Gerichtsurteil

Aktivist*innen bei den Demonstrationen für sexuelle Selbstbestimmung

Gericht: Keine Bannmeile um Abtreibungskliniken

Bilder von Babys und Föten sowie Versammlungen mit Gebeten "für lebende und sterbende ungeborene Kinder" – all das ist laut Gerichtsbeschluss in der Nähe von Abtreibungskliniken und Beratungsstellen für ungewollt Schwangere erlaubt. Mit dieser Entscheidung hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein Verbot der Stadt Regensburg gekippt. Diese hatte Kundgebungen von Abtreibungsgegnern innerhalb einer "Bannmeile" von hundert Metern um die Einrichtungen untersagt.

Ibtissam "Betty" Lachgar

LGBTQ-Feindlichkeit in Marokko

In Marokko wurde die Aktivistin für LGBTQ-Rechte, Ibtissam "Betty" Lachgar, wegen Blasphemie zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr T-Shirt-Aufdruck "Allah ist lesbisch" wurde als "schädlich für den Islam" bewertet. Ihre Verteidiger wollen Berufung einlegen.

Kruzifix

Mia San Mia – das Kruzifix bleibt da, wo es ist

Das Kruzifix hängt falsch, sagt das Gericht. Das Kruzifix bleibt da hängen, wo es ist, sagen die Verwaltung und die Politik. Das ist die Kurzfassung einer Geschichte über einen Fall nicht funktionierender Gewaltenteilung, den die rechtlich erfolgreiche, tatsächlich aber erfolglose Klägerin jetzt in einer verbitterten Stellungnahme kommentiert. Doch der Bund für Geistesfreiheit Bayern lässt nicht locker.

Am Karfreitag wird nicht getanzt

Es hat lange gedauert, bis das Verwaltungsgericht Ansbach sein schon Anfang März gefälltes Urteil zum Karfreitags-Tanzverbot in Nürnberg veröffentlicht hat. Doch nun liegen die ausführlichen Urteilsgründe vor. Der hpd fasst zusammen, wie die Richter bei ihrer Abweisung der Klage argumentierten, mit der sich der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München (erfolglos) gegen die Stadt Nürnberg gewehrt hatte. Und wie der bfg nun reagiert.

Demo am Prozesstag in Lippstadt

Fällt Paragraf 218 StGB doch noch?

Nach dem Ende der Ampelregierung und dem im Parlament knapp gescheiterten Versuch zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs herrschte große Ernüchterung in den Reihen der "Pro Choice"-Aktivist*innen. Dann aber tauchte der Fall "Joachim Volz" auf, der neuen Schwung in die bereits abgeschriebene Debatte brachte. Plötzlich erscheint wieder vieles möglich.

Joachim Volz, von Journalisten umringt

Abtreibungen in Lippstädter Klinik verboten

Ein Protestzug von etwa 2.000 Menschen zog am Freitagvormittag durch die Lippstädter Innenstadt bis vor das Gerichtsgebäude. Doch die Solidaritätsbekundungen für den Gynäkologen Prof. Joachim Volz konnten das in Lippstadt tagende Arbeitsgericht Hamm nicht umstimmen. Der Chefarzt der Lippstädter Klinik verlor den Rechtsstreit gegen seinen katholischen Arbeitgeber, der ihm Abtreibungen verbietet. Doch Volz will mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht weiter kämpfen.

Eine ähnliche Vorrichtung

Bielefelder Urteil: Beihilfe zum Totschlag

Ein Sohn (60) hat jeweils aus Helium-Gasflasche, Schlauch und Maske eine Suizid-Vorrichtung für Vater (88) und Mutter (86) hergestellt, die gemeinsam sterben wollten. Am 31. Juli verhängte das Landgericht Bielefeld eine Bewährungsstrafe gegen ihn. Der Medizinrechtler Wolfgang Putz erklärt das komplizierte Rechtskonstrukt, welches dahintersteht.

deutsch-polnische Grenze

"Grundpfeiler des Rechtsstaats in Gefahr"

Wie jeder Beamte muss auch ein Bundespolizist oder ein Grenzschutzbeamter den Anweisungen seines Dienstvorgesetzten Folge leisten. Doch was ist, wenn massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung bestehen? Dann geraten die Beamten in eine Zwickmühle, setzen sich sogar der Gefahr aus, sich selbst strafbar zu machen. So wie möglicherweise in den Fällen, in denen Flüchtlinge an deutschen Grenzen zurückgewiesen werden. Hieran gibt es massive Kritik: Nicht nur, dass der Bundesinnenminister die Beamten zu rechtswidrigem Handeln auffordere. Sondern auch ganz grundsätzlich, dass entgegen einer gerichtlichen Anordnung hier bewusst Recht gebrochen werde.

Der Kölner Dom

Sexueller Missbrauch nur eine Privatsache?

"Dieses Urteil ist eine Schande für den Rechtsstaat!" So kommentiert Matthias Katsch, Geschäftsführer der Organisation Eckiger Tisch, ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln in einem Fall klerikalen Missbrauchs. Der Eckige Tisch setzt sich für Menschen ein, die als Kinder oder Jugendliche sexualisierte Gewalt im Kontext der katholischen Kirche erfahren haben. Das Landgericht Köln hatte am Dienstag die Klage einer Missbrauchs-Betroffenen auf 830.000 Euro Schmerzensgeld gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die heute 58 Jahre alte Frau war in ihrer Kindheit über Jahre von einem Priester als dessen Pflegetochter schwer sexuell missbraucht worden.