Kopftuchstreit

Kreuz und Kopftuch

Kopftuchverbot – Verschleierung des Problems

Mit dem Islam schützt und fördert der österreichische Staat eine Religion, deren Normen er an anderer Stelle durch Verbote bekämpfen muss. Aktuell wird wieder über ein Verbot des Kopftuchs für unter 14-Jährige an öffentlichen Schulen diskutiert. 

Religionszugehörige Zeichen des Zwanges

Im Quartalsrückblick der Konfessionsfreien Österreich werden im Zusammenhang mit der immerwährenden Kopftuchdebatte "erzwungene Zeichen der Religionszugehörigkeit" erwähnt. Der Autor ist der Meinung, die Formulierung gehöre umgedreht, um der Kausalität gerecht zu werden. Im folgenden kurzen Text hat er ein paar Gedanken zum Verhältnis Republik und religiöse Markierung formuliert.

Kein Kopftuch auf der Richterbank

Versetzen Sie sich in diese unangenehme Situation: Sie sitzen auf der Anklagebank vor einem Strafgericht. Der Richter thront dort in seiner schwarzen Robe. Dann gibt es da auch noch zwei Schöffen, also ehrenamtliche Richter. Wie üblich in Zivilkleidung. Allerdings: Eine Schöffin trägt ein Kopftuch. Darf sie das? Zu dieser Frage gibt es eine aktuelle Gerichtsentscheidung.

Muslimische Mädchen in Indien

Indien: Karnatakas neue Regierung weicht Hijab-Verbot auf

Zu Beginn des Jahres 2022 verbot die damalige Regierung des indischen Bundesstaates Karnataka religiöse Symbole wie Schals in der Farbe Safran, Hijabs oder Fahnen in Bildungseinrichtungen. Besonders bei muslimischen Frauen stieß das Verbot auf Widerstand. Auf juristischem Weg konnte keine Einigung zu Erhalt oder Widerruf der Entscheidung getroffen werden. Ende Oktober 2023 entschied die aktuelle Regierung, dass Examens-Kandidatinnen mit Hijab, Mangala sutra und Zehenring teilnehmen dürfen. Eine Entscheidung, die nicht reibungslos umgesetzt wird.

Das Berliner Neutralitätsgesetz bleibt!

Derzeit läuft in Berlin alles auf eine Koalition von CDU und SPD hinaus. Der Koalitionsvertrag ist geschlossen und sein Bestand hängt nur noch vom Ausgang einer Abstimmung unter den SPD-Mitgliedern ab. Bilden CDU und SPD die vereinbarte Koalition, so steht fest, dass das Berliner Neutralitätsgesetz vollständig erhalten bleibt.