Grundgesetzänderung wäre der einzige Weg, das Kirchenrecht zu beschränken
Entscheidung kommt nicht überraschend
Foto: © Evelin Frerk
KONSTANZ. (hpd) Die Humanistische Alternative Bodensee (HABO) sieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung des Kirchenrechts als nicht überraschend an. Nachdem zwar das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit anders geurteilt hatte, sei die Entscheidung der Karlsruher Richter zu erwarten gewesen.
Diese Meinung vertritt zumindest der Sprecher der HABO, Dennis Riehle, in einer ersten Reaktion: “Wem dieser Beschluss jetzt unverständlich erscheint, der muss nur in die Geschichte der Grundgesetzentscheidungen blicken, die nicht selten zugunsten der Kirchen ausgingen.”
Während das Bundesarbeitsgericht vorrangig die Rechte des Arbeitnehmers im Blick gehabt hat, habe sich das Verfassungsgericht letztlich “nur” an der für die obersten Gesetzeshüter gültigen Fassung des Grundgesetzes orientiert – was man ihnen nicht verdenken könne, meint Riehle. Das Problem liege nicht darin, dass die Richter “falsch” oder “ungerecht” entschieden hätten, wie es in ersten Kommentaren im Anschluss heißt: “Sie haben ihre Arbeit getan – und sich an Artikel 140 und anderen Passagen des deutschen Grundgesetztes abgearbeitet. Das ist ihre Pflicht. Dass die deutsche Politik offenbar seit der Weimarer Reichsverfassung keinen Anlass mehr sah, das Kirchenrecht in irgendeiner Form einzuschränken, das ist nicht die Schuld Karlsruhes”, so der HABO-Sprecher.
“Dass bei weiten Teilen der Gesellschaft eine Rechtsprechung auf Verwunderung und Empörung stößt, die der Kirche als Arbeitgeber die Befähigung zuerkennt, Neuverheirateten aufgrund höchstpersönlicher Lebensentscheidungen und –entwürfe zu kündigen, ist in unserem Zeitalter normal. Normal ist aber eben nicht, dass sich die Parteipolitik in der Bundesrepublik bis heute nicht durchringen kann, hier entsprechend initiativ zu werden. Solange das kirchliche Sonderrecht in der Verfassung verankert bleibt, wird auch eine Güterabwägung verschiedenster Grundrechte durch die obersten Richter im Zweifel wohl stets pro Kirche ausfallen. Entsprechend ist deren verfassungsrechtliche Stellung noch zu manifest.”
Das Urteil muss deshalb nach Ansicht der HABO ein Weckruf für die Politik sein: “Gerade Parteien, die sich für eine weitere Säkularisierung, eine Trennung von Staat und Kirche in Deutschland einsetzen, haben es bisher nicht für nötig gehalten, dieses Thema voranzubringen. Besondere Kritik ist daher an SPD, Grüne und Linke zu richten. Seit Jahren vertrösten sie damit, dass diese Angelegenheit nicht von vordringlicher Wichtigkeit wäre und andere Projekte vorgezogen werden müssten. Wie lebensnah und einschneidend aber die Auswirkungen der bestehenden Regelung sind, hat man am aktuellen Urteil gesehen. Eine Grundgesetzänderung wäre bei Willenskraft und wirklichem Interesse denkbar. Aber offenkundig will es sich niemand mit der mächtigen und heiligen Kirche verscherzen”, so Riehle abschließend.
Pressemitteilung vom 25. November 2014
Kommentare (7)
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Offenbar gibt es auch in der
Offenbar gibt es auch in der humanistischen Szene Aufklärungsbedarf über das, was im Grundgesetz steht und was nicht. Der HABO-Sprecher Dennis Riehle lobt mit markigen Wortes die Bundesverfassungsgerichter: "Sie haben ihre Arbeit getan .... Das ist ihre Pflicht." Pflicht! - das Grundgesetz falsch auszulegen? Bekanntlich ist es in der Geschichte der Bundesrepublik das Bundesverfassungsgericht und nicht der Gesetzgeber gewesen, der das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen in ein sogenanntes Selbstbestimmungsrecht überhöht und damit Kirchlichen Betrieben ein arbeitgeberseitiges Bestimmungsrecht eingeräumt hat, wie sie es in der Weimarer Republik nicht hatten. Am Wortlaut der Verfassungsregelung kann es somit nicht liegen, dass wir heute ein Kirchliches Sonderarbeitsrecht haben. Nein, dass hat das Bundesverfassungsgericht (kirchenfreundlich) in Jahrzehnten so ausgedeutet und niemand Anderes. Vor allem hat es den Institutionen Grundrechte zugestanden, die diese nicht haben. Alles Verfassungsrechtsprechung. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht bereits zum zweiten Male das Bundesarbeitsgericht zurückgepfiffen, das die Arbeitgeberbestimmungs -macht in kirchlichen Betrieben einschränken wollte.
