Mit Kopftuch bei der Feuerwehr

Ein Foto einer Feuerwehranwärterin mit Kopftuch hat in Berlin die Debatte über religiöse Symbole im Staatsdienst neu entfacht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Berliner Neutralitätsgesetz künftig auch für Uniformträger der Feuerwehr ausdrücklich gelten soll. Dabei prallen die bekannten Positionen zwischen dem Anspruch staatlicher Neutralität und dem Vorwurf einer Diskriminierung von Kopftuchträgerinnen erneut aufeinander.

Staatsdienst mit Kopftuch
Symbolbild

In Berlin sorgte ein Foto auf dem Portal LinkedIn für eine neue Runde im Streit um das Kopftuch im Staatsdienst, genauer: bei der Feuerwehr. Zu sehen waren auf dem Foto die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Uniform mit Emblem der Berliner Feuerwehr und darunter auch zum ersten Mal eine Frau mit Kopftuch. Nun wird gestritten, ob das Berliner Neutralitätsgesetz, welches erst Ende 2025 novelliert worden war, neu zu fassen ist. In der letzten Fassung war nach einem höchstrichterlichen Urteil das pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen gestrichen worden. Ein Kopftuchverbot in der Schule ist nun nur noch möglich, wenn eine konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens nachweisbar ist.

Die Argumente, die Ausgetauscht werden, sind altbekannt: Grüne und Linke argumentieren mit einem angeblichen diskriminierenden Generalverdacht gegenüber Kopftuchträgerinnen, während SPD und Union von einem Generalverdacht nichts wissen wollen und mit der gebotenen staatspolitischen Neutralität argumentieren, die beim tragen religiöser Symbole im Dienst nicht gegeben sei. Zwar untersagt das Berliner Neutralitätsgesetz in seiner aktuellen Fassung Beamten das Tragen von sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbolen bereits, die Feuerwehr wird jedoch nicht explizit erwähnt. Aktuell finden sich im Gesetzestext nur Polizei und Justiz wieder, was Innensenatorin Iris Spranger (SPD) jetzt ändern möchte. Der Tagesspiegel zitiert sie mit dem Satz: „Polizei, Feuerwehr – wenn sie Uniformträger sind, haben sie Neutralität zu wahren. Das ist mit dem Kopftuch nicht vereinbar.“

Die Kopftuchträgerin habe sich mit Kopftuch beworben und im Auswahlverfahren überzeugt. Sie arbeitet als Angestellte im öffentlichen Dienst und nimmt in der Leitstelle Notrufe entgegen, als solche ist sie keine Beamtin. So könnte denn auch eine Lösung des aktuellen Streits aussehen: das Neutralitätsgesetz wird auf Uniformträger in der Feuerwehr erweitert, aber nur da, wo auch tatsächlicher Umgang mit dem Bürger stattfindet. So tritt der Staat dem Bürger mit der gebotenen weltanschaulichen Neutralität entgegen und gleichzeitig zeigt er im Umgang mit seiner Angestellten, dass er diese nicht unter Generalverdacht stellt, so sie das Kopftuch im rückwärtigen Dienst trägt, und damit ihre persönliche Entscheidung akzeptiert.

Kommentare (8)

Barbara Klein (nicht überprüft)

Fr. 7 Aug 2026 - 12:25

ich krieg ne Krise: der hpd hat ein Kopftuch gesehen - Weltuntergang!

merkt ihr eigentlich noch irgendwas?

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Fr. 7 Aug 2026 - 14:11

Wenn alle diese schicken Taucheranzüge der Wapo tragen, wie die Dame in der Mitte, ist doch nichts dagegen einzuwenden...

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Fr. 7 Aug 2026 - 15:34

Diese Frauen leben nichtmehr in einem Islamistischen Land, sondern in einer Demokratie
und sie sollten froh darüber sein bei der momentanen Hitzewelle nicht auch noch ein
überwiegend schwarzes Kopftuch tragen zu müssen, nur, weil diese von einer verklemmte Religion dazu gezwungen werden. Sie leben jetzt in einem freien Land, in welchen man auch ohne Zwang zu einer Religion ein gutes Leben haben kann, im Gegenteil, unsere sinnlosen beiden Religionen werden immer weniger beachtet, da wir nicht mehr im Mittelalter, sondern im 21. Jahrhundert leben und die nachkommenden Generationen den Unsinn von Religionen längst durchschaut haben, diese scheffeln mit der Erfindung eines übermächtigen "Gottes" unglaublich viel Macht und Gelder ein.
(...)

Ich kann Ihrer Meinung nur voll zustimmen. Das Gelaber der "Linken" und "Grünen" zur Diskriminierung ist unerträglich. Das Kopftuch ist ein Symbol der Unterdrückung der Frau im Islam, also religiös begründet. Da frage ich mich, wer wohl wen diskriminiert. Wenn in unserem angeblich säkularen Staat in öffentlichen Beschäftigungsverhältnissen keine religiösen Bekenntnisse geduldet werden, dann gilt das für alle Religionen. Aber in der Kirchenrepublik Deutschland tut man sich schwer damit, Staat und Religion zu trennen.

