Er war der "freieste aller Freidenker", schreibt der Historiker Volker Reinhardt in seiner 2024 erschienen, vielbeachteten Bruno-Biografie, ein "intellektueller Anarchist und Albtraum aller Orthodoxiewächter". Heute vor 425 Jahren, am 17. Februar 1600, wurde Giordano Bruno, der das Universum für "unendlich" und religiöse Dogmen für "Eseleien" hielt, als "halsstarriger Ketzer" auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Über die Hälfte der Weltbevölkerung lebt in Ländern, die Blasphemie oder "Gotteslästerung" per Gesetz verbieten. In einigen Ländern droht Betroffenen die Todesstrafe oder mehrere Jahre Gefängnis. Der jetzt erschienene "Freedom of Thought Report 2024" der Organisation Humanists International wirft ein Schlaglicht auf diese gravierende Verletzung der Menschenrechte von nicht-religiösen Menschen.
Gute Vorsätze hält das neue Jahr genügend bereit: Sich Zuversicht bewahren. Den Kopf klar behalten. Weniger und bessere Medien konsumieren. Und: X zum Teufel jagen. Denn das Soziale Netzwerk, auf dem heute Abend sein Käufer mit der Kanzlerkandidatin der AfD live sprechen will, erfüllt wichtige Mindeststandards für freie Meinungsäußerung nicht mehr.
"Falls Sie befürchten, religionskritische Zeichnungen könnten Sie dazu verleiten, in die Luft zu gehen oder, schlimmer noch, andere in die Luft zu sprengen, beenden Sie das Video unverzüglich!", lautet die Triggerwarnung zu dem "Free Charlie!"-Film, der heute zum 10. Jahrestag des Anschlags auf "Charlie Hebdo" auf dem YouTube-Kanal der Giordano-Bruno-Stiftung veröffentlicht wurde. Es ist ein entschiedener Aufruf, sich von Fundamentalisten nicht einschüchtern zu lassen.
Die Meinungsfreiheit ist in islamischen Staaten kein hohes Gut. Wer politische Machthaber oder religiöse Strukturen im Iran, in Ägypten oder in Saudi-Arabien kritisiert, muss mit schweren Konsequenzen rechnen, von langjährigen Haftstrafen bis hin zur Todesstrafe. Besonders Schriftsteller und Intellektuelle sind ein Dorn im Auge repressiver Regime, die sich vor allem vor der Macht des geschriebenen Wortes fürchten. Ein aktuelles und erschreckendes Beispiel liefert Algerien.
Es gehört zur islamischen Gewohnheit, religionskritische Gedanken auch mit Gewalt aus der Welt zu schaffen. Fanatische Irrläufer sehen "religiöse Gefühle" verletzt. Wir aber leben in keinem Gottes-, sondern einem Verfassungs-Staat. Alle Religionen dürfen kritisiert, belächelt, ja auch verspottet werden. Doch im Umgang mit dem Islam scheinen andere Regeln zu gelten.
Nicht nur im Iran oder in Saudi-Arabien drohen Gotteslästerern harte Strafen. Auch im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) findet sich ein Paragraph, der für Religionskritiker ungeahnte Folgen haben kann. Die Humanisten Leer haben sich im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe "Humanistische Gespräche" mit dem Paragraphen 166 StGB beschäftigt. Sie fordern nun von Bundesjustizminister Marco Buschmann dessen Abschaffung.
Die Mitzeichnungsfrist für die Bundestagspetition zur Streichung des Paragrafen 166 StGB ist abgelaufen. Nun liegt es in den Händen der Politik, ob dieser Impuls der Zivilgesellschaft aufgegriffen wird oder nicht. Im hpd-Interview spricht der Initiator der Petition, Michael Schmidt-Salomon, über die Mythen, die der Abschaffung des Paragrafen im Weg stehen, sowie über sinnvolle und weniger sinnvolle Wege, den Gefahren des Antisemitismus entgegenzutreten.
Vergangene Woche nahm das Bundesinnenministerium die umstrittene Studie zur Muslimenfeindlichkeit von seiner Internetseite und vernichtete 200 Druckexemplare. Vorausgegangen war ein Antrag auf einstweilige Verfügung des Publizisten Henryk M. Broder, dem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin stattgegeben hat. Auch die Islamismuskritikerin Sigrid Herrmann erhob rechtlichen Einspruch gegen die Verunglimpfung ihrer Privatperson in der Publikation. Nun soll die Studie durch die "Deutsche Islamkonferenz" erneut veröffentlicht werden. Der hpd sprach mit Herrmann über den tendenziösen Bericht, den Stand der Meinungsfreiheit in Sachen Politischer Islam, ihr laufendes Klageverfahren und die Zukunft der Erhebung.
Der heutige Justizminister Marco Buschmann hat sich 2015 in einem gemeinsamen Aufsatz mit dem jetzigen Finanzminister Christian Lindner für die Abschaffung des Paragrafen 166 StGB ausgesprochen. "Es wäre zu hoffen, dass der Justizminister sich an seine weisen Worte aus dem Jahr 2015 erinnert und entsprechend handelt", meint Michael Schmidt-Salomon, der im Namen der Giordano-Bruno-Stiftung eine Petition zur Abschaffung des sogenannten "Gotteslästerungsparagrafen" beim Deutschen Bundestag eingereicht hat.
Der im Jahr 2021 veröffentlichte Film "Mentega Terbang" handelt von einem muslimischen Mädchen, welches auch Inhalte anderer Religionen untersucht. Für die malaysischen Behörden ein Grund den Film im Jahr 2024 wegen blasphemischer Inhalte zu verbieten und den Regisseur Khairi Anwar wie auch den Produzenten Tan Meng Kheng zu belangen. Ein Vorgehen, das religiöse Gruppen erfreut und Menschenrechtsorganisationen schockiert.
Nicht nur in Diktaturen oder autokratischen Regimen mit demokratischem Anstrich ist die Meinungsfreiheit bedroht. Das Attentat auf die Redaktion der französischen Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo, vor allem aber die teils verhohlene, teils offene Zustimmung, mit der nicht nur in Teheran, sondern auch in Paris darauf reagiert wurde, machte dies nur allzu deutlich. MIZ 4/23 befasst sich im Schwerpunkt mit einigen Aspekten der Debatte um Streitkultur und Cancel Culture.
Darf man Religion verspotten? Ja, unbedingt, sagt Richard Malka. In Frankreich lebt er deshalb unter Polizeischutz. Als Anwalt hat er Charlie Hebdo erfolgreich gegen Rassismusvorwürfe verteidigt, nachdem das Magazin Mohammad-Karikaturen veröffentlichte. Jetzt ist sein Plädoyer vor Gericht als Buch erschienen – eine fulminante Verteidigung der Meinungsfreiheit.
21 britische Universitäten haben eine Islamophobie-Definition in ihr Regelwerk übernommen, die laut Regierung die Meinungsfreiheit einschränkt und gegen das Gleichstellungsgesetz verstößt. Die britische National Secular Society (NSS) warnt vor einer Einschränkung von Forschung und Lehre.
Der russische Aktivist und Aktionskünstler Pjotr Wersilow ist wegen "Verunglimpfung der russischen Armee" in Abwesenheit zu achteinhalb Jahren Straflager verurteilt worden. Putins Justiz will damit jede Opposition gegen den Ukraine-Krieg einschüchtern.