Wem jetzt nur einfällt, auf eine Grundgesetzänderung zu orientieren, der hat nicht verstanden, worum die Auseinandersetzung geführt wird und der verschiebt Klärungen auf den Sankt Nimmerleinstag. Denn selbst wenn SPD, Grüne und Linke sich einig wären, von einer Mehrheit für eine Grundgesetzänderung sind sie - nach Adam Riese - weit entfernt.
Sehr treffender Kommentar,
Sehr treffender Kommentar, danke.
Ha ha "Parteien, die sich für
Ha ha "Parteien, die sich für eine weitere Säkularisierung, eine Trennung von Staat und Kirche in Deutschland einsetzen" sollen also SPD, Grüne und Linkspartei sein. Guter Witz! Man sehe sich nur an, wie schwer es säkulare Strömungen in der SPD haben. Vor 100 Jahren war die SPD wesentlich progressiver als heute! Auch Grüne und Linke sind von Pfaffen dominiert und betreiben dementsprechende Klientelpolitik. Siehe bspw. das Verhalten der Linkspartei bei der Rede des Paptes im Bundestag. Die einzige Partei, die irgendetwas in dieser Hinsicht wirklich mal tut, sind die Piraten. Das soll aber nicht als Parteienwerbung meinerseits verstanden werden.
Ebenso treffender Kommentar.
Ebenso treffender Kommentar. Danke!
Die Reli-Politik-Verfilzung stinkt.
Zum 'Himmel'.
Parteienwerbung für die
Parteienwerbung für die Piraten? Was soll das sein - gibt es doch gar nicht mehr. Diese Partei hat sich doch mittlerweile selbst zerlegt. "Humanistisch" ging es dort wohl nicht zu: Mobbing, Nachtreten, Beleidigungen, Verleumdungen. So etwas soll eine Alternative sein?
Nein, dann lieber wie Sven Schultze einfache Weltbilder pflegen. Oder besser noch: in den anderen Parteien für humanistische Positionen eintreten.
Lieber Hans Schulze,
Lieber Hans Schulze,
da Sie ad hominems wohl doch gerne haben, würde ich gerne auf Ihre Antwort antworten. Allein kann ich Ihrem Kommentar kaum einen Sinn entnehmen. Das Einzige, was ich getan habe, ist, die Parteien an ihren konkreten Taten (in dieser Hinsicht) zu bewerten. Die Piraten kenne ich nicht als Insider und es ist mir auch Wurscht. Es gibt übrigens seit Oktober die Partei der Humanisten. Da können Sie sich ja engagieren. Aber ich warne: Dort wohl es auch Reibereien geben (wie in jeder Partei, Verein etc.). Aber vermutlich sind das wohl auch wieder zu einfache Weltbilder...
Ich denke, dass es hier einen
Ich denke, dass es hier einen viel einfacheren Weg gibt, als das Grundgesetz zu ändern. Denn die meisten kirchlichen Einrichtungen, vor allem die katholischen Kindergärten, Schuklen und Krankenhäuser werden zum größten Teil aus Steuergeldern finanziert. Hier sollte man ansetzen. Staatliche Zuschüsse für derartige Einrichtungen sollten mit der Auflage verbunden werden, dass in diesen Einrichtungen auch die Grundrechte der Arbeitnehmer beachtet werden müssen. Dazu gehören auch die Rechte auf Religionsfreiheit, eine zweite Ehe oder ein gleichgeschlechtliches Zusammenleben. Sollte ein kirchlicher Träger dazu nicht bereit sein, so darf er auch keine öffentlichen Gelder mehr erhalten. Gegebenenfalls muss dann auch die Trägerschaft gekündigt und diese an einen anderen Träger weitergegeben werden.