Kreuzstreit

Kruzifix

Mia San Mia – das Kruzifix bleibt da, wo es ist

Das Kruzifix hängt falsch, sagt das Gericht. Das Kruzifix bleibt da hängen, wo es ist, sagen die Verwaltung und die Politik. Das ist die Kurzfassung einer Geschichte über einen Fall nicht funktionierender Gewaltenteilung, den die rechtlich erfolgreiche, tatsächlich aber erfolglose Klägerin jetzt in einer verbitterten Stellungnahme kommentiert. Doch der Bund für Geistesfreiheit Bayern lässt nicht locker.

Kruzifix

Das Kreuz und die Schule

Neun Jahre brauchten die Mühlen der bayerischen Justiz um ein Urteil zu christlichen Symbolen in staatlichen Gymnasien zu verkünden. Jetzt stellt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Urteilsbegründung fest, dass vorliegend die missionarische Wirkung des streitgegenständlichen Kruzifixes, insbesondere aufgrund seiner Größe und Positionierung, nicht ausgeschlossen werden kann. Der bfg Bayern begrüßt das Urteil.

"Religionsfreie Zone" auf dem Münchner Marienplatz

Kreuzerlass - Bayerns Staatskanzlei verwickelt sich in Widersprüche

Ein Artikel des Humanistischen Pressedienstes und die dadurch ausgelösten politischen Reaktionen haben dazu geführt, dass sich die bayerische Staatsregierung beim Thema "Kreuze in bayerischen Amtsstuben" in argumentative Widersprüche verwickelt. Das wiederum könnte bedeuten, dass die Position von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im noch laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geschwächt ist. Und er am Ende gerichtlich dazu verpflichtet wird, den sogenannten Kreuzerlass zurückzunehmen.

Söder mit Kreuz

Söder beharrt auf dem Kardinal-Wetter-Kreuz in der Staatskanzlei

Dass im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei ein Kreuz hängt, ist nicht überraschend. Schließlich ist seit dem sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das christliche Symbol in jeder bayerischen Amtsstube Pflicht. Ein Erlass, der vom Bund für Geistesfreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Doch das Kreuz in der Staatskanzlei hat nochmal eine besondere Relevanz. Und die hat etwas mit dem Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche zu tun.

Satirischer Kunstpreis zur Ausgestaltung bayerischer Amtsräume: Preisträger*innen stehen fest

Wolf Steinberger, ehemaliger erster Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München), hatte einen satirischen Kunstpreis zur Ausgestaltung bayerischer Amtsräume ausgeschrieben. Daraufhin hatte der bfg 34 Einsendungen von 25 Bewerber*innen erhalten. Wer die Preisträger*innen sind, wurde am 20. April auf der Mitgliederversammlung des bfg München bekanntgegeben.

Kreuze in bayerischen Amtsstuben sind nicht neutral!

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 19. Dezember 2023, dass das Aufhängen von Kreuzen in bayerischen Behörden nicht der staatlichen Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität widerspreche. 2018 hatte Ministerpräsident Markus Söder per Verwaltungsvorschrift verfügt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen sei. Die Humanistische Union hält diese Pflicht für verfassungswidrig und kritisiert das Urteil des BVerwG.

Söder und das Bundesverwaltungsgericht interpretieren das Kreuz neu

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den sogenannten Kreuzerlass entschieden, der 2018 vom Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder verkündet wurde. Es gebe keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Geklagt hatten der Bund für Geistesfreiheit München und Bayern. Letzterer äußerte sich seinerseits in einer Pressemitteilung zum Urteil.