Kirchliches Arbeitsrecht

Bundesarbeitsgericht

Kirchen dürfen nicht im rechtsfreien Raum agieren

Der Fall Egenberger hat mit Blick auf das kirchliche Arbeitsrecht Rechtsgeschichte geschrieben. Nun ist er zwar endgültig mit einem Sieg der kirchlichen Seite vor dem Bundesarbeitsgericht ausgegangen. Ganz so unbefangen freuen dürfen sich aber auch kirchliche Arbeitgeber wie Diakonie und Caritas nicht über das Ergebnis des 14 Jahre andauernden Rechtsstreits.

Kirchliches Arbeitsrecht in der Defensive

Das kirchliche Arbeitsrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren ein Streitpunkt. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder die Vorrechte der Kirchen betont. Einen ganz anderen Akzent hat der Europäische Gerichtshof gesetzt, der die übergeordnete und letztlich entscheidende Gerichtsinstanz ist. In seinem Urteil vorvergangene Woche hat er seine bisherige Linie beibehalten. Er hat die Befugnisse der Kirchen eingeschränkt und die Rechte der Beschäftigten erneut gestärkt. Für die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts hat dies erhebliche Folgen.

Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg

Kirchenaustritt rechtfertigt keine Kündigung

Aus der katholischen Kirche ausgetreten und deshalb die Stelle verloren – diese böse Erfahrung musste eine Mitarbeiterin des katholischen Wohlfahrtsverbands Caritas machen. Doch sie wehrte sich durch die gerichtlichen Instanzen – bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Dieses höchste deutsche Arbeitsgericht legte die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Und der sagte nun: Der Kirchenaustritt allein kann keine ausreichende Begründung für die Kündigung sein. Das Bundesarbeitsgericht muss diese Vorgabe aus Luxemburg bei seinem nun noch ausstehenden Urteil berücksichtigen.

Blick von der Bühne auf die Demonstranten

Ein vergifteter Sieg

Chefarzt Joachim Volz darf nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm als Kassenarzt wohl wieder medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das grundlegende Problem ist dadurch aber nicht gelöst, denn religiöse Dogmen bestimmen weiterhin die medizinische Praxis. 

Joachim Volz, von Journalisten umringt

Berufungsprozess des Gynäkologen Joachim Volz in Hamm

Wenn am heutigen Donnerstag um 12:15 Uhr vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ein bundesweit beachteter Berufungsprozess beginnt, dann haben der Kläger und mit ihm vermutlich Tausende andere Menschen schon einen Termin hinter sich gebracht. Professor Joachim Volz hält bei einer Demonstration in der westfälischen Stadt eine Rede zu dem Verfahren, das nicht nur ihn betrifft, sondern weitreichende gesellschaftspolitische Bedeutung in Sachen Schwangerschaftsabbruch hat.

Demo am Prozesstag in Lippstadt

Über 80.000 Euro Prozesskosten-Spenden für Joachim Volz

Prof. Joachim Volz kämpft gegen das katholische Abtreibungsverbot an seiner Klinik, das auch für seine Privatpraxis gilt. Erstinstanzlich hat er verloren, doch er will den juristischen Weg weitergehen und erfährt dabei große Solidarität. Der nächste Verhandlungstermin steht nun fest.

Interview mit einer KI zu Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Was kommt heraus, wenn ein Chatbot gebeten wird, Fragen zu beantworten, die an eine real existierende Person gerichtet werden? Die MIZ hat, nachdem der Beauftragte des Bundes für Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein Interview aus den gerne herangezogenen Termingründen abgesagt hatte, diesen Versuch unternommen und ChatGPT gefragt, was Thomas Rachel denn mutmaßlich geantwortet hätte, wenn er Zeit für das politische Magazin für Konfessionslose und Atheistinnen gehabt hätte.

kein Streikrecht

Tarifverhandlungen im "geschwisterlichen Gespräch"

Dass rund 1,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kirchlicher Träger wie Caritas oder Diakonie arbeitsrechtlich schlechter dastehen als ihre Kollegen in anderen Bereichen, kann wohl nur der Gesetzgeber ändern. Von der Justiz jedenfalls ist bislang keine entsprechende Rechtsprechung zu erwarten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt, das den Arbeitnehmern eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft das Streikrecht verweigert.

Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg

Neuer Zwiespalt für das kirchliche Arbeitsrecht durch das Bundesverfassungsgericht

Über den Umgang der Kirchen mit ihren Beschäftigten und mit Stellenbewerber*innen herrscht seit vielen Jahren Streit. Die Streitigkeiten werden anhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Entscheidung getroffen, in der es einerseits die Position des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen kirchlichen Arbeitsrecht übernommen hat. Andererseits blieb die Entscheidung halbherzig. Was Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Arbeitnehmer*innen anbetrifft, lässt sie einiges zu wünschen übrig.