Analyse

Kinderehen in Baden-Württemberg: 358 Fälle, nur acht Aufhebungen

358 Fälle von Kinderehen, aber nur acht rechtskräftige Aufhebungen: Zahlen aus Baden-Württemberg werfen Fragen zum Schutz minderjähriger Betroffener auf. Wie gehen die Behörden mit solchen Fällen um, und welche Rolle spielen rechtliche Hürden, gesellschaftliche Strukturen und religiöse Traditionen? Ein Blick auf die Hintergründe eines Problems, bei dem der Schutz von Kindern im Mittelpunkt stehen sollte.

Kind im Hochzeitskleid
Kind im Hochzeitskleid

Zwei AfD-Politiker des Landtags von Baden-Württemberg lösten mit einer Kleinen Anfrage zu Kinderehen an das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa eine Empörungswelle aus – und das zu Recht. Nikolaos Boutakoglou und Emely Knorr von der AfD wollten wissen, wie viele Kinderehen seit 2010 in Baden-Württemberg rechtskräftig aufgehoben wurden und in wie vielen Fällen die vom Land finanzierte Beratungsstelle „YASEMIN“ beim Thema „Zwangsverheiratungen von Schülerinnen und Schülern“ involviert war.

Seit 2012 registrierte das Innenministerium 358 Fälle, von denen lediglich acht rechtskräftig aufgehoben wurden. Die übrigen 350 Fälle seien durch sogenannte „sonstige Erledigungen“ beendet worden. Darunter versteht man beispielsweise den zwischenzeitlichen Tod eines Ehepartners oder das Erreichen der Volljährigkeit durch den minderjährigen Ehepartner.

Die Antwort des Ministeriums offenbart zudem, dass in fast allen Fällen das Mädchen der minderjährige Ehepartner war. Das jüngste Mädchen war zum Zeitpunkt der Eheschließung gerade einmal elf Jahre alt. In etwa 70 Prozent der Fälle stammten die Beteiligten aus muslimisch geprägten Ländern, wobei die meisten aus Syrien, der Türkei, Afghanistan oder dem Irak kamen. Etwas weniger als 30 Prozent stammten aus eher christlich geprägten Ländern. Davon kam mehr als die Hälfte allein aus Bulgarien, wo etwa zwei Drittel der Bevölkerung der sehr konservativen bulgarisch-orthodoxen Kirche angehören. Bei den restlichen ein bis zwei Prozent waren die Angaben gemischt, es lagen doppelte Nationalitätsangaben vor oder die Zuordnung blieb unklar.

Ob Religiosität bei den Kinderehen eine Rolle spielt, lässt sich aus der Antwort des Innenministeriums jedoch nicht direkt erschließen. Darüber hinaus war die baden-württembergische Beratungsstelle „YASEMIN“ im Jahr 2025 nach Angaben des Innenministeriums in 80 Fällen aktiv, in denen Personen von Zwangsverheiratung bedroht waren. Von diesen Fällen waren „33 Personen minderjährig, davon vier unter 12 Jahren, fünf 12 Jahre und zwei 13 Jahre alt“.

Die Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa auf die Kleine Anfrage der AfD-Politiker lässt die Frage offen, weshalb es den zuständigen Behörden in knapp 14 Jahren lediglich gelungen ist, zwei Prozent der bekannten Kinderehen rechtskräftig aufzulösen. Denn Kinderehen gehören laut SOS Kinderdörfer Weltweit zu den „schlimmsten Kinderrechtsverletzungen“ überhaupt. Sie verstoßen gegen gleich mehrere Artikel der UN-Kinderrechtskonvention, etwa gegen das Recht auf Mitbestimmung, auf Gewaltfreiheit und auf Schutz vor sexueller Ausbeutung.

Auch die internationale Staatengemeinschaft erkennt Kinderehen als wesentliches Problem an. Zum Hintergrund: Mit der Agenda 2030 haben sich alle Staaten zum Ziel gesetzt, globale Herausforderungen gemeinsam zu lösen. Im Jahr 2015 verabschiedeten sie 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development Goals“, SDGs), mit denen sie Verantwortung für die nachfolgenden Generationen übernehmen wollen. Bis zum Jahr 2030 sollen diese Ziele deutlich vorangebracht werden, wovon insbesondere Kinder profitieren sollen. Aufgrund ihres geringen Alters können sie sich noch nicht ausreichend selbst helfen und sind daher auf besonderen Schutz angewiesen. Das fünfte Ziel, „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen“, formuliert den Umgang mit Kinderehen im Unterziel 5.3 wie folgt: „Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen“.

Der Deutsche Bundestag verabschiedete 2017 in der Folge ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen und führte Artikel 13 Absatz 3 Nummer 1 EGBGB ein. Dieser erklärte im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland grundsätzlich für unwirksam, wenn eine der beteiligten Personen zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war. War das Kind bereits zwischen 16 und 18 Jahre alt, entscheidet ein Familiengericht im Einzelfall über die Aufhebung der Ehe.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte das neue Gesetz 2023 jedoch für unzulässig, da es mit Artikel 6 Absatz 1 GG (Schutz der Ehe und Familie) unvereinbar sei. Dabei ging es jedoch weniger um den neuen Artikel selbst als vielmehr um fehlende Folgeregelungen, die mögliche Unterhaltsansprüche oder die Folgen der Unwirksamkeit einer Ehe regeln. Zudem fehlte ein „angemessener Umgang“ mit der Frage, wie die Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit weitergeführt werden kann. Entsprechende Anpassungen reichte der Deutsche Bundestag schließlich 2024 nach. Demnach wird die zuvor geschlossene Ehe durch eine erneute Heirat bei Eintritt der Volljährigkeit rückwirkend anerkannt.

