Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)

Pressekonferenz der DGHS am 22.02.2023

"Erneute Gesetzgebung nicht zwingend erforderlich"

Wenige Wochen vor der Zweiten und Dritten Lesung von Gesetzesentwürfen zur Regulierung der Suizidhilfe im Bundestag hat Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), bei einer Pressekonferenz am gestrigen Mittwoch auf die Risiken bei der geplanten Gesetzgebung hingewiesen.

"Nicht fälschlich pathologisieren!"

Am 22. September hat der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme mit dem Titel "Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit" vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt zwar die damit verbundene Anregung, Angebote zu einer Suizidprävention über die gesamte Lebensspanne und für alle relevanten Lebensbereiche auszuweiten. Um aber individuellen Lebenslagen wirklich gerecht werden zu können, darf es keineswegs zu einer irreführenden Gleichsetzung der Personen, die sich in einer suizidalen Krise befinden, mit denjenigen, die einen Freitodwunsch entwickelt haben, kommen.

DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch

DGHS-Präsident redet mit Abgeordneten über Suizidhilfe

Wenige Tage vor der Ersten Lesung von drei Gesetzentwürfen zur Suizidhilfe im Bundestag hat Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Vertreter der beiden liberalen Gesetzentwürfe zu persönlichen Gesprächen aufgesucht. Sein Resümee: "Die Gespräche waren von einem offenen und konstruktiven Austausch gekennzeichnet und zeigten, dass es ungeachtet aller zu klärenden offenen Fragen Bundestagsabgeordnete gibt, die sich mit großem Engagement der Thematik der Suizidhilfe widmen."

Der Berliner Appell 2022

Mit einer vielbeachteten Pressekonferenz hatten die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGINITAS-Deutschland sowie der Verein Sterbehilfe im Februar dieses Jahres von ihren praktischen Erfahrungen in der Umsetzung des Karlsruher Urteils zur Suizidhilfe berichtet. Dabei stellten die drei Organisationen einen gemeinsamen Forderungskatalog vor, der als "Berliner Appell 2022" zusammenfasst, was künftig in Politik und Gesellschaft noch getan werden sollte.

"Uns verbindet das humanistische Ideal eines selbstbestimmten Lebens einschließlich eines selbstgewählten Lebensendes"

Dass Menschen selbstbestimmt sterben können, ist das gemeinsame Anliegen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), von DIGNITAS-Deutschland und dem Verein Sterbehilfe. Anfang der Woche stellten die Organisationen ihre "10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland" der Öffentlichkeit vor. Der hpd sprach mit Prof. Robert Roßbruch (DGHS), Sandra Martino (DIGNITAS-Deutschland) und Jakub Jaros (Verein Sterbehilfe) über ihre Forderungen, gemeinsame Erfahrungen im Bereich der Suizidhilfe und über einen möglichen neuen Paragraphen 217 StGB, durch den selbstbestimmtes Sterben in Deutschland wieder deutlich schwieriger werden könnte.

Forderungen für humane Suizidhilfe im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt

"Einem Menschen bei der Wahrnehmung eines Grundrechts zu helfen, kann nicht strafbar sein“ heißt es in dem „Berliner Appell", der von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGNITAS-Deutschland, dem Verein Sterbehilfe und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am heutigen Montag im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde. Anlass der Pressekonferenz sind die jüngsten parlamentarischen Versuche, einen neuen § 217 StGB zu verabschieden, der die Suizidhilfe abermals streng reglementieren würde.

Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestags

Kein neues Strafgesetz zur Suizidhilfe!

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, kritisiert den vergangene Woche von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten vorgestellten Gesetzentwurf zur Suizidhilfe scharf als nicht verfassungsgemäß. "Sollte dieser Entwurf im Bundestag eine Mehrheit erhalten, gäbe es ein Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0, das erneut das Recht auf Hilfe bei einem selbstbestimmten würdigen Sterben deutlich erschwert."