Gerichtsurteil

Pressekonferenz von Dignitas und DGHS

"Die Freiheit hat gesiegt"

Gestern hatten Dignitas und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) in die Bundespressekonferenz eingeladen, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der letzten Woche, das Paragraf 217 gekippt hatte, aus ihrer Sicht zu analysieren und neue Möglichkeiten und Wege der beiden Organisationen zu präsentieren.

Entscheidung aus Karlsruhe:

Kopftuchverbot im Rechtsreferendariat verfassungsgemäß

Einen Tag nach dem Urteil, das den "Sterbehilfeverhinderungsparagraphen" 217 für nichtig erklärt hatte, fällte das Bundesverfassungsgericht gestern eine weitere Entscheidung im Sinne der weltanschaulichen Neutralität: Das Kopftuchverbot für juristische Referendarinnen ist verfassungsgemäß, bestätigten die Karlsruher Richter – mit einer Gegenstimme.

Gesundheitsminister Spahn

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Minister Spahn blockt weiter

Wird Herr Spahn jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genauso ignorieren wie das des Bundesverwaltungsgerichts? Währenddessen melden sich auch die Sterbehilfe-Gegner zu Wort.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Ein großer Tag für Schwerkranke

Nach der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Paragraphen 217 des Strafgesetzbuches als nichtig zu erklären, haben sich fast alle säkular-humanistischen Verbände zu Wort gemeldet. Nach Redaktionsschluss trafen noch Pressemitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und der Humanistischen Union (HU) ein.

§217 StGB verfassungswidrig

HVD begrüßt BVerfG-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den § 217 StGB für nichtig erklärt: Das Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe hat keinen Bestand. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt die damit verbundene Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und schlägt eine Neuregelung der Suizidhilfe vor.

ÖGHL begrüßt Entscheidung des dt. Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe

Mehr Selbstbestimmung für einen würdevollen Tod

Das mit Spannung erwartete Urteil stellt einen fundamentalen Durchbruch für ein Sterben in Würde dar. Durch die Aufhebung des verfassungswidrigen Sterbehilfe-Paragrafen tritt in Deutschland ab sofort wieder die bis zum 6. November 2015 gültige, menschenfreundlichere Rechtslage in Kraft.

Karlsruhe urteilt – was kommt danach?

Ob und wie weit soll die Hilfe zur Selbsttötung, entsprechend dem Zustand vor dem Verbotsgesetz von 2015, wieder erlaubt werden? Darüber entscheidet am 26. Februar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Die öffentlichen und interne Reflexionen über die Bedeutung des Urteils und was danach kommt, sind im vollen Gange.