Kinderehe: Zahlen und Ursachen

Kinderehen sind weltweit ein verbreitetes Problem. Laut UNICEF leben derzeit etwa „650 Millionen Mädchen und Frauen auf der Welt, die vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet wurden“. Jungen seien etwa fünfmal seltener betroffen.

Eine 2011 veröffentlichte Studie  des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend untersuchte Beratungsanliegen in Beratungseinrichtungen zum Thema Zwangsverheiratung. Auch in dieser Studie waren vor allem Mädchen und Frauen betroffen. Knapp 30 Prozent der Betroffenen waren jünger als 18 Jahre.

Aufgeschlüsselt nach Ländern gebe es nach Angaben von UNICEF „die meisten Kinderbräute in Niger (76 Prozent), in der Zentralafrikanischen Republik (61 Prozent), im Tschad (61 Prozent), in Mosambik (48 Prozent), Bangladesch (51 Prozent), Burkina Faso (51 Prozent), Mali (54 Prozent), Südsudan (52 Prozent), Guinea (47 Prozent). Aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan (29 Prozent), Brasilien (26 Prozent), Kuba (29 Prozent), Irak (28 Prozent) oder Jemen (30 Prozent)“.

Mitte 2016 gab es auch in Deutschland noch knapp 1.500 verheiratete Minderjährige. Bis Dezember 2019 war diese Zahl auf 162 Fälle gesunken. Dazu trugen die Anhebung des Heiratsalters auf 18 Jahre und die Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderehe bei.

Warum werden Kinder verheiratet?

Die Gründe, warum Kinder überhaupt verheiratet werden, sind vielfältig. Nach Angaben der Kinderrechtsorganisation Humanium zählen insbesondere Armut, ein niedriges Bildungsniveau, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, patriarchalische Strukturen, ungünstige rechtliche Rahmenbedingungen, humanitäre Krisen und Konflikte, Familienehre, Geschlechternormen und Religion zu den relevanten Faktoren. Interessanterweise relativieren öffentliche Stellen den Einfluss des Faktors Religion, vor allem im Zusammenhang mit dem Islam. So betont UNICEF ausdrücklich, dass religiöse Traditionen lediglich eine von mehreren Ursachen seien. Es sei ein Vorurteil, dass Kinderehen hauptsächlich ein Problem in islamischen Gemeinschaften darstellten. Im Gegenteil könnten religiöse Würdenträger sogar einen Beitrag zum Schutz vor Kinderehen leisten. Auch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) stellt klar, dass Zwangsverheiratungen nicht an den Islam gebunden seien. Dies entspreche lediglich der öffentlichen Wahrnehmung, tatsächlich seien patriarchalische Strukturen für Kinderehen verantwortlich.

Es ist sicherlich richtig, dass es für die meisten Phänomene zahlreiche Ursachen gibt und monokausale Erklärungen häufig zu kurz greifen. Gleichzeitig erscheint es grotesk, dass Religionen, die in vielen Kulturen bereits seit Tausenden von Jahren verwurzelt sind, bei weltanschaulich relevanten Fragen wie der Kinderehe lediglich eine untergeordnete Rolle spielen sollten. Aus der Kleinen Anfrage der AfD-Abgeordneten geht hervor, dass die überwiegende Mehrheit der fraglichen Ehen Kinder aus muslimisch geprägten Ländern betrifft. Auch die von UNICEF genannten Länder, in denen Kinderehen gehäuft vorkommen, weisen mehrheitlich eine muslimische Prägung auf. Das ist auch kein Zufall, denn dort sind patriarchalische Strukturen besonders dominant.

Auf diesen Zusammenhang weist auch Christine Schirrmacher, Mitglied des „Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“ des Bundesinnenministeriums in ihrer Publikation „Die Frage der Freiwilligkeit der islamischen Eheschließung: Schariarechtliche Vorgaben und gesellschaftliche Praxis unter Berücksichtigung des Phänomens der Zwangsheirat“ hin. Sie beschreibt die Notwendigkeit, das Thema Zwangsehe und dessen Folgen in Moscheegemeinden wiederholt aufzugreifen. Schirrmacher stellt jedoch auch klar, dass der Islam nicht automatisch mit Zwangsehen gleichzusetzen ist. Deshalb liege „eine Lösung weder in einer Haftbarmachung ,des Islam‘ oder einer Verdächtigung aller Muslime noch in einer Negierung oder einem Hinwegsehen über die bestehende Problematik“. Daher ist es angezeigt, den Faktor „Religion“ in künftigen Auseinandersetzungen um die Kinderehe nicht aus falscher Rücksichtnahme zu vernachlässigen.

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Alexander Wolber

Der Autor studierte Psychologie in Marburg. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Universität Konstanz und arbeitet als Psychotherapeut i. A. in einer psychiatrischen Institutsambulanz. Zudem ist er Vorstandsmitglied der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP) und leitet die Abteilung „Beratung und Bildung“ im Humanistischen Bildungs- und Begegnungszentrum in Konstanz (hbbk).

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