Kein Kopftuch auf der Richterbank
Versetzen Sie sich in diese unangenehme Situation: Sie sitzen auf der Anklagebank vor einem Strafgericht. Der Richter thront dort in seiner schwarzen Robe. Dann gibt es da auch noch zwei Schöffen, also ehrenamtliche Richter. Wie üblich in Zivilkleidung. Allerdings: Eine Schöffin trägt ein Kopftuch. Darf sie das? Zu dieser Frage gibt es eine aktuelle Gerichtsentscheidung.