SG aus E (nicht überprüft)

Sa. 8 Aug 2026 - 11:08

Eigentlich steht im Grundgesetz: "Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis." Art. 140 GG / Art. 136.2 WRV (1)

Angewandt auf den Staatsdienst: "Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen." Art. 33.3 GG (2)

Der Bundestag macht daraus: "Religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 können nur dann eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen." §61.2 BBG (3)

Mit dem Rückgriff auf das "Vertrauen in die neutrale Amtsführung" bezweifelt der Bundestag nicht die grundsätzliche Eignung z.B. muslimischer Bewerber. Er nimmt nur Rücksicht auf 'das Volk' – und macht sich dessen Vorurteile zueigen. Das zeigt, wie weit die grassierende Muslimfeindlichkeit in die Mitte der Gesellschaft vorgedrungen ist.

Für alle, die nochmal über staatliche Neutralität nachdenken möchten, sei aus der Begründung zur Änderung des BBG vom 19.02.2021 zitiert: "Das BVerfG führt hierzu [...] aus: 'Das Grundgesetz begründet für den Staat als Heimstatt aller Staatsbürger [...] die Pflicht zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität. Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse ebenso wie die Ausgrenzung Andersgläubiger. Der Staat hat auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten und darf sich nicht mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft identifizieren.'" Bundestagsdrucksache 19/26839 (4)

Ganz tiefgründig gedacht geht es wohl darum, wie Religion definiert wird: Ist Religion lediglich ein Glaube, der im stillen Kämmerlein geglaubt und in Sakralbauten in Ritualen bekannt wird – oder kann er nicht auch 'das ganze Leben' umfassen, indem man sich durchgängig (und nicht nur stundenweise) an z.B. Speisegebote und Bekleidungsvorschriften hält?

(1) https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html
(2) https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html
(3) https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__61.html
(4) https://dserver.bundestag.de/btd/19/268/1926839.pdf

Seb (nicht überprüft)

Mo. 10 Aug 2026 - 10:54

Antwort auf von SG aus E (nicht überprüft)

"kann er nicht auch 'das ganze Leben' umfassen, indem man sich durchgängig (und nicht nur stundenweise) an z.B. Speisegebote und Bekleidungsvorschriften hält"

Genau das ist der Knackpunkt oder noch präziser: Welche konkreten religiösen Handlungsweisen einer umfassenden Weltanschauung (Rawls) mit gewissen beruflichen Positionen im säkularen Staat vereinbar oder eben nicht vereinbar sind. Wer meint, seinen Glauben nach außen sichtbar machen zu müssen, der hat eben gewisse Einschränkungen. So sollte ein Polizist im Dienst mMn eben nicht mit sichtbar fundamentalistisch-christlichen Tattoos herumlaufen dürfen (wie ein Pete Hegseth sie beispielweise trägt) oder ähnliches.

Inseljunge (nicht überprüft)

Mo. 10 Aug 2026 - 12:41

Antwort auf von SG aus E (nicht überprüft)

Sie sprechen die beiden Pole meiner Überlegung an:
a) "Eigentlich steht im Grundgesetz" und
b) "kann er [ein Glaube] nicht auch 'das ganze Leben' umfassen"

Ich möchte nicht mit Menschen zu tun haben, die ihren Glauben über das Grundgesetz stellen.

Manfred Herrmann (nicht überprüft)

Sa. 8 Aug 2026 - 15:19

Der vom Verfasser vorgeschlagene Kompromiss ist erwägenswert, sofern die Frau nicht aus der Leitstelle in den Außendienst umgesetzt werden soll - was bei der hochspezialisierten Tätigkeit als Notfallbearbeiterin unwahrscheinlich wäre. Aber jedenfalls sollte das Neutralitätsgesetz auf die 4.600 Beamt*innen und Angestellten im feuerwehrtechnischen Dienst ausgedehnt werden, weil sie die hoheitliche Aufgabe der Gefahrenabwehr im direkten, unausweichlichen Bürgerkontakt ausüben (und Kopftücher, Kippas oder Kreuze sich auch nicht mit der Dienst- und Einsatzkleidung vertragen). Die gläubige und die konfessionsfreie Berlinerin möchte in einer Notsituation professsionell gerettet, aber dabei nicht unbedingt missioniert werden. Dabei geht es nicht um einen "Generalverdacht" gegen Religiöse, sondern um die Perspektive der hilflosen Person. Im Übrigen arbeiten seit langem viele Muslimas in der Berliner Verwaltung, allerdings ohne religiöse Symbole, wie auch bundesweit rund 70 Prozent der Muslimas kein Kopftuch tragen (vgl. https://gruene.berlin/fileadmin/BE/lv_berlin/01_Landesarbeitsgemeinschaften/LAG_Saekulare_Gruene/Neutralitaetsgesetz_-_Hintergrundpapier_der_LAG_Sa__kulare_Jan._2026.pdf ).

Manfred Herrmann (LAG Säkulare Grüne Berlin)

Sebastian Schnelle

Der Autor ist promovierter Philosoph und betreibt den Podcast "vorpolitisch", in dem er sich mit gesellschaftspolitischen Fragen der Gegenwart beschäftigt und mit Gästen v.a. aus Wissenschaft und Forschung spricht. Er hat zum Islamismus geforscht und publiziert und arbeitet aktuell an einem Buch über die Neue Rechte in Deutschland und ihre Ideengeschichte.

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