Intransparente Datenschutzhinweise
Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich schreiben in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor, dass Nutzerinnen und Nutzer von Webdiensten zunächst zustimmen müssen, bevor Daten erhoben werden dürfen. Vor jedem Besuch einer entsprechenden Website erscheint daher ein Datenschutzhinweis. Eine neue Studie stellt in Frage, ob diese wirklich ihren Zweck erfüllen und verständlich über die Nutzung personenbezogener Daten aufklären.