Gerichtsurteil

Ungarn: Fehlender Beistrich verhindert homophobe Strafe

Neben anderen Gesetzen und Verordnungen führte das Orbán-Regime in Ungarn im Jahr 2021 auch eine Bestimmung über den Verkauf von Büchern und Presseerzeugnissen ein, die Homosexualität oder eine "Abweichung vom Geburtsgeschlecht" darstellen oder "propagieren". Mit Bezug auf diese Verordnung wurde ein Buchladen im Sommer 2023 bestraft. Ein Gericht kam nun zum Ergebnis, dass die Verordnung wegen eines fehlenden Beistrichs nicht anwendbar war, der Buchladen ist – vorerst – aus dem Schneider.

Helsinki

Homophobe Bibel-Tweets: Staatsanwaltschaft will Berufung

Während in Deutschland die Mehrheit es kritisch sieht, wenn Personen in politischen Ämtern aus der Bibel zitieren, darf in Finnland eine Politikerin sogar laut Gerichtsentscheid ein homophobes Bibelzitat über den Kurznachrichtendienst X (früher: Twitter) verbreiten. Nachdem das Urteil im November durch das Berufungsgericht bestätigt wurde, möchte die Staatsanwaltschaft nun eine erneute Überprüfung durch das Oberste Gericht erreichen. In der Anklage hatte sie eine Geldstrafe von vier Monatsgehältern gefordert.

Kreuzurteil: Söder-Projekt der Pastafari in Bayern auf Erfolgskurs

Am Dienstag urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den bayerischen Kreuzerlass und entschied, dass es keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern gebe. Das Urteil wurde von Säkularen massiv kritisiert. Positiv wird das Urteil jedoch vom Arbeitskreis pastafaridemokratischer Juristen (APJ) aufgenommen. Dieser betrachtet den söderschen Kreuzerlass und das Urteil als erste Schritte zur Errichtung von Biervulkanen in bayerischen Behörden per Biervulkanerlass. Der hpd dokumentiert hier die Stellungnahme des APJ im Wortlaut.

Kreuze in bayerischen Amtsstuben sind nicht neutral!

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 19. Dezember 2023, dass das Aufhängen von Kreuzen in bayerischen Behörden nicht der staatlichen Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität widerspreche. 2018 hatte Ministerpräsident Markus Söder per Verwaltungsvorschrift verfügt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen sei. Die Humanistische Union hält diese Pflicht für verfassungswidrig und kritisiert das Urteil des BVerwG.

Söder und das Bundesverwaltungsgericht interpretieren das Kreuz neu

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den sogenannten Kreuzerlass entschieden, der 2018 vom Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder verkündet wurde. Es gebe keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Geklagt hatten der Bund für Geistesfreiheit München und Bayern. Letzterer äußerte sich seinerseits in einer Pressemitteilung zum Urteil.

Das Bundesverwaltungsgericht im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig.

Klage gegen Söders Kreuzerlass

Heute wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) entscheiden. Der bfg München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses beziehungsweise des Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) und die Abnahme der Kreuze.