Gericht: Keine Bannmeile um Abtreibungskliniken
Bilder von Babys und Föten sowie Versammlungen mit Gebeten "für lebende und sterbende ungeborene Kinder" – all das ist laut Gerichtsbeschluss in der Nähe von Abtreibungskliniken und Beratungsstellen für ungewollt Schwangere erlaubt. Mit dieser Entscheidung hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein Verbot der Stadt Regensburg gekippt. Diese hatte Kundgebungen von Abtreibungsgegnern innerhalb einer "Bannmeile" von hundert Metern um die Einrichtungen untersagt.