Fastenbrechen an Berliner Schule
"Grundsätzlich gilt für staatliche Schulen in Berlin das Neutralitätsgebot"
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Eine Berliner Schule wollte alle Schüler verpflichten, am islamischen Fastenbrechen teilzunehmen. Die Bildungssenatorin musste eingreifen, um die religiöse Zwangsbeglückung zu verhindern.
Eigentlich sind die Dinge in Berlin bestens geregelt. Das vor 20 Jahren beschlossene Neutralitätsgesetz bestimmt sogar, dass Schüler von Lehrern im Unterricht nicht einmal optisch religiös bedrängt werden dürfen:
"Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag in den öffentlichen Schulen nach dem Schulgesetz dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallend religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen. Dies gilt nicht für die Erteilung von Religions- und Weltanschauungsunterricht."
Die Verpflichtung von Schülern, an einer religiösen Veranstaltung teilnehmen zu müssen, ist damit ausgeschlossen. Eigentlich – denn genau das geschah an der Carl-Zuckmayer-Schule im Berliner Bezirk Neukölln. Für Freitag nächster Woche, den letzten Schultag vor dem Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan am 30. März, sollten die Kinder von 17.30 Uhr bis 20 Uhr in die Schule kommen, um gemeinsam Iftar, das Fastenbrechen, zu begehen. In einem Schreiben wurde den Eltern – unabhängig davon, ob sie religiös waren oder einem anderen Glauben als dem muslimischen anhingen – mitgeteilt:
"Dieses Treffen ist verpflichtend, da wir dafür einen anderen Unterricht ausfallen lassen."
Zudem wies die Schule darauf hin, dass die Kinder Essen mitbringen sollten.
Das Zwangsfastenbrechen, über das BILD zuerst berichtete, löste bundesweit Empörung aus. Der Psychologe Ahmad Mansour sagte in Welt TV: "Das ist nicht Toleranz, das ist nicht Vielfalt. Das ist eine Art Regelaufzwingen."
Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) griff ein, untersagte das Vorgehen der Schule und sagte im Abgeordnetenhaus: "Selbstverständlich besteht grundsätzlich keine verpflichtende Teilnahme am Fastenbrechen." Ihrer ersten Einschätzung nach dürfte dies auch rechtswidrig sein. Günther-Wünsch sprach von einem möglichen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht und die sogenannte negative Religionsfreiheit.
Auf Anfrage des Humanistischen Pressedienstes unterstrich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Einschätzung der Senatorin: "Grundsätzlich gilt für staatliche Schulen in Berlin das Neutralitätsgebot. Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ist für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend."
Nach Rücksprache mit der regionalen Schulaufsicht und der Schule sei klargestellt worden, dass die Teilnahme an der Veranstaltung ausdrücklich freiwillig sei und auch kein Unterricht entfalle. "Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, hat die Schule das Elternschreiben entsprechend korrigiert und erneut versendet." Weitere Vorfälle dieser Art seien nicht bekannt. Günther-Wünsch habe von dem Schreiben durch die Medien erfahren.
Der Humanistische Pressedienst wollte von der Carl-Zuckmayer-Schule unter anderem wissen, wie es zu der verpflichtenden Ramadan-Feier kam, wie die Schule die Berichterstattung und Diskussion über das Thema sieht und wie sie die Reaktion des Senats einschätzt. Bis Redaktionsschluss erhielten wir keine Antworten.
Von den Fraktionen im Abgeordnetenhaus antwortete nur die SPD, die in Berlin gemeinsam mit der CDU regiert. Die Sozialdemokraten betonten, es bestehe Einigkeit darüber, dass Schulen in öffentlicher Trägerschaft – im Unterschied zu konfessionellen Schulen – ein Ort religiöser Neutralität seien. Insofern verbiete sich jede Form von "Missionierung":
"Im Rahmen des Unterrichts gehört in geeigneter Weise die Wissensvermittlung über Religion sowie Weltanschauungen zum schulischen Auftrag. Hierzu zählen natürlich auch Feste wie Weihnachten, Chanukka und natürlich Ramadan. In welcher Form diese als Angebot – wohlgemerkt nicht verpflichtend – in das Schulleben aufgenommen werden, ist vor Ort und im Einzelfall sowohl pädagogisch als auch organisatorisch unter Wahrung des Aspekts der Inklusion zu entscheiden."

