Haftbefehl für den Präsidenten des Sudan
Im 60. Jahr der UNO-Resolution 217 A (III) zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist es an der Zeit, die moralischen Appelle durch eine juristische Aufarbeitung zu ergänzen. International verbindliche Verfahren über die persönliche Verantwortung sichern die Rechtsstaatlichkeit.
Wenn ein islamischer Provinzgouverneur den Haftantrag als einen Angriff auf den Islam darstellt und dem Westen mit einem Heiligen Krieg droht, dann zeigt dies wieder, dass der säkulare Wertekonsens über die Menschenrechte in vielen Ländern nicht verstanden wird.
Auch die „große Besorgnis" Chinas bleibt unverständlich. Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Menschenrechtsverletzungen kann man nur wirksam entgegentreten, wenn auch jeder Staatsmann weiß, dass er persönlich in einem rechtsstaatlichen Verfahren zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Die Menschenrechte und die Menschenwürde in Freiheit gilt es, als demokratischen Wertekonsens des 21. Jahrhunderts zu verteidigen, wenn wir nicht in das blutige 20. Jahrhundert zurückkehren wollen.
Volker Mueller / Horst Prem
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