Peter Kurz

Der Autor hat viele Jahre als Redakteur in der Nachrichtenredaktion einer Tageszeitung gearbeitet. Er ist ausgebildeter Jurist mit beiden Staatsexamen. 

Artikel des Autoren

Du sollst nicht streiken gegen Gott

Kirchliche Arbeitgeber beschäftigen bei den Kirchen selbst und bei deren Wohlfahrtsverbänden wie Caritas und Diakonie bundesweit mehr als 1,5 Millionen Menschen. Wenn es darum geht, Forderungen ihrer Belegschaften nach arbeitsrechtlicher Gleichbehandlung abzuwehren, kennen sie kein Pardon. Das zeigt ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Erfurt. Die Kirchen- und Arbeitgeberseite besteht auf dem, was sie "Dritter Weg" nennt. Ein Weg, den jedoch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Diskriminierung ansehen – im Vergleich mit Angestellten bei weltlichen Unternehmen.

Bürokratische Hürden und Abzocke beim Kirchenaustritt

Es klingt wie eine gute Nachricht: "Kirchenaustritt nun auch in Oberösterreich online möglich" – das meldet der Humanistische Verband Österreich. Doch damit sind wir auch schon beim schlechten Teil der News: Das gilt nämlich, nachdem es schon vorher Praxis in anderen österreichischen Bundesländern war, nun auch für Oberösterreich. So weit ist Deutschland noch nicht.

Kunst prüft Glaubenswahrheiten

Dogma – das ist eine Aussage oder Wertvorstellung, die der Einzelne oder ganze Gruppen als unumstößlich ansehen. Als für sich verbindlich. Der eigene Standpunkt wird als absolut empfunden. Wir kennen das von Religionen. Aber auch in Zeiten politisch verhärteter Fronten haben wir es oft mit Dogmen zu tun. Sie sind wie innere Stützpfeiler, auf die sich der Einzelne verlässt, um sich und auch der Gruppe, der er sich zugehörig fühlt, sicher zu sein. Um Halt zu finden. Doch ist es richtig, an Positionen festzuhalten, nur weil man sie schon immer hatte? Oder weil die eigene Bubble sie einfordert? Nur wie kommt man raus aus eingefahrenen Bahnen?

Jacques Tilly

NRW-Verdienstorden an Jacques Tilly verliehen

Jacques Tilly, der kreative Erbauer der bissig-satirischen Düsseldorfer Karnevalsmottowagen, hat einen staatlichen Orden bekommen. Und findet das "durchwachsen". Bemerkenswert: In seiner Würdigung der Verdienste Tillys kommt der christdemokratische nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst auch auf dessen Wirken bei der Giordano-Bruno-Stiftung und beim Humanistischen Pressedienst zu sprechen.

Kirchenasyl – der geduldete Bruch staatlicher Regeln

Steht das Kirchenasyl vor dem Aus? Das fragt eine Organisation, die sich für eben dieses Kirchenasyl vehement einsetzt: "Asyl in der Kirche" macht sich Sorgen anlässlich "vermehrter Räumungen, Räumungsversuche oder Räumungsandrohungen seit letztem Sommer in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen." Welches sind die Regeln rund um das Kirchenasyl, das sich im Spannungsfeld zwischen Humanität und Rechtsstaatlichkeit bewegt? Das die einen als wichtigen Akt der Nächstenliebe und als ethische Verpflichtung sehen, die anderen aber als Untergraben des Rechtsstaats und des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz.

Richard Dawkins

Richard Dawkins ruft in den Boxring

Richard Dawkins ist Gegenwind gewohnt. Nun hat der renommierte Evolutionsbiologe sich gleich mit zwei öffentlichen Äußerungen in schweres Wetter begeben. Es geht um die während der Olympischen Spiele aufgeheizte Geschlechterdebatte um zwei Boxerinnen, die Dawkins seinerseits provokativ befeuerte. Und dann sein schwerer Vorwurf: Er werde wegen dieser seiner Meinungsäußerung zensiert. Facebook habe sein komplettes Profil wegen seiner auf einem anderen Kanal (X, vormals Twitter) getätigten Äußerung gelöscht.

Zeugen Jehovas verteilen Informationsmaterialien

Geächtet und ausgegrenzt

Den Zeugen Jehovas den Rücken gekehrt: Eine Studie der Universität Zürich, basierend auf den Angaben ausgetretener Mitglieder, vermittelt nicht nur erschreckende Einblicke in das Innenleben der Zeugen Jehovas. Auch werden die großen Probleme deutlich, die ein Austritt aus der religiösen Gemeinschaft zur Folge hat.

Drei Frauen im Niqab

Vermummt am Lenkrad

Niqab – diese Verschleierung will eine Muslimin aus dem rheinischen Neuss auch dann tragen, wenn sie am Steuer ihres Autos sitzt. Sie beantragte bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Ausnahmegenehmigung. Die braucht sie zur Verwirklichung ihres Wunsches. Schließlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 4 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Religionsfreiheit gegen Verkehrssicherheit – rechtlich ist der Fall noch in der Schwebe.