Kopftuchstreit

Kopftuchverbot für Kinder?

In Österreich sollen Mädchen im Kindergarten- und Grundschulalter nach dem Willen der Regierung demnächst kein Kopftuch mehr tragen dürfen. Die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes kündigte Mitte vergangener Woche Bildungsminister Faßmann (ÖVP) an. Seitdem hat die Debatte um das Kinderkopftuch auch in Deutschland Fahrt aufgenommen.

Abdel-Hakim Ourghi

Integration ist kein Diktat "von oben"

Der islamische Theologe Abdel-Hakim Ourghi fordert im Interview die Trennung von Politik und Religion auch im Islam. Er fordert die in Deutschland lebenden Muslime auf, sich als Bürgerinnen und Bürger Deutschlands zu verstehen und aufzuhören, sich nur über ihre Religion zu definieren.

Kopftuchstreit bei den Grünen

Das demonstrative Tragen religiöser und weltanschaulicher Symbole - sei es Kopftuch, Kippa, Kette mit Kreuz, areligiöses Kennzeichen oder Nonnengewand - ist Berliner Lehrkräften in allgemeinbildenden Schule seit 10 Jahren untersagt. So regelt es das dortige Neutralitätsgesetz. Dies könnte nach den Berliner Grünen in seiner jetzigen Form bald Geschichte sein. Doch es regt sich öffentlich Widerstand und v.a. bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Säkularen Grünen.

Weder Kreuz noch Kopftuch bei Gericht

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, einen Eilantrag gegen das Verbot von Kopftüchern auf der Richterbank zurückzuweisen.

Religion über Alles?

Die Grenzen der Religionsfreiheit werden seit vielen Jahren mit gläubiger Regelmäßigkeit anhand der weiblichen Kopfbedeckung diskutiert. Vor allem die Verschleierung führt immer wieder zum Streit; im Windschatten dieses Friseur-Boykotts geht es dann auch mal um das Häubchen der Diakonisse oder andere religiöse Deko-Artikel.

Während der Verhandlung vor dem Berliner Arbeitsgericht.

Pro und Contra Kopftuch im öffentlichen Dienst

Die Frage, ob im Staatsdienst – Verwaltung, Polizei, Armee, Gerichte, Schule – von den Angestellten oder Beamten religiöse Symbole getragen werden dürfen, ist eine politische Frage. Die Frage ist durch das muslimische Kopftuch, das in bestimmten Glaubensausprägungen des Islam für Frauen aus religiösen Gründen verpflichtend ist, brisant geworden. Zurecht gibt es hierzu inzwischen in den meisten Bundesländern gesetzliche Regelungen.

Verhandlungspause

Droht eine Neutralitätskatastrophe?

Wie berichtet, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin im Gefolge der rückschrittlichen Kopftuchentscheidung des BVerfG, 1. Senat, von 2015 einer muslimischen Lehrerin im Februar 2017 eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern zuerkannt. Im Hinblick auf das Berliner Neutralitätsgesetz (das im Einklang mit dem 1. Kopftuchurteil des BVerfG 2003, 2. Senat, erlassen worden war) war ihr das Unterrichten mit Kopftuch untersagt worden. Diese Untersagung hatte das jetzt im Wesentlichen aufgehobene Urteil des Arbeitsgerichts Berlin als rechtens bestätigt. Es liege eine rechtliche Ungleichbehandlung, aber keine entschädigungspflichtige Diskriminierung vor.