Landes-Verfassungen

Der kleine Kiel

"Wortklaubereien reichen nicht"

BERLIN. (hpd) Mit aller Gewalt und gegen alle vernünftigen Argumente wollen einzelne Angeordnete aller Fraktionen einen Gottesbezug in die Landesverfassung von Schleswig-Holstein aufnehmen. Ihnen passt die erst im Dezember 2014 beschlossene "gottlose" Präambel nicht.

Der Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Weder Gottesbezug noch leere Universalien gehören in eine Landesverfassung

BERLIN. (hpd) Die Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags beraten heute, am 29. April 2016, in erster Lesung über den Entwurf einer Verfassungsänderung, mit der ein Gottesbezug in die Präambel aufgenommen werden soll. Die von Abgeordneten aus CDU, SPD, Grünen und SSW vorgeschlagene Änderung (Drs. 18/4107(neu)) ist nach Ansicht der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union völlig verfehlt und widerspricht den verfassungsrechtlichen Geboten der Religionsfreiheit sowie der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates.

Der Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Lockerung bei "Stillen Feiertagen"

KIEL. (hpd) Das Verbot öffentlicher Veranstaltungen an "stillen Feiertagen" in Schleswig-Holstein soll gelockert werden. Dies beantragen Abgeordnete von fünf der sechs im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertretenen Parteien.

Der Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Die Werte des Zusammenlebens sind menschlich

KIEL. (hpd/ibka) Im Herbst 2014 gab es im schleswig-holsteinischen Landtag eine Abstimmung, ob Gott in die Landesverfassung aufgenommen werden soll. Für einen Gottesbezug gab es keine Mehrheit. Eine daraufhin gegründete Initiative – unterstützt von den Kirchen – sammelte Unterschriften, um zu erreichen, dass sich der Landtag erneut mit der Frage, ob ein Gottesbezug in der Landesverfassung stehen soll, befassen muss.

Gegen den Gottesbezug in der Schleswig-Holsteinischen Verfassung

Vor wenigen Monaten hat der Landtag in Schleswig-Holstein eine Reform der Landesverfassung beschlossen. Schon damals wurde vorab über den so genannten Gottesbezug in der Präambel diskutiert, dieser aber dann verworfen. Aktuell macht eine Volksinitiative sich für den Gottesbezug stark, der nachträglich in die schleswig-holsteinische Landesverfassung eingebracht werden soll.