Bundesverfassungsgericht fällt Urteil zum "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen"
Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen". Das Gericht hatte gestern geurteilt, dass die generelle Nichtigkeit von Eheschließungen mit unter 16-Jährigen verfassungskonform ist, jedoch nachgebessert werden muss.