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Grundgesetz für die
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 140
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
…
Artikel 136 (Weimarer Verfassung)
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
Wann wird die Menschheit
Wann wird die Menschheit endlich von allen Religionen befreit sein und sich um die wirklich wichtigen Dinge des Lebens kümmern und nicht mehr an Märchen aller Art glauben, welche letztendlich immer nur Zwietracht und Kriege initiiert und einem Weltweiten Frieden im Wege steht, ich fürchte das wird noch viele Kriege dauern bis die Menschheit
aufwacht aus diesem Alptraum Religionen.
Ich wünsche weiterhin
Ich wünsche weiterhin individuell angenehme Tagträume. Das dürfte der persönlichen Alltagsbewältigung durchaus helfen.
Als bereits im Kindesalter in einer christlichen religiösen "Sekte" Sozialisierter bin ich immer wieder erstaunt, welche grandiosen Heilserwartungen es unter Atheist*innen gibt.
Empfehle die Offenbarung die Johannes hinsichtlich der positiven Beschreibungen nach dem großen Krieg / Unheil, das über die Menschheit hereinbrechen soll: danach wird, so die Erzählung, alles richtig schön und gut. Vielleicht sind Versatzstücke aus diesem Teil des Neuen Testaments sinnvoll in atheistische Tagträume einbaubar.
Es scheint mir, als ob
Es scheint mir, als ob Islamvertreter hier wieder mal einen neuen Vorstoß zur Islamisierung der deutschen Gesellschaft unternommen haben. Sie wollen an allen Ecken und Enden die Grenzen ausloten, die ihnen hoffentlich aufgezeigt werden. Leider konnten sie die schon bei der Beschneidung von Buben und beim Schächten erfolgreich überschreiten.
O ja, die 'Islamisierung der
O ja, die 'Islamisierung der deutschen Gesellschaft', die es zu verhindern gilt. Aber warum? Was für eine Gesellschaft wollten wir nochmal sein: eine 'deutsche' oder eine 'offene'?
Was soll das überhaupt sein: Islamisierung? Ja, es leben heute mehr Muslime in Deutschland als vor fünfzig Jahren. Und, ja, der Islam wird sichtbarer. Das hat mit Integration zu tun. Roland Fakler hätte mit seiner Sorge ja recht, wenn er befürchten müsste, dass er selbst sich bald an islamische Regeln und Bräuche halten habe: er also fasten müsste, nur noch geschächtetes Rind- und Schaffleisch essen dürfte und seine Söhne zu beschneiden habe. Das verlangt aber keiner. Es geht nur darum zuzulassen, dass andere dürfen, was er nicht tut. Allgemeiner ausgedrückt: dass 'jeder nach seiner Façon selig werden' kann.
Damit aber scheint er Probleme zu haben: dass andere anders leben als er selbst – und diejenigen, die er als 'deutsch' definiert. Aber es ist nicht nur Roland Fakler, auch Michael Schmidt-Salomon und Philipp Möller, ja das ganze säkulare Verbandsgeflecht um die 'gbs' herum, scheinen unwillig, anderen ihr anderes Leben zu gönnen.
Und so wird diese Ungeschicklichkeit einer Neuköllner Schule bundesweit zum Skandal aufgebauscht, anstatt – wie Stefan Dewald es oben tat – kühl und sachlich auf jene weise und aufgeklärte Regelung des Grundgesetzes hinzuweisen, die besagt: "Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen [...] gezwungen werden."
Der Islam ist nur solange
Der Islam ist nur solange tolerant, solange er keine Macht hat. Das beweist die Geschichte und die Gegenwart. Überall dort wo er Macht hat, zeigt er sein wahres Gesicht, in Afghanisten, Iran, Saudi-Arabien, Pakistan, Türkei…dort gibt es keine Toleranz und keine Demokratie mehr. Der Koran, das Fundament des Islams, will eine ganz andere Herrschaftsordnung als unsere Verfassung, nämlich die Herrschaft der gläubigen Muslime über die sogenannten „Ungläubigen“, damit wäre auch ich als säkularer Humanist betroffen, deswegen lasse ich mir das nicht gefallen. Die Feindschaft geht also vom Islam aus, wenn er die Ungläubigen beherrschen und in die Hölle schicken will. Lesen sie den Koran! Ich verteidige lediglich die Werte der freiheitlichen Demokratie gegen Leute, die letztlich den islamischen Gottesstaat anstreben.
