Ist Sterbehilfe mit dem ärztlichen Ethos vereinbar?

Ist die Begleitung eines freiverantwortlichen Suizids nicht auch eine Form der barmherzigen, der guten Medizin, fragt Natalie Grams in ihrer neuen Kolumne. Ja, denn der Arztberuf ist ein Leben im Dienst der Menschlichkeit.

Im Film "Gott" von Ferdinand von Schirach möchte die alternde, aber gesunde Hauptfigur seinem Leben ein Ende setzen. Dass er ein unbestreitbares Recht dazu hat, ist abschließend durch das Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres festgestellt worden. Trotzdem sieht sich der – eindeutig nicht psychisch beeinträchtigte – Mann tatsächlichen Barrieren bei einer menschenwürdegerechten Umsetzung seines Entschlusses gegenüber. Dies thematisiert der Film unter verschiedenen Aspekten.

Der Film ist mir als Mensch und Ärztin sehr unter die Haut gegangen. In der fiktiven Geschichte, die wie ein Kammerspiel verschiedener Positionen angelegt ist – die der Hausärztin, die dem Wunsch ablehnend gegenübersteht, des Vertreters der organisierten Ärzteschaft, der dies ebenfalls vertritt, des Bischofs, der aus der Sicht religiös motivierter Ethik auch seine ablehnende Position darlegt, diese alle als Gegenspieler des eloquenten und wohlinformierten Anwalts – ist für mich natürlich die ärztliche Position angesichts des hilfesuchenden, authentisch und überzeugend auftretenden Suizidwilligen von besonderem Interesse. Wie kann man ihm und seinem Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende in Würde überhaupt gerecht werden? Im Film gibt der fiktive Vertreter der Bundesärztekammer eine Antwort, die (derzeit) auch die Position der ärztlichen Standesvertretungen in der realen Welt ist: Hilfe zum Sterben gehöre nicht zu den Aufgaben von Ärzten und Ärztinnen. Sie seien keine "Sterbehandwerker". Punktum.

Kann es mit diesem "Punktum" wirklich sein Bewenden haben? Das hat mich sehr beschäftigt. Macht man es sich ärztlicherseits damit nicht etwas zu leicht? Es geht für Menschen mit dem – legitimen – Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende und für die ins Vertrauen gezogenen Ärzte und Ärztinnen doch um höchst existenzielle Fragen, die schnelle, eindeutige und leichte Antworten nicht zulassen. Ein "Punktum" gewiss nicht.

In den Fokus von Diskussionen zum Thema rückt schnell das ärztliche Ethos, mit dem eine ärztliche Unterstützung bei einem selbstbestimmten Suizid angeblich unvereinbar sei. Medizin soll Leben retten, nicht beenden. Und verbietet es der Hippokratische Eid nicht, jemandem – egal ob er danach verlangt oder nicht – ein tödliches Gift zu verabreichen oder ihm zu einem zu raten?

Arzt und Ärztin haben Leben zu retten, nicht zu beenden, wie es auch im Film explizit hieß – natürlich! Aber der Satz hat etwas von "Wer heilt, hat Recht": Er ist als semantische Aussage richtig, aber zu kurz gegriffen, um als tiefere Wahrheit durchzugehen. Die hinter dem Eid stehenden ethischen Vorstellungen sind mehr als 2.000 Jahre alt. Heute ist die ärztliche Ethik vom Begriff der Menschenwürde geprägt, wie ihn die neuzeitliche Aufklärung hervorgebracht hat. So ist ein zentraler Satz des "Genfer Gelöbnisses" des Weltärztebundes (das meist anstelle des Hippokratischen Eides verwendet wird): "Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren."

Das ist eine ganz zentrale Aussage. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom Februar 2020 klargestellt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ein Ausdruck von Autonomie und Würde ist, die jedem Menschen zustehen. Ein Grundrecht, das höher steht als das Leben selbst. Bei klarem Verstand und nach gebührender, nachhaltiger Aufklärung über Alternativen und Hilfsangebote kann am Ende nur ich allein entscheiden, ob ich mein Leben als weiterlebenswert erachte, oder ob ich freiverantwortlich aus dem Leben scheiden möchte. Und an diesem Punkt stellt sich durchaus zwingend die Frage nach der Rolle ärztlicher Unterstützung, will man nicht wieder den Suizidwilligen auf die Sackgasse all der Unwägbarkeiten und Risiken verweisen, die mit untauglichen Mitteln und Methoden verbunden sind.

Wer den Arztberuf ergreift, weil er Menschen in Leid und Not helfen will, kann eine letzte Hilfe für den in freier Selbstbestimmung und Würde entschlossenen Menschen nicht ausschließen.

