Organisationen

Das Bundesverwaltungsgericht im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig.

Klage gegen Söders Kreuzerlass

Heute wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) entscheiden. Der bfg München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses beziehungsweise des Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) und die Abnahme der Kreuze.

"Nature23": Auf den Spuren des Exorzisten

Exorzismus und Dämonenaustreibung bei psychischen Erkrankungen – was klingt wie Aberglaube aus längst überwundenen Zeiten, wird tatkräftig in Sozialen Netzwerken beworben. Unter dem Namen "Nature23" verspricht ein selbsternannter "Bibellehrer" mit seinen Ritualen Hilfe für Menschen mit Schizophrenie, Essstörungen oder Dissoziativer Identitätsstörung. Im jetzt erschienenen Skeptiker 4/2023 zeichnet Chefreporter Bernd Harder die Spuren von "Nature23" anhand von umfangreichem Quellenmaterial nach. Und er lässt Fachleute zu Wort kommen.

Mehr Mitglieder durch die Verbandssteuer

Immer um den Jahreswechsel verzeichnet der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) Niedersachsen einen deutlichen Zuwachs an neuen Mitgliedern. Grund dafür ist vor allem die Verbandsteuer, die der Verband anstatt eines Mitgliedbeitrags erhebt und durch die sich Steuerpflichtige von der Zahlung des besonderen Kirchgelds befreien können.

Klage gegen Söders Kreuzerlass

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte am 1. Juni 2022 die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie von 25 Einzelpersonen abgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zugelassen. Da beide Körperschaften des öffentlichen Rechts an ihrer Klage festhalten, wird nun morgen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.

Notausgang

Das "letzte Menschenrecht"

Wahlfreiheit und Selbstbestimmung bezüglich des eigenen Lebensendes sind mancherorts weit davon entfernt, geltendes Recht zu sein. Dabei ist dieses "letzte Menschenrecht" eine elementare Voraussetzung für ein würdevolles Leben und Sterben. DIGNITAS arbeitet daran, dieses Recht weltweit zu verankern.

Professor Jörg Scheinfeld

Die juristische "Aufarbeitung" des kirchlichen Missbrauchs

Zum zweiten Mal in diesem Jahr war ein Themenabend des AK Säkulare in Düsseldorf der "Aufarbeitung" des Missbrauchs in kirchlichen Einrichtungen gewidmet. Für die juristische "Aufarbeitung" des Skandals war es dem Düsseldorf AK gelungen, den Mainzer Strafrechtsprofessor und Direktor des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), Professor Jörg Scheinfeld, als Referenten zu gewinnen.

Totensonntag: Wider das Tanzverbot an "stillen Tagen"

Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern feiert der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) am kommenden Totensonnstag fünf Partys gegen Tanzverbote und Stille Tage. Auch die Partei der Humanisten (PdH) und der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Nürnberg in Bamberg rufen zu einer Demonstration gegen religiöse Bevormundung in Form von gesetzlichen Tanz- und Feierverboten an bestimmten christlichen Feiertagen auf.

IBKA wählt neuen Vorstand

Am vergangenen Samstag fand die Mitgliederversammlung des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) statt. Die Mitglieder wählten einen neuen Vorstand und diskutierten über zukünftige inhaltliche Schwerpunkte der Vereinsarbeit.