Fluchen in Venedig: Geldstrafe wegen Gotteslästerung

Nach einem Beinahe-Unfall fluchte ein Rollerfahrer lautstark. Die Reaktion der Stadtpolizei: ein Bußgeld in Höhe von 102 Euro aufgrund von Gotteslästerung. Doch auf welcher rechtlichen Grundlage?

Roller in einer Gasse
Symbolbild

Wer zukünftig in Italien Urlaub macht, sollte es unterlassen, lautstark zu fluchen. Jedenfalls sollte man von einer Sprache absehen, die die Gesetzeshüter verstehen, wie ein aktuelles Beispiel zeigt: Fast hätte in Venedig ein Rollerfahrer einen unbedachten Fußgänger überfahren. Lautstark fluchend konnte er gerade noch rechtzeitig ausweichen. Ein (Fluch-)-Manöver, das nicht unbemerkt blieb: Der 22-jährige Rollerfahrer erhielt ein Bußgeld von 102 Euro. Als Verteidigung führte der junge Mann an, dass er in diesem Moment aufgeregt gewesen sei, sei es aus Schreck oder wegen der stressigen Situation: „Ich habe mich hinreißen lassen“, betonte er Mitte September gegenüber den Beamten der örtlichen Polizei, die sich in der Nähe befanden und ihn für eine Ausweiskontrolle angehalten hatten.

Was wie ein schlechter Scherz klingt, ist eine Geldstrafe, die sich auf Artikel 724 des italienischen Strafgesetzbuchs gründet. Er sieht für Personen, die öffentlich mit beleidigenden Worten gegen Gottheiten fluchen, eine Verwaltungsstrafe zwischen 51 und 309 Euro vor. Die 102 Euro, die der Rollerfahrer in Venedig zahlen soll, liegen damit innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Öffentliche Gotteslästerung ist strafbar

Ursprünglich war die Vorschrift allerdings ausdrücklich auf die „Religion des Staates“ bezogen und damit auf die katholische Kirche. Nachdem Italien und der Vatikan 1984 im Rahmen der Revision des Laterankonkordats festgehalten hatten, dass die katholische Religion nicht mehr die alleinige Staatsreligion Italiens ist, geriet die alte Regelung zunehmend in Konflikt mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebot.

1995 erklärte das italienische Verfassungsgericht deshalb einen Teil des Artikels 724 für verfassungswidrig. Nicht mehr geschützt werden durften danach ausschließlich die Symbole und Personen der früheren Staatsreligion. Die öffentliche Gotteslästerung gegen Gott blieb dagegen grundsätzlich sanktionierbar, nun unabhängig von der konkreten Religion. 1999 wurde die Regelung schließlich entkriminalisiert. Seitdem ist Gotteslästerung in Italien kein Straftatbestand mehr, sondern eine Verwaltungsübertretung.

Bemerkenswert ist, dass im beschriebenen Fall das Polizeiprotokoll von Venedig ausgerechnet noch die alte Formulierung verwendet: Der Rollerfahrer habe „die Gottheiten, die von der Staatsreligion verehrt werden“, beleidigt. Diese Wortwahl stammt aus einer Zeit, in der die katholische Religion tatsächlich noch als Staatsreligion behandelt wurde.

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Ralf Nestmeyer

Der Autor ist Historiker und Schriftsteller (zu seiner Website geht es hier). Er hat zahlreiche Reiseführer, Sachbücher und Krimis geschrieben und gehört zu den Gründungsmitgliedern von PEN Berlin.

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