Giordano-Bruno-Stiftung

Artikel der Autorin

Martin Luther: Volksheld – Antisemit – Hassprediger

Rund 250 Millionen Euro aus allgemeinen Steuergeldern bringt die öffentliche Hand für die "Luther-Dekade" auf. Der 500. Jahrestag seines angeblichen "Thesenanschlags" soll sogar als bundesweiter Feiertag begangen werden. Doch war Martin Luther ein Mann, den man feiern sollte? Nein, sagt die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS), die in ihrer heute veröffentlichten kritischen Luther-Broschüre aufzeigt, dass der Reformator einer der "wirkmächtigsten Vertreter des Judenhasses von Golgatha bis Auschwitz" war.

Marsch für die Wissenschaft

Wer wissenschaftliche Tatsachen leugnet, untergräbt die Grundlagen einer rationalen Debatte. Deshalb betrifft der politische Trend zu "alternativen Fakten" und "postfaktischen Argumenten", der inzwischen von Moskau bis Washington zu beobachten ist, nicht nur Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sondern die Gesellschaft als Ganzes. Aus diesem Grund werden am 22. April weltweit viele Tausend Menschen auf die Straßen gehen, um für eine stärkere Beachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu demonstrieren. Die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) wird den deutschen "Marsch für die Wissenschaft", der parallel in 19 Städten stattfindet, nicht nur in ideeller, sondern auch in finanzieller Hinsicht unterstützen.

Heidenspaß an Karfreitag

Vor wenigen Monaten erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der "Münchener Heidenspaß-Party 2007" und die entsprechenden Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes für nichtig. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass am "stillen" Karfreitag sehr wohl getanzt werden darf – unter der Bedingung, dass der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Dies lassen sich die Veranstalter des "Heidenspaßes", der BfG München und die Giordano-Bruno-Stiftung, nicht zweimal sagen und laden nach 10-jähriger Abstinenz zu einer "zünftigen Karfreitags-Sause" ins Münchener Oberangertheater ein.

Die Künstler beim Anbringen des Mahnschildes

Aufklärung unerwünscht

Stimmen die bayerischen Behörden mit dem braunen Geschichtsrevisionismus des AfD-Politikers Björn Höcke überein - oder stehen sie auf dem Boden des modernen Rechtsstaates, der seine Stärke aus der schonungslosen Aufarbeitung der Vergangenheit gewinnt? Nicht zuletzt um diese Frage geht es am kommenden Donnerstag in einem Verfahren am Münchner Landgericht, das klären soll, ob der Aktionskünstler Wolfram Kastner (Mitglied des GBS-Beirats) gesetzeswidrig handelte, als er ein "Ehrenmal für Alfred Jodl" in ein "Schandmal für einen NS-Kriegsverbrecher" umgestaltete.

Ein Geschenk für Erdogan

Die türkische Regierung führt seit Jahren einen beispiellosen Propagandafeldzug gegen die Evolutionstheorie. Sie sorgte dafür, dass der kreationistische "Atlas der Schöpfung" von Harun Yahya eine Auflage von mehreren Millionen Exemplaren erreichte und an viele Schulen des Landes verteilt wurde, und ließ Internetfilter entwickeln, mit denen Webseiten zur Evolutionstheorie nicht mehr aufgerufen werden konnten. Vergeblich haben türkische Wissenschaftler vor den Folgen dieser Wissenschaftsfeindlichkeit gewarnt. Um sie zu unterstützen und türkischsprachigen Kindern einen Einblick in die faszinierende Welt der Evolution zu geben, hat das Evokids-Projekt heute eine türkische Fassung des Lehrfilms "Big Family – Die phantastische Reise in die Vergangenheit" veröffentlicht.

Big Family

Mehrheit der muslimischen Lehramtsstudenten bestreitet die Evolution

Rund 70 Prozent der muslimischen Lehramtsstudenten in Deutschland lehnen die Evolutionstheorie ab, fast 60 Prozent bestreiten, dass der heutige Mensch aus affenartigen Vorfahren hervorgegangen ist. Die Daten, die die "Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland" (fowid) gestern auf ihrer Website veröffentlicht hat, belegen nach Ansicht des Philosophen und Vorstandssprechers der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon eine "bildungspolitische Katastrophe". Wer religiös so voreingenommen sei, dass er nicht einmal die "hunderttausendfach belegte Tatsache der Evolution" akzeptieren könne, habe keinen universitären Abschluss verdient.

Weniger Katholiken und Protestanten, mehr Konfessionsfreie und Muslime

Der Anteil der Katholiken und Protestanten in der deutschen Bevölkerung ist 2015 auf 28,9 beziehungsweise 27,1 Prozent gesunken. 36 Prozent der Bevölkerung gehörten keiner Religionsgemeinschaft an. Der Anteil der konfessionsgebundenen Muslime lag bei 4,4 Prozent. Die Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften (u. a. Orthodoxe Kirchen, Freikirchen, Juden, Hindus und Buddhisten) stellten rund 3,6 Prozent der Bevölkerung. Dies geht aus einer aktualisierten Hochrechnung hervor, die die Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid) auf ihrer Website veröffentlicht hat.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Tanzverbot an Karfreitag gilt nicht schrankenlos

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes (FTG) mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit unvereinbar und somit nichtig ist. Damit folgt das Gericht einer Verfassungsbeschwerde des BfG München, dessen "Heidenspaß-Party an Karfreitag" vor mehr als 9 Jahren verboten worden war. Die Giordano-Bruno-Stiftung hatte die Verfassungsbeschwerde von Beginn an unterstützt.

Auf der Suche nach einer zukunftsfähigen Ethik

"Unsere ethisch-politischen Systeme hinken der technologischen Entwicklung weit hinterher", erklärte der Philosoph Michael Schmidt-Salomon in seiner Einführung in das "Frankfurter Zukunfts-Symposium", das am vergangenen Wochenende vom Ethikverband der Deutschen Wirtschaft und der Giordano-Bruno-Stiftung veranstaltet wurde. Aus diesem Grund haben die beiden Organisationen beschlossen, ein Netzwerk zu schaffen, das "rationale Maßstäbe für die Bewertung der Chancen und Risiken neuer Technologien" entwickeln soll.

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

"Massive Eingriffe in die Grundrechte"

Das im vergangenen Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossene "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung"  (§ 217 StGB) ist "weder geeignet, noch erforderlich noch verhältnismäßig, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen", heißt es in einer Stellungnahme, die die Giordano-Bruno-Stiftung  (gbs) vergangene Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und am heutigen Dienstag auf ihrer Website veröffentlicht hat. Deshalb seien die "massiven Eingriffe in die Grundrechte, die mit der neuen Strafnorm einhergehen, in keiner Weise zu rechtfertigen".