Ist eine gute Medizin nicht vor allem anderen eine dem Menschen zugewandte, empathische, humane, ja auch barmherzige Medizin? Eben eine, die sich nicht als bloße Reparaturdienstleistung versteht? Sondern eine, die Menschen in ihrer persönlichen Situation, in ihrem persönlichen Leid hilft und zur Seite steht. Und die dabei auch die Option beinhaltet, bei einem freiverantwortlichen Suizid zu assistieren, wenn dies die persönliche Gewissensprüfung erlaubt? Der Arzt selbst ist ja auch mehr als ein Reparaturdienstleister.

Ich finde: Wer den Arztberuf ergreift, weil er Menschen in Leid und Not helfen will, kann eine letzte Hilfe für den in freier Selbstbestimmung und Würde entschlossenen Menschen nicht ausschließen. Selbstverständlich unterliegt die Entscheidung auch der persönlichen freien Willens- und Gewissensentscheidung von Arzt oder Ärztin! Niemand kann und darf gezwungen werden, Hilfe bei einem Suizid zu leisten. Es sollte jedoch auch kein Mediziner durch Standesregeln daran gehindert werden.

Aber nimmt – wie im Film eindringlich vorgetragen – das Vertrauen in die Ärzteschaft insgesamt Schaden, oder das konkrete Vertrauensverhältnis zwischen Arzt oder Ärztin und Patientin oder Patient, wenn Hilfe beim eigenverantwortlichen Suizid möglich ist? Ich denke nicht. Warum sollte es? Ist die Bereitschaft, dem Gegenüber in einer solchen Situation zu vertrauen, das Wissen, dass er einen im Zweifel nicht im Stich lassen wird, nicht ein höchster Ausdruck von Vertrauen? Was könnte eine engere Bindung im Arzt-Patienten-Verhältnis herbeiführen als das Wissen, auch ein Thema wie das des eigenverantwortlichen Suizids ohne Scheu und im Vertrauen auf Verständnis und Respekt ansprechen zu können?

Arzt und Ärztin sein ist mehr als ein Beruf, mehr als Expertise, mehr als Professionalität. Es ist, wie die Einleitung zum Genfer Gelöbnis es ausdrückt, ein Leben im Dienst der Menschlichkeit. Und damit auch im Dienst der Menschen, die sich ärztliche Unterstützung bei ihrer letzten Entscheidung in Würde und Selbstbestimmung erhoffen.

Übernahme mit freundlicher Genehmigung von spektrum.de.

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Kommentare (9)

Theodor Ebert (nicht überprüft)

Mi. 16 Dez 2020 - 17:32

Der hippokratische Eid spricht nicht von der Abgabe des Giftes an einen Patienten, sondern will ausschließen, dass der Arzt zum Mordhelfer wird. Es steht im griechischen Text kein Wort, dass den Patienten als Adressaten der Verpflichtung erkennen lässt.

Olaf Sander (nicht überprüft)

Do. 17 Dez 2020 - 15:16

Antwort auf von Theodor Ebert (nicht überprüft)

Hallo Herr Ebert,

das Wort "Mordhelfer" in Ihrem Kommentar ist auf so viele Arten falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich mit der Gegenrede anfangen soll. Vielleicht so viel: Wenn sich ein Mensch selbstbestimmt das Leben nimmt, ist es kein Mord. Wenn sich ein Mensch nicht selbstbestimmt aber selbst das Leben nimmt, z. B. bei einer depressiven Episode, ist es kein Mord (wobei ein/e ArztIn ein/e schlechte/r ArztIn wäre, wenn ein solcher Mensch in einer solchen Situation Hilfe beim Sterben bekäme). Demzufolge kann ein beim Sterben helfender Arzt niemals ein "Mordhelfer" sein.

Wenn Sie es genauer wissen wollen, empfehle ich Ihnen einen Artikel von Ludwig A. Minelli, der das hier beim HPD mal allgemeinverständlich auseinander klamüsert hat.

https://hpd.de/artikel/darf-begriff-selbstmord-noch-verwendet-werden-16956

Mein subjektives Empfinden beim Wort "Mordhelfer" ist, dass dieses Wort wirklich (wirklich!) respektlos ist. Es ist respektlos gegenüber den Ärzten die bereit sind, beim Sterben zu assistieren und es ist respektlos gegenüber den Sterbewilligen und deren Angehörigen, die sich in einer solchen existentiellen Situation befinden.

Wenn es also irgendwie geht, versuchen Sie doch bitte in Zukunft dieses Wort einfach zu vermeiden. Synomym können Sie gerne "Suizid", "Freitod", "Selbsttötung" oder andere Begriffe verwenden. Wikipedia hilft Ihnen hier sicher weiter.

Vielen Dank dafür.

