GBS unterstützt Verfassungsbeschwerden gegen das "Sterbehilfeverhinderungsgesetz" (§ 217 StGB)

"Massive Eingriffe in die Grundrechte"

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

Das im vergangenen Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossene "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung"  (§ 217 StGB) ist "weder geeignet, noch erforderlich noch verhältnismäßig, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen", heißt es in einer Stellungnahme, die die Giordano-Bruno-Stiftung  (gbs) vergangene Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und am heutigen Dienstag auf ihrer Website veröffentlicht hat. Deshalb seien die "massiven Eingriffe in die Grundrechte, die mit der neuen Strafnorm einhergehen, in keiner Weise zu rechtfertigen".

Ergänzend zur Argumentation der bislang in Karlsruhe eingereichten Verfassungsbeschwerden arbeitet die Stiftung in ihrer Stellungnahme heraus, dass das "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" gegen das "Neutralitätsgebot der Verfassung" (Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 3 u. Art. 140 GG) verstößt. Denn es sei offenkundig, dass § 217 StGB "die Sittlichkeitsvorstellungen einer weltanschaulichen Minderheit  privilegiert und die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die diese Vorstellungen nicht teilen, diskriminiert". Damit missachte das Gesetz "das fundamentale Rechtsprinzip der weltanschaulichen Neutralität des Staates", welches die notwendige Voraussetzung dafür sei, dass der Staat eine "Heimstatt aller Staatsbürger" sein kann, wie es das Bundesverfassungsgericht selbst einmal formuliert hat (BVerfGE 19, 206).

Neben den verfassungsrechtlichen Aspekten geht das gbs-Gutachten ausführlich auch auf die "dramatischen Folgen" ein, die § 217 StGB in der medizinischen Praxis hat. Das Fazit der mit zahlreichen Quellenbelegen untermauerten Stellungnahme ist an Deutlichkeit kaum zu überbieten: "Ein Gesetz, das fundamentale Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zugunsten eines staatlichen Paternalismus aushebelt, das schwerstkranken Menschen ihre Würde raubt, sie katastrophalen Risiken ausliefert und ihnen die letzte Chance auf Selbstbestimmung nimmt, das den Erfordernissen einer rationalen Rechtsbegründung zuwiderläuft und in drastischer Weise gegen das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität des Staates verstößt, das Ärzten mit empfindlichen Strafen droht, wenn sie ihren Patienten in deren schwersten Stunden zur Seite stehen, das nicht zuletzt auch gegen das klare Votum einer überwältigenden Bevölkerungsmehrheit gerichtet ist und stattdessen den Partikularinteressen einer kleinen, jedoch einflussreichen Lobbygruppe (Kirchenfunktionäre, Pharmahersteller, Klinikbetreiber, Pflegedienste) folgt, kann und darf in einem modernen, liberalen Rechtsstaat keinen Bestand haben!"

Kommentare (6)

David (nicht überprüft)

Di. 4 Okt 2016 - 13:25

schwer zu sagen ob sich etwas ändert, wenn es kaum jemand interessiert obwohl es jeden etwas angeht. ich schätze es kommt ein Urteil raus, wo etwas nachgebessert werden soll und alles beim altem Gesetzentwurf bleibt

Eberhard Kox (nicht überprüft)

Di. 4 Okt 2016 - 14:40

Die Stellungnahme der gbs entspricht voll meiner Einstellung!

malte (nicht überprüft)

Di. 4 Okt 2016 - 19:03

"...das nicht zuletzt auch gegen das klare Votum einer überwältigenden Bevölkerungsmehrheit gerichtet ist und stattdessen den Partikularinteressen einer kleinen, jedoch einflussreichen Lobbygruppe (Kirchenfunktionäre, Pharmahersteller, Klinikbetreiber, Pflegedienste) folgt, kann und darf in einem modernen, liberalen Rechtsstaat keinen Bestand haben!"

Sorry, aber das ist Populismus. Angesichts solcher Aussagen darf sich die gbs nicht wundern, wenn sie immer wieder auch Wutbürger und Aluhüte anzieht.

Michael Schmid… (nicht überprüft)

Mi. 5 Okt 2016 - 12:57

Antwort auf von malte (nicht überprüft)

@ malte: Dies ist das Fazit einer sehr ausführlichen, umfassend begründeten Stellungnahme. Wer den Text gelesen hat (und nicht völlig scheuklappenblind ist), kann m.E. kaum zu einer anderen Einschätzung kommen. § 217 StGB war nachweislich ein Lobbyprojekt der genannten Gruppen. Und das sollte auch klar herausgestellt werden - ohne Angst davor, möglicherweise von der "falschen Seite" Zustimmung zu erhalten (zur Problematik des Zwangs, "Beifall von der falschen Seite" unter allen Umständen zu vermeiden, siehe mein aktuelles Buch "Die Grenzen der Toleranz", S. 30ff.)

Das ist Spekulation. Kein Mensch kann wissen, wie die Abstimmung ohne Einfluss von Lobbygruppen ausgefallen wäre. Und dass die Mehrheitsmeinung kein Argument ist, schreibst du an anderer Stelle sogar selbst. Die Mehrheit, die von den "Eliten" ignoriert wird, Lobbyisten, die im Hintergrund die Strippen ziehen - das ist typisch populistische Stimmungsmache. Und das, während es ja wohl genügend vernünftige Argumente gegen den besagten Paragraphen gibt.

Beifall von der "falschen Seite" lässt sich nie vollkommen vermeiden. Angst davor darf auch nicht dazu führen - in dem Punkt sind wir uns einig - bestimmte Themen zu meiden. Aber man sollte sich schon überlegen, WIE man diese Themen anspricht. Es wäre kein Problem, sich ohne jeden Populismus gegen das Gesetz zu engagieren. Das wäre aber wohl nicht reißerisch genug, und so opfert man die vernünftige Kritik dem billigen Effekt. Ich würde gar nicht so darauf herumreiten, aber es ist eben nicht das erste Mal, dass mir das negativ auffällt. Dieses Auftreten der Stiftung war einer der Gründe, wieso ich meine Fördermitgliedschaft beendet habe.

Worauf es wirklich ankommt ist nicht, ob es als populistisch wahrgenommen werden könnte, sondern ob es den Tatsachen entspricht. Es wird ja nicht falsch, nur weil sich "Wutbürger und Aluhüte" davon angesprochen fühlen könnten!

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