Gerichtsurteil

Kölner Gericht erlässt Strafbefehl gegen Theologen

Mit einem "Krebsgeschwür" und "Krebsmetastasen" vergleicht der polnische Theologe Dariusz Oko homosexuelle Gruppen in der katholischen Kirche, nachzulesen in der Zeitschrift "Theologisches". Das Kölner Amtsgericht hat deshalb einen Strafbefehl gegen Oko wegen Volksverhetzung erlassen.

Proteste zum weltweiten Aktionstag für den legalen Schwangerschaftsabbruch 2019

Ecuador: Verfassungsgericht fordert Ausnahmen für Abtreibungsverbot

Das oberste Gericht des südamerikanischen Staates Ecuador hat vergangenen Mittwoch Teile der Abtreibungsgesetzgebung für verfassungswidrig erklärt. Dass durch eine Vergewaltigung gezeugte Kinder nicht abgetrieben werden dürfen, sei nicht mit den Grundrechten der Ecuadorianer:innen vereinbar. Der frisch gewählte, konservative Präsident Guillermo Lasso hat bereits angekündigt, das Urteil zu respektieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob Lasso über dieses Lippenbekenntnis hinausgeht, ist er doch Mitglied der streng katholischen Vereinigung Opus Dei.

Freiverantwortlichkeit nur mit Beratung?

Wie immer die Zukunft der Suizidhilfe aussehen wird, es bleibt bei der Grundvoraussetzung der Freiverantwortlichkeit. Freiverantwortlichkeit liegt vor, wenn der Suizidwillige die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für seinen Selbsttötungsentschluss besitzt, seine Entscheidung frei von Willensmängeln ist, sein Entschluss wohlerwogen und von einer inneren Festigkeit getragen ist. Dabei ist die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, wie im gesamten Rechtsverkehr, bis zum Beweis des Gegenteils zu unterstellen.

Nigeria: Nach Verurteilung zu zehn Jahren Haft wegen Blasphemie ist 13-Jähriger frei

Nachdem Omar Farouq im August 2020 mit gerade einmal 13 Jahren wegen des Vorwurfs der Blasphemie zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war, protestierten zahlreiche Menschenrechtsorganisationen und Einzelpersonen. Nach Berufung hob der oberste Gerichtshof des nordnigerianischen Bundesstaates Kano das Ersturteil des Scharia-Gerichtes mit der Begründung auf, Farouq habe keinen juristischen Beistand gehabt.

Kristina Hänel

"Kampf für Selbstbestimmung von Frauen geht in die nächste Runde"

Der Kampf um die Streichung des Paragraphen 219a geht in die nächste Runde: Am Dienstag, 19. Januar 2021, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Revision der Ärztin Kristina Hänel verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Hänel kündigte an, nun Verfassungsbeschwerde gegen Paragraph 219a einzulegen. Der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) erklärt seine Solidarität mit der Gießener Ärztin und fordert erneut die ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a.

Kirche muss über ihre Finanzanlagen keine Auskunft erteilen

Das Recherchenetzwerk Correctiv zog 2016 vor Gericht, um das Erzbistum Köln zu einer Offenlegung seiner Finanzanlagen zu zwingen. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte die Auskunftsklage von Correctiv nun in zweiter Instanz ab. Da Kirchen keine Behörden im Sinne des Presserechts seien, bestünde ihnen gegenüber kein Auskunftsanspruch, so das OVG. Im Übrigen umfasse ihr Selbstbestimmungsrecht in innerkirchlichen Angelegenheiten auch den Bereich der Vermögensverwaltung.