Diskriminierungsverbot gilt auch für Kirchen!
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Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zugunsten eines Chefarztes, der von seinem kirchlichen Arbeitgeber gekündigt worden war. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die verletzte Loyalitätspflicht nur für die katholischen MitarbeiterInnen des Krankenhauses gelte, für alle anderen jedoch nicht. Darin liegt laut BAG eine diskriminierende Ungleichbehandlung. Eine Ungleichbehandlung nach Religionszugehörigkeit bleibt zwar weiter erlaubt, aber nur, wenn es im Hinblick auf die konkrete berufliche Tätigkeit eine "wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte Anforderung" darstellt.
Im Jahr 2009 kündigte das katholische Krankenhaus seinem Chefarzt, als es erfuhr, dass dieser nach Scheidung seiner ersten Ehe seine neue Lebenspartnerin standesamtlich geheiratet hatte. Das BAG hatte zunächst zugunsten des Arztes entschieden.
Allerdings entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass der Arzt durch das Eingehen seiner zweiten Ehe eine Pflicht aus seinem Arbeitsvertrag verletzt habe. "Das Verbot des Lebens in kirchlich ungültiger Ehe" sei Inhalt des Arbeitsvertrages mit dem katholischen Träger des Krankenhauses. Eine solche vertragliche Loyalitätspflicht in kirchlichen Arbeitsverhältnissen dürfe von staatlichen Gerichten nur eingeschränkt überprüft werden.
Bei der Abwägung der Rechte des Krankenhauses mit den Rechten des Chefarztes sei das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen stärker zu berücksichtigen. Daraufhin legte das BAG den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, der Entschied (Az. C 68/17), dass der Arbeitnehmer durch die Bestimmung im Arbeitsvertrag rechtswidrig diskriminiert worden sei. Denn das Verbot des Lebens in kirchlich ungültiger Ehe beträfe lediglich die katholischen Angestellten des Krankenhauses, nicht aber jene, die anderer oder gar keiner Konfession seien.
Seit ihrer Gründung kritisiert die Humanistische Union das Sonderarbeitsrecht der Kirche scharf. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen kann nicht so weit reichen, dass für die Kirchen eine Ausnahme vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gemacht wird. "Von kirchlichen Trägern, die staatliche Leistungen erhalten, muss erwartet werden können, dass sie sich auch an staatliches Arbeitsrecht halten, das gilt umso mehr, als weiterhin ca. 1,3 Millionen ArbeitnehmerInnen in kirchlichen Einrichtungen beschäftigt sind und keineswegs alle sich den kirchlichen Werten verpflichtet fühlen", so Dr. Kirsten Wiese, Vorstandsmitglied der Humanistischen Union.
Insofern beschreitet das BAG mit seinem heutigen Urteil nach der Entscheidung im Fall Egenberger vom Oktober letzten Jahres weiter den arbeitnehmerfreundlichen Weg. Schon dort hatte der EuGH entschieden, dass die Kirchen bei der Auswahl von ArbeitnehmerInnen nicht ohne Weiteres mit Verweis auf ihr Selbstbestimmungsrecht festlegen können, dass diese einer bestimmten Konfession angehören müssen. Die geforderte Religionszugehörigkeit muss für die zu besetzende Stelle auch nach der Art der auszuübenden Tätigkeit relevant sein. Infolgedessen sah das BAG in der Nichteinstellung der konfessionslosen Vera Egenberger bei der Diakonie einen Verstoß gegen das AGG.
Pressemitteilung des BAG: Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung
Kommentare (5)
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Dem Votum von über 7200 baden
Dem Votum von über 7200 baden-württembergischer Schülern zufolge genießen die christlichen Kirchen viel weniger Vertrauen als Banken. Die Umfrage von katholischen und evangelischen Instituten an der Universität Tübingen ergab, dass die Umweltorganisationen mit 47% das größte Vertrauen bei den 16- bis 18-Jährigen besitzen. Es folgen die Bundesregierung mit 45% und die Banken mit 43%. In deutlichem Abstand (6 Prozentpunkte) hinter den Banken liegen mit 37% die christlichen Kirchen. Lediglich die muslimischen Verbände genießen mit 15% weniger Vertrauen als die christlichen Kirchen - was nicht nur wegen des geringen Anteils der muslimischen Schüler unter den Befragten verständlich ist.
Ich denke, dieser Sachverhalt sollte weitaus mehr mediale Verbreitung finden.
Hallo, E.G. Krause! Diesem
Hallo, E.G. Krause! Diesem Votum muß ja wohl eine Umfrage vorausgegangen sein?
Mir ist es unverständlich, dass diese Umfrage offensichtlich nicht von der Kirche unterwandert, verboten oder beeinflußt wurde. Hat da etwa der staatlich bezahlte Religionslehrer geschlafen?
Gruß an alle Krauses
von Kay Krause!
Lies bitte den hpd-Bericht
Lies bitte den hpd-Bericht vom 2. Mai 2018: https://hpd.de/artikel/schueler-vertrauen-banken-mehr-christlichen-kirchen-15540
Es wird allergrößte Zeit für
Es wird allergrößte Zeit für eine Neuverhandlung des Reichskonkordates von 1933 mit Hitler und den daran sich ablehnenden Verträgen mit der Nachfolger des sogen 3. Reiches, der BRD, damit diese Rechtsungleichheit, die ein eigenes islamisches Recht gersdezu herausfordert, beendet werden kann. Der Rechtsstast ist es seinen Bürgern seit langem schuldig!
Es ist dieses Urteil nur ein
Es ist dieses Urteil nur ein kleiner Schritt bis hin zu der notwendigen völligen Revidierung des Reichsconcordats von 1933 und den sich daraus ergebenden Verträgen mit der BRD, die 1948 in das GG Aufnahme fanden. Das muss auf Dauer das unumgängliche Ziel sein, auch für andere Bereiche bis hin zur notwendigenunumschränkten Beweiserhebung zur weltlichen Strafverfolgung. Alles Andere wäre nur Makulatur!