Blasphemische Liegestütze?

Künstler wegen Störung der Religionsausübung verurteilt

Der Saarbrücker Künstler Alexander Karle macht Liegestütze auf dem Kirchenaltar

Der Künstler Alexander Karle musste sich im vergangenen Jahr vor einem Gericht verantworten, weil er Liegestütze auf einem Altar gemacht hat. Nachdem das saarländische Oberlandesgericht den Tatbestand der Störung der Religionsausübung erfüllt sieht, muss sich nun das zuständige Landgericht in Saarbrücken erneut mit dem Fall beschäftigen. 

Der skurrile Prozess dreht sich um den 39-jährigen Alexander Karle, der 26 Liegestütze auf einem Altar in der katholischen Kirche St. Johann in Saarbrücken gemacht hatte, um das Verhältnis zwischen Religion und Leistungsdruck zu thematisieren. Die Kunstperformance filmte er und zeigte das Video mit dem Titel "Pressure to Perform" anschließend in einem Schaufenster in der Saarbrücker Innenstadt.

Einige Mitglieder der katholischen Kirchengemeinde fühlten sich davon provoziert und verunglimpft. Nachdem zunächst die Polizei eingeschaltet wurde, ermittelte die Staatsanwaltschaft schließlich wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch. Die Kunstaktion bewertete sie als "grob ungehörige, eine rohe Gesinnung aufweisende Haltung". Gegen eine geforderte Geldstrafe von 1.500 Euro legte Karle jedoch Widerspruch ein. Das Saarbrücker Amtsgericht verurteilte ihn jedoch zu einer Geldstrafe von 700 Euro. "An diesem Tag ist eine Grenze überschritten worden", begründete die Richterin das Urteil. Dem Angeklagten fehle es im Umgang mit anderen "das Gespür für das, was angemessen ist." 

Alexander Karle ging daraufhin gegen das Urteil in Berufung, da er nicht davon ausgegangen sei, mit seiner Kunstaktion religiöse Gefühle zu verletzen. Das Landgericht Saarbrücken reduzierte schließlich die Geldstrafe, da keine Störung der Religionsausübung stattgefunden habe und nur Hausfriedensbruch vorlag.

Dieser Auffassung widersprach nun das saarländische Oberlandesgericht. Denn das Besteigen des Altars und die darauf ausgeführten Liegestütze seien als "beschimpfender Unfug" zu werten, womit der Tatbestand der Störung der Religionsausübung erfüllt gewesen sei. Der Künstler habe mit seiner Aktion "in besonders roher und drastischer Weise die Missachtung der religiösen Bedeutung des Altars zum Ausdruck gebracht", was nicht durch die Kunstfreiheit zu rechtfertigen sei. 

Falls Alexander Karle das Urteil nicht in nächster Instanz vor dem Verfassungsgericht prüfen lässt, wird sich das Landgericht erneut mit dem Fall beschäftigen müssen, um eine Strafe festzusetzen. Dabei ist es an die rechtliche Einschätzung durch das Oberlandesgericht gebunden.

Kommentare (9)

Konrad Schiemert (nicht überprüft)

Di. 12 Jun 2018 - 11:44

Ich habe nichts gegen Liegestütze auf dem Kirchenaltar, aber ist das tatsächlich Kunst? Oder: Darf ich auch?

Thomas Reutner (nicht überprüft)

Di. 12 Jun 2018 - 12:25

Antwort auf von Konrad Schiemert (nicht überprüft)

Das ist genau das Problem mit der Kunstfreiheit: Irgendjemand müsste bestimmen, was Kunst ist und was nicht. Soweit es aus diesem Artikel hervor geht, hat man sich mit dieser Frage eher nicht befasst, sondern hat von "beschimpfendem Unfug" gesprochen und so ein Urteil über die Arbeit eines Künstlers gefällt getroffen, was mMn keinem Gericht zusteht.
Dagegen steht die Haltung des Gerichts gegenüber dem Empfinden von Abergläubischen. Hier ist die Rede von Grenzüberschreitung und dem Angeklagten wird "fehlendes Gespür fur das, was angemessen ist", attestiert.
Ich persönlich würde eher Religion als "beschimpfendem Unfug" bezeichnen. Aber in der Kunst und in der Religion sind die Geschmäcker bekanntlich verschieden.

David (nicht überprüft)

Di. 12 Jun 2018 - 12:22

ja wenn die kirche bei allen verbrechen auch mal so genau hinschauen würde (zb die eigenen, da kann man auch fündig werden)

"in besonders roher und drastischer Weise die Missachtung der religiösen Bedeutung des Altars zum Ausdruck gebracht", meinen die das ernst, wegen so einer doofen kirche und altar

annen anne Nerede (nicht überprüft)

Di. 12 Jun 2018 - 13:44

Man darf eine religiöse Bedeutung nicht missachten?? Was ist mit Freiheit von Religion? Ich muss die widerlichen Eucharistiehandlungen achten?Nicht verspotten?

karl kraus (nicht überprüft)

Di. 12 Jun 2018 - 14:20

Wer wurde gestört oder fühlte sich so während seiner Kult-Ausübung in der Kirche selbst?

Roland Weber (nicht überprüft)

Di. 12 Jun 2018 - 16:17

Als Religionsfreier habe ich für derartigen Klamauk nichts übrig! Anscheinend reicht das geistige Format nicht, um die Absurditäten der Religionen bzw. des Christentums zu erkennen. Vielleicht hilft Aufklärung, die Religionsfreie und Humanisten nicht als Spinner konterkariert!

Mit Absurditäten kann man am meisten Kasse machen, siehe Kirchentage und Fußballweltmeisterschaft. Denn Dummheit ist leider nicht heilbar.

Tom (nicht überprüft)

Di. 12 Jun 2018 - 17:06

Warum überlassen die Gläubigen, die sich dadurch blasphemiert fühlen, die Angelegenheit nicht ihrem Gott anstelle von ein paar Anwälten?

Florian Chefai

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