Humanistische Union (HU)

Missachtet der Bundestag ein fast 100-jähriges Verfassungsgebot auch in dieser Wahlperiode?

Am 9. März 2017 steht die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen auf der Tagesordnung  des Deutschen Bundestages. Er entscheidet über einen vor zwei Jahren eingebrachten Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 18/4842 vom 6. Mai 2015), beim Bundesfinanzministerium eine Kommission zur Evaluierung dieser Staatsleistungen einzurichten. Bisher ist nicht bekannt, welche Beschlussempfehlungen die Ausschüsse für Finanzen sowie Innen und Recht aussprechen werden; sie treffen ihre Entscheidungen erst am Vortag der Plenarsitzung.

Parteien im Niedersächsischen Landtag missachten weiterhin die Verfassung

Anlässlich der Haushaltsberatungen im Niedersächsischen Landtag hatte die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) die Landtagsfraktionen in einem Schreiben von Anfang Dezember 2016 aufgefordert, bei der Bewilligung der sogenannten "Staatsleistungen" an die Kirchen die verfassungsrechtlichen Vorgaben (Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) zu beachten.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Drahtseilakt mit ungewissem Ausgang

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das mit seinem heutigen Beschluss den Antrag auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ablehnte (2 BvB 1/13). Die Absicht des Gerichtes, nicht mehr allein auf verfassungsfeindliche Meinungen, Gesinnungen und Weltanschauungen abzustellen, ist aus bürgerrechtlicher Sicht zu begrüßen. Ebenso verdienstvoll ist der Versuch, dem europäischen Recht  entsprechende Maßstäbe für ein Parteienverbot zu finden. Fraglich sei jedoch, ob die neuen Maßstäbe für Parteiverbote in sich schlüssig und überhaupt brauchbar sind.

"Geheimdienste vor Gericht – eine Volksbeschwerde"

Geheimdienste vor Gericht

Am 22. Oktober verhandelten vor dem ausverkauftem Maxim Gorki Theater die Richter Manfred Krause, Prof. Dr. Rosemarie Will und Dr. Dieter Deiseroth in einem inszenierten Prozess über den Antrag der Journalistin und Sprecherin des Chaos Computer Clubs Dr. Constanze Kurz auf Vernichtung ihrer Akten beim BND. Als Vertreter der Bundesregierung trat Dr. Rüdiger Söhnen auf. Die auf realen Fakten beruhende Inszenierung ging auf allgemein verständliche Weise ins technische Detail und gab tiefe Einblicke in Fehlverhalten und Rechtsbrüche des deutschen Auslandsgeheimdienstes.

Fritz Bauer (1903 – 1968)

Humaner Strafvollzug setzt stärkere Rechte für Inhaftierte voraus

Die Humanistische Union verleiht ihren diesjährigen Fritz-Bauer-Preis an die Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation. Sie würdigt damit deren Bemühungen um angemessene Standards der Gefangenenarbeit. Die Organisation setzt sich für die Anwendung des gesetzlichen Mindestlohns auf arbeitende Gefangene, für deren Teilnahme an der gesetzlichen Sozialversicherung und die volle Gewerkschaftsfreiheit für Gefangene ein.

Kein Deal mit der Türkei über Menschenrechte

Angesichts der aktuellen massiven Menschenrechtsverletzungen in der Türkei darf es keinen Deal mit der türkischen Regierung über Menschenrechte - auch nicht mit den Menschenrechten von Flüchtlingen - geben. Das fordern zehn JuristInnen- und Bürgerrechtsorganisationen in einer gemeinsamen Presseerklärung, die heute veröffentlicht wurde.

Der Preisträger Lutz Götzfried

Lutz Götzfried erhielt das Marburger Leuchtfeuer

MARBURG. (hpd) "Die sozialpolitische Landschaft in Marburg und weit darüber hinaus wäre ohne Lutz Götzfried ärmer." In diesem Satz fasste Roland Stürmer sein Lob für den Preisträger des Marburger Leuchtfeuers 2016 zusammen. Der Psychologe und ehrenamtliche Stadtrat der Universitätsstadt Marburg hielt am Mittwoch (1. Juni) die Laudatio auf Götzfried.

Der Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Weder Gottesbezug noch leere Universalien gehören in eine Landesverfassung

BERLIN. (hpd) Die Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags beraten heute, am 29. April 2016, in erster Lesung über den Entwurf einer Verfassungsänderung, mit der ein Gottesbezug in die Präambel aufgenommen werden soll. Die von Abgeordneten aus CDU, SPD, Grünen und SSW vorgeschlagene Änderung (Drs. 18/4107(neu)) ist nach Ansicht der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union völlig verfehlt und widerspricht den verfassungsrechtlichen Geboten der Religionsfreiheit sowie der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates.

"BND an die Kette" - Aktion im September 2015

Jetzt sind die Gesetzgeber in Bund und Ländern gefordert

BERLIN. (hu) In seiner am 20. April 2016 ergangenen Entscheidung zum BKA-Gesetz (1 BvR 966/09) hat das Bundesverfassungsgericht zahlreiche Mängel beim Schutz der Intimsphäre, beim Rechtsschutz und der Datenschutzkontrolle sowie den Regeln für die Datenübermittlung festgestellt. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union begrüßt (HU), dass das Gericht präzisere Vorgaben für den Schutz des sogenannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung gemacht und erstmals Regeln für die Datenübermittlung an ausländische Stellen aufgestellt hat.