s tut sich was in Sachen strafrechtlicher Verfolgung von Catcalling. Sexistische Äußerungen oder Gesten gegenüber Frauen, auch wenn es nicht zu einem körperlichen Kontakt kommt, sollen strafrechtlich verfolgt werden. Es geht um aufdringliche Blicke, das Hinterherpfeifen, um Kussgeräusche, sexistische Bemerkungen, obszöne Witze, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, anzügliche Kommentare über den Körper einer Person und anderes mehr. Hier auch mit den Mitteln des Strafrechts Einhalt zu gebieten – dazu gibt es Signale aus den Bundesländern und Vorbilder aus dem benachbarten Ausland.