut. Wer politische Machthaber oder religiöse Strukturen im Iran, in Ägypten oder in Saudi-Arabien kritisiert, muss mit schweren Konsequenzen rechnen, von langjährigen Haftstrafen bis hin zur Todesstrafe. Besonders Schriftsteller und Intellektuelle sind ein Dorn im Auge repressiver Regime, die sich vor allem vor der Macht des geschriebenen Wortes fürchten. Ein aktuelles und erschreckendes Beispiel liefert Algerien.
Es gehört zur islamischen Gewohnheit, religionskritische Gedanken auch mit Gewalt aus der Welt zu schaffen. Fanatische Irrläufer sehen "religiöse Gefühle" verletzt. Wir aber leben in keinem Gottes-, sondern einem Verfassungs-Staat. Alle Religionen dürfen kritisiert, belächelt, ja auch verspottet werden. Doch im Umgang mit dem Islam scheinen andere Regeln zu gelten.
Nicht nur im Iran oder in Saudi-Arabien drohen Gotteslästerern harte Strafen. Auch im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) findet sich ein Paragraph, der für Religionskritiker ungeahnte Folgen haben kann. Die Humanisten Leer haben sich im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe "Humanistische Gespräche" mit dem Paragraphen 166 StGB beschäftigt. Sie fordern nun von Bundesjustizminister Marco Buschmann dessen Abschaffung.
Die Mitzeichnungsfrist für die Bundestagspetition zur Streichung des Paragrafen 166 StGB ist abgelaufen. Nun liegt es in den Händen der Politik, ob dieser Impuls der Zivilgesellschaft aufgegriffen wird oder nicht. Im hpd-Interview spricht der Initiator der Petition, Michael Schmidt-Salomon, über die Mythen, die der Abschaffung des Paragrafen im Weg stehen, sowie über sinnvolle und weniger sinnvolle Wege, den Gefahren des Antisemitismus entgegenzutreten.
Vergangene Woche nahm das Bundesinnenministerium die umstrittene Studie zur Muslimenfeindlichkeit von seiner Internetseite und vernichtete 200 Druckexemplare. Vorausgegangen war ein Antrag auf einstweilige Verfügung des Publizisten Henryk M. Broder, dem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin stattgegeben hat. Auch die Islamismuskritikerin Sigrid Herrmann erhob rechtlichen Einspruch gegen die Verunglimpfung ihrer Privatperson in der Publikation. Nun soll die Studie durch die "Deutsche Islamkonferenz" erneut veröffentlicht werden. Der hpd sprach mit Herrmann über den tendenziösen Bericht, den Stand der Meinungsfreiheit in Sachen Politischer Islam, ihr laufendes Klageverfahren und die Zukunft der Erhebung.
Der heutige Justizminister Marco Buschmann hat sich 2015 in einem gemeinsamen Aufsatz mit dem jetzigen Finanzminister Christian Lindner für die Abschaffung des Paragrafen 166 StGB ausgesprochen. "Es wäre zu hoffen, dass der Justizminister sich an seine weisen Worte aus dem Jahr 2015 erinnert und entsprechend handelt", meint Michael Schmidt-Salomon, der im Namen der Giordano-Bruno-Stiftung eine Petition zur Abschaffung des sogenannten "Gotteslästerungsparagrafen" beim Deutschen Bundestag eingereicht hat.
Der im Jahr 2021 veröffentlichte Film "Mentega Terbang" handelt von einem muslimischen Mädchen, welches auch Inhalte anderer Religionen untersucht. Für die malaysischen Behörden ein Grund den Film im Jahr 2024 wegen blasphemischer Inhalte zu verbieten und den Regisseur Khairi Anwar wie auch den Produzenten Tan Meng Kheng zu belangen. Ein Vorgehen, das religiöse Gruppen erfreut und Menschenrechtsorganisationen schockiert.
Nicht nur in Diktaturen oder autokratischen Regimen mit demokratischem Anstrich ist die Meinungsfreiheit bedroht. Das Attentat auf die Redaktion der französischen Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo, vor allem aber die teils verhohlene, teils offene Zustimmung, mit der nicht nur in Teheran, sondern auch in Paris darauf reagiert wurde, machte dies nur allzu deutlich. MIZ 4/23 befasst sich im Schwerpunkt mit einigen Aspekten der Debatte um Streitkultur und Cancel Culture.
Darf man Religion verspotten? Ja, unbedingt, sagt Richard Malka. In Frankreich lebt er deshalb unter Polizeischutz. Als Anwalt hat er Charlie Hebdo erfolgreich gegen Rassismusvorwürfe verteidigt, nachdem das Magazin Mohammad-Karikaturen veröffentlichte. Jetzt ist sein Plädoyer vor Gericht als Buch erschienen – eine fulminante Verteidigung der Meinungsfreiheit.
21 britische Universitäten haben eine Islamophobie-Definition in ihr Regelwerk übernommen, die laut Regierung die Meinungsfreiheit einschränkt und gegen das Gleichstellungsgesetz verstößt. Die britische National Secular Society (NSS) warnt vor einer Einschränkung von Forschung und Lehre.
Der russische Aktivist und Aktionskünstler Pjotr Wersilow ist wegen "Verunglimpfung der russischen Armee" in Abwesenheit zu achteinhalb Jahren Straflager verurteilt worden. Putins Justiz will damit jede Opposition gegen den Ukraine-Krieg einschüchtern.
Während einer Lesung seines aktuellen Buches "Glück im Unglück – Wie ich trotz schlechter Nachrichten optimistisch bleibe" an der Universität Jena Ende August wurde der "Tagesschau"-Sprecher Constantin Schreiber von einem jungen Mann angegriffen, der ihm eine Torte ins Gesicht warf. Nach diesem Angriff kündigte der Journalist an, sich nicht mehr zu Fragen über den Islam zu äußern. Naïla Chikhi bedauert seine Entscheidung.
Das Antidiskriminierungsgesetz in New South Wales (Australien) hat nach über 45 Jahren einen neuen Zusatz bekommen. Er soll religiöse Menschen vor Hass und Verunglimpfung schützen. Auch sollen sie nicht mehr der Lächerlichkeit preisgegeben werden können. Dieser Zusatz erfreut manch religiöse Gruppe, ruft aber auch Besorgnis hervor.
Blasphemie ist in Indonesien eine Straftat. Damit soll nun Schluss sein, fordert die Menschenrechtsorganisation Setara Institute for Democracy and Peace. Auch andere NGOs beobachten das Verbot mit Sorge. Laut Human Rights Watch sind seit Einführung des Blasphemiegesetzes 1965 mehr als 150 Menschen wegen Gotteslästerung verurteilt worden, meist Angehörige religiöser Minderheiten.
In der "Cancel Culture" sieht der Philosoph Julian Nida-Rümelin auch Gefahren für die Demokratie, sein Buch heißt denn auch: "Ende der Aufklärung? Ein Plädoyer für eigenständiges Denken". Darin entwickelt der Autor auch einen Maßstab dafür, was noch geduldet und was strafrechtlich relevant sein sollte.