Schulfrei für katholische Schüler

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Schule / Foto: Paul-Georf Meister (pixelio.de)

BERLIN. (hpd) Die Empfehlung der zuständigen Senatsverwaltung, katholische SchülerInnen auf staatlichen Schulen zum Papstbesuch auf Antrag vom Unterricht zu beurlauben, stößt beim Humanistischen Verband auf Unverständnis und Kritik. Der Verband sieht darin eine Verletzung der weltanschaulichen Neutralität des Staates.

Das Erzbistum Berlin hat vergangene Woche entschieden, dass alle rund 8.000 SchülerInnen an den 17 katholischen Schulen in Berlin und Umgebung zum Papstbesuch schulfrei bekommen. Da viele dieser Schulen auch noch Übernachtungsplätze für Besucher anbieten, werden sie auch am Freitag ohne Unterricht sein. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass der Gottesdienst im Olympiastadium für Katholiken ein „herausragendes Ereignis“ sei und die SchülerInnen Zeit bekommen sollten, sich darauf einzustimmen.

Eine ähnliche, wenn auch nicht so weitreichende Entscheidung, hat die Senatsverwaltung für die katholischen SchülerInnen an staatlichen Schulen getroffen, indem sie empfohlen hat, katholischen SchülerInnen, auf Antrag der Eltern, nach der vierten Unterrichtsstunde vom Unterricht zu befreien.

Verletzung der weltanschaulichen Neutralität des Staates

Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg (HVD) reagiert mit Unverständnis auf diese Empfehlung der Senatsverwaltung an die staatlichen Berliner Schulen. Eine derartige Beurlaubung für katholische SchülerInnen verletze die weltanschauliche Neutralität des Staates und räume diesen Schülern Sonderrechte gegenüber den protestantischen und konfessionsfreien Schülern ein. Zudem erwecke die Empfehlung der Senatsverwaltung nun den Eindruck, dass man in einer Art nacheilendem Gehorsam der Entscheidung des Erzbistums nicht nachstehen wolle.

Der Besuch des Papstes sei jedoch ein „besonderes Ereignis“, begründete die Senatsverwaltung ihre Entscheidung. Dafür hat der HVD aber kein Verständnis, denn: „Der Besuch des Papstes ist für katholische Schüler ein ebenso besonderes Ereignis, wie es ein Champions-League-Finale für die Anhänger von Hertha BSC in der Schülerschaft wäre. In einem solchen Fall würden die Behörden den Schulen doch auch keine Beurlaubung empfehlen“, reagierte der Geschäftsführer des Verbandes, Manfred Isemeyer.

Zudem sei diese Begründung aufgrund der Terminplanungen zum Papstbesuch inhaltlich nicht zutreffend. Die Messe des Papstes im Olympiastadion findet am Donnerstagabend um 18.30 Uhr statt. Zuvor spricht der Papst im Bundestag und trifft sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel im Sitz der Deutschen Bischofskonferenz in Berlin sowie mit Bundespräsident Christian Wulff in Schloss Bellevue.

Die KatholikInnen könnten ihren Papst vorher gar nicht treffen, ergänzte Isemeyer. Er sagte weiter: „Eine Einschränkung des regulären Unterrichts, wie er hier durch die Senatsverwaltung vorgenommen werde, ist nicht nachvollziehbar. Zum einen verhindere der reguläre Schulunterricht weder den Besuch der Papstmesse noch rechtfertige die Absicht, Veranstaltungen zur Visite des Papstes zu besuchen, die Freistellung der Schüler auf Elternantrag.“

Staatsoberhaupt oder Religionsoberhaupt?

An dem Verhalten der Senatsverwaltung wird aus Sicht des HVD deutlich, dass der Staat und dessen Untergliederungen immer noch nicht wissen, wen sie mit Papst Benedikt eigentlich eingeladen haben. Vor dem Bundestag darf er als Staatsoberhaupt des kleinsten Staates der Welt sprechen, der die Struktur einer absolutistischen Wahlmonarchie besitzt. Die katholischen Schülerinnen und Schüler aber erhalten die Möglichkeit einer Freistellung aufgrund seiner Bedeutung als konfessionelles Oberhaupt, nicht aufgrund seiner Eigenschaft als Staatsmann.

Wenn die Einladung zu einer Rede im Bundestag nicht ein Verstoß gegen die weltanschauliche Neutralität des Staates sein soll, dann dürfen konfessionelle Schülerinnen und Schüler nicht freigestellt werden. Hier müssen sich staatliche Stellen konform verhalten und sich nicht mal der Eigenschaft Joseph Ratzingers als Staatsmann und dann wieder der Eigenschaft als religiöses Oberhaupt bedienen.

C.F.