Udo Endruscheit (nicht überprüft)

Fr. 18 Dez 2020 - 07:39

Antwort auf von Theodor Ebert (nicht überprüft)

Korrekt. Um so schlimmer, dass Ärztefunktionäre (auch im Film) immer und immer wieder den Hippokratischen Eid in die Arena führen... Dr. Grams' Artikel widerlegt diese Berufung ja ohnehin.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Mi. 16 Dez 2020 - 17:58

Ist der "Hippokratische Eid" eigtl. noch verbindliche Standesregel der Ärzteschaft?

Nein. Das "Genfer Gelöbnis" ist inzwischen längst ein Quasi-Standard. Die erste Fassung hatte der Weltärztebund schon 1948 vorgelegt und immer wieder angepasst. Mir ist nicht bekannt, wo man angehende Ärzte heute noch den Hippokratischen Eid schwören lässt. Mag es irgendwo noch geben, aber wäre ziemlich ohne Bedeutung. Er findet bei Frau Dr. Grams wohl deshalb Erwähnung, weil er auch im Film vorkam.

Ich gehe noch ein Stückchen weiter als Frau Dr. Grams in der Argumentation mit dem Genfer Gelöbnis. Dort steht nämlich auch drin:

"Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden."

Ich weiß, ich bin jetzt richtig böse und greife weit aus - aber verbietet diese Bestimmung nicht angesichts dessen, wie das BVerfG das Recht auf eigenverantwortlichen Suizid definiert hat, geradezu eine Verweigerung ärztlicher Hilfe dabei?

Vielleicht ist diese massive Gegenposition geeignet, die Ärztefunktionäre mal zum Nachdenken zu bringen. Statt in unbedachten Statements ständig die Formen der Sterbehilfe und die Beihilfe beim Suizid wild zu vermischen, wie es derzeit gerade wieder eine "Studie" eines emeritierten Professors für Psychiatrie und Psychotherapie tut - und schon aus der Sicht seiner Profession meint, das Vorhandensein wirklich eigenverantwortlich und ernsthaft Suizidwilliger als Schimäre hinstellen zu müssen. Nicht wörtlich, aber implizit:

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7609137/.

Meine Frage war ja fast rhetorisch, Udo.
Und "verbietet diese Bestimmung nicht angesichts dessen, wie das BVerfG das Recht auf eigenverantwortlichen Suizid definiert hat, geradezu eine Verweigerung ärztlicher Hilfe dabei?" - Ja.
Dein letzter Link ist interessant!

Dr. Jochen Lengerke (nicht überprüft)

Mi. 16 Dez 2020 - 19:58

Vielen Dank, liebe Frau Kollegin Grams!
Ich komme zum gleichen Ergebnis - nicht zuletzt mit dieser Überlegung: "Was du willst, das dir man tu, das billige auch andern zu."

Riotbert (nicht überprüft)

Do. 17 Dez 2020 - 13:35

Die Redaktion gibt diesen Kommentar frei, um einmal beispielhaft zu zeigen, wie hier die Redaktion bedroht wird und wenn solche Kommentare nicht freigegeben werden, „Zensur“ gerufen wird:

Danke für die erneute Gesinnungszensur, liebe HPD-Moderation. Wir werden es uns merken. Eines Tages werdet auch ihr die Gewalt abbekommen, die ihr hier verherrlicht und in deren Namen ihr hier zensiert. Schließlich wendet sich diese Gewalt auch in schöner Regelmäßigkeit gegen eure Grundrechte, und wenn ihr danach noch denkt, dass ihr Solidarität von uns bekommen werdet, den Kritikern dieser Gewalt, die ihr hier zensiert habt, dann habt ihr euch ganz ganz tief geschnittten. Am Ende bekommt jeder, was er verdient.

Heribert Wasserberg (nicht überprüft)

So. 27 Dez 2020 - 11:16

Am beste ist es die behördliche Abgabe von Natrium-Pentobarbital auf Antrag freizugeben. Unter anderem ist auch der Rollenkonflikt der Ärzte damit aufgelöst.

Natalie Grams-Nobmann

Die Ärztin und Autorin wurde aufgrund ihrer öffentlichen Abkehr von der Homöopathie ab 2015 bundesweit bekannt und setzt sich seither für Aufklärung über irrationale Ansätze, Methoden und Haltungen in der Medizin ein. Ein besonderes Anliegen ist ihr die Impfaufklärung. Seit Mai 2017 gehört sie dem Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung und seit 2020 dem Beirat des Hans-Albert-Instituts an. Ihr neues Buch heißt "Was wirklich wirkt - Kompass durch die Welt der sanften Medizin". Sie podcastet unter "Grams' Sprechstunde" bei Detektor.fm.

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