§ 219a StGB

Dr. med. Christiane Tennhardt

"Frauen sollten entscheiden können, was sie wollen"

Nach jahrelangen Debatten, gesellschaftlichen Forderungen und Instrumentalisierung durch Abtreibungsgegner*innen hat der Bundestag heute entschieden, den umstrittenen Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, der Werbung für aber auch Information über den Schwangerschaftsabbruch für durchführende Ärzt*innen zur kriminellen Handlung machte. Ein Meilenstein oder nur eine erste Etappe? Der hpd hat mit Christiane Tennhardt aus dem Vorstand von Doctors for Choice Germany darüber gesprochen.

Die Abschaffung von Paragraph 219a ist erst der Anfang

Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Montag einen Gesetzentwurf zur ersatzlosen Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, Paragraph 219a StGB, vorgestellt. Damit kommt er zügig einer Festlegung im Koalitionsvertrag der Ampel nach. Der Strafrechtsparagraph, durch den es auch nach seiner umstrittenen Reform möglich ist, sachliche Information durch Ärzt:innen als Werbung zu werten, steht seit langem in der Kritik.

"Medical Students for Choice"

Erneut Anklage gegen Frauenarzt wegen Verstoßes gegen Paragraph 219a

Der Frauenarzt Detlef Merchel aus Nottuln hat sich heute ab 10:45 Uhr vor dem Amtsgericht Coesfeld (Münsterland) zu verantworten. Von Abtreibungsgegnern angezeigt wird im bevorstehenden Prozess wieder einmal der Verdacht, gegen Paragraph 219a verstoßen zu haben, verhandelt. Das Vergehen: Der Frauenarzt informiert auf seiner Webseite sachlich, dass und wie er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.

Prozess gegen Abtreibungsgegner

Am Landgericht Hamburg wird am Freitag, dem 21. August 2020 der Prozess gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen, der Betreiber einer einschlägigen Webseite ist, wegen seiner fortwährenden Holocaustvergleiche eröffnet. Geklagt hatte die Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kristina Hänel.