(Update)

Arbeitsgericht weist Klage wegen Kopftuchverbot ab

Die 58. Kammer des Berliner Arbeitsgerichts hat heute die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die mit Kopftuch an einer Berliner Schule unterrichten wollte.

Das ist der zweite Fall innerhalb von nur 2 Wochen, in dem ein Berliner Arbeitsgericht das Berliner Neutralitätsgesetz zur Grundlage seiner Entscheidung nimmt.

Damit dürften denen, die das Berliner Neutralitätsgesetz abschaffen oder aufweichen wollen, langsam die Argumente ausgehen.

Ergänzung um 12:30 Uhr
Das Arbeitsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes bejaht. Dabei hat das Gericht deutlich gemacht, dass angesichts der religiösen und weltanschulichen Vielfalt in Berlin sowie der zunehmenden religiösen Konflikte an den Schulen die staatliche Neutralität an Schulen von besonders großer Bedeutung ist.

Wenn der Staat kopftuchtragende Lehrerinnen zulässt, könnte bei Kindern und Eltern der Eindruck entstehen, dass er sich mit einer bestimmten religiösen Strömung des Islam identifizieren würde.

Das Arbeitsgericht Berlin sieht sich in seinem Urteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2003 sowie der Mindermeinung zum Urteil von 2015.

Kommentare (5)

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Do. 24 Mai 2018 - 10:49

"Damit dürften denen, die das Berliner Neutralitätsgesetz abschaffen oder aufweichen wollen, langsam die Argumente ausgehen."

Welche Argumente? Hat jemand Argumente gehört oder gelesen? Echte Argumente?

Ich bin nur gespannt, wann den Islamverbänden das Geld ausgeht, um diese unsinnigen Prozesse zu führen. Deutsche Gerichte haben Wichtigeres zu tun, als sich mit propagandistischen Kopfbedeckungen in Innenräumen zu beschäftigen.

Ich empfände es als Zeichen des Respekts dem Rechtsstaat gegenüber, wenn endlich auch konservative, politisierte Musliminnen dessen Gesetze anerkennen würden...

Sehr geehrter Herr Kammermeier,
sie wissen und ich weiß, dass letzteres nicht passieren wird, steter Tropfen...Für sie ist es eine Frage der Zeit.
Es ist dem repräsentativen Islam, unabhängig ob man an eine zwingende Prophetennachfolge aus seiner Familie oder aus seinem Stamme oder an den Mahdi glaubt, immanent, die aufnehmende Gesellschaft im Sinne ihrer Exegese umgestalten zu wollen.
Und auch die einheimischen Unterstützer bleiben präsent, verlassen sie sich darauf, es gilt wachsam zu bleiben... Grüße

Jürgen Roth (nicht überprüft)

Do. 24 Mai 2018 - 11:33

Die beiden Entscheidungen sind ein Grund zur Freude. Justizsenator Berendt und die von ihm protegierte Kopftuchlobby mit den orthodoxen Islamverbänden an der Spitze müssen so langsam erkennen, dass ihr Gerede von der "eindeutigen" Verfassungswidrigkeit des Neutralitätsgesetzes nichts als Wunschdenken ist. Es ist gerade im Interesse der Kinderrechte und der Integration nur zu hoffen, dass die Gerichte auch in den höheren Instanzen den vorgezeichneten Weg weiter gehen und das langjährige Hin und Her ein Ende findet. Der Senat sollte zudem jetzt endlich klarstellen, dass er keinesfalls das Gesetz ändert.

A.S. (nicht überprüft)

Fr. 25 Mai 2018 - 11:04

Religiöse hören niemals auf, niemals.
Alles andere wäre aus ihrer Sicht Verrat an Gott.
Sie werden nach anderen Hebeln suchen.

Wann kapieren die Linken endlich, dass unsere christlichen Politiker die Muslime und deren Religionsfreiheit instrumentalisieren, um die säkularen Grundsätze unseres Landes auszuhebeln?

Der Weg zum Ziel führt über religionsaffine Richter. Frau Merkel, Herr Söder und Frau Nahles werden solche bestellen. Der Boden dafür wird gerade bereitet: Die angebliche Wichtigkeit der Religion für den demokratischen Staat.

Dr. Bruno Osuch (nicht überprüft)

Sa. 26 Mai 2018 - 19:55

Große Erleichterung!

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