Die Beschneidung verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht und das Schächten gegen den Tierschutz.
"wenn er befürchten müsste,
"wenn er befürchten müsste, dass er selbst sich bald an islamische Regeln und Bräuche halten habe: .... Das verlangt aber keiner."
NOCH, NOCH verlangt es keiner!! Ein ehemaliger Kollege sagte mir ganz unverblümt, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis der Islam in der ganzen (!) Welt herrscht, da es ja Allahs Wille sei. Was das bedeuten würde, sieht man in den heutigen islamischen Ländern.
Eine erste "Maßnahme" könnte
Eine erste "Maßnahme" könnte sein, dass Inhaber von Lebensmittelläden unter Druck gesetzt werden, nur noch islam-konforme Lebensmittel zu führen.
Ahmad Mansour als Experte für
Ahmad Mansour als Experte für Stefan Laurin: seriöser geht’s nun wirklich nicht mehr! Lang lebe die Toleranz!
Man sollte die Schulleitung
Man sollte die Schulleitung ersetzen durch Personen, die auf dem Boden des GG stehen.
Dass die schulische Anordnung
Dass die schulische Anordnung auf verpflichtende Teilnahme an der religiösen Veranstaltung des Fastenbrechens gegen das Grundgesetz (u.a. Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit - einem Menschenrecht) und gegen den Verfassungsgrundsatz der Neutralität des Staates in religiösen Angelegenheit verstößt, soweit religionsfreie Kinder und Kinder mit anderen Religionen zur Teilnahme verpflichtet wurden, bedarf keiner weiteren Darlegung. In diesem Sinne ist es selbst hinsichtlich von Kindern muslimischer Eltern, sofern sie zur Teilnahme verpflichtet wurden, auch nicht anders, denn über die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen entscheiden die Eltern oder ab dem 14. Lebensjahr die Kinder selbst. Weder Eltern noch Kinder wurden aber überhaupt gefragt.
Es ist bestürzend, wie lapidar (und geschichtsvergessen angesichts der deutschen Geschichte) über Grundrechte in diesem Fall hinweggegangen wurde. Offenbar gibt es an der Schule - beim Lehrkörper - überhaupt kein Verständnis für die Bedeutung von Menschen- bzw. Grundrechten in einer freien und offenen Gesellschaft.
Nach der richtigen Intervention der Landesschulverwaltung ist aber die Angelegenheit nicht beendet. Es muss aufgeklärt werden, wer diese Zwangsmaßnahme aus welchen Motiven propagiert und dann angeordnet hat. Dann sind Konsequenzen zu ziehen, gegebenenfalls auch personeller Art.
Geklärt werden muss, ob und in welchem Maße islamistische Kräfte hinter der Maßnahme steckten und das Lehrpersonal zu dieser freiheitsfeindlichen Aktion angestachelt haben, zu klären ist auch, ob es unter den Lehrenden islamistische Akteure gibt, und schließlich, ob ohne derartige Einflussnahme, der ganze Vorgang lediglich von Leuten initiiert wurden, die der reaktionären woken Ideologie anhängen.
Apropos: von einer verpflichtenden Anordnung zur Teilnahme an einer Weihnachtsfeier oder einer Feier einer anderen Religion hat bislang niemand etwas mitbekommen.
Besonders bestürzend ist, dass diese Maßnahme an einer Schule angeordnet wurde, an der nach Berichten von Ahmed Mansour in der Vergangenheit alevitische Kinder immer wieder ethnisch und religiös von strammen "Sittenwächtern" aus der muslimischen (sunnitischen) Ecke gemobbt/diskriminiert worden sind. Wer schützt diese alevitischen Kinder eigentlich, die in besonderem Maße, nämlich mehrfach diskriminierend, betroffen sind?
Haben sich die demokratischen Parteien in Berlin von dieser schulischen Aktion deutlich distanziert? Vermutlich nicht.
Haben muslimische Eltern und
Haben muslimische Eltern und Verbände von der Schulleitung verlangt, dass nicht-Muslime an der Teilnahme der Veranstaltung gezwungen werden sollten?