Ehemalige Heimkinder, die in staatlichen oder privaten Einrichtungen körperlichem und psychischem Terror und insbesondere sexuellem Missbrauch ausgesetzt waren, haben nach dem österreichischen Verbrechensopfergesetz (VOG) Anspruch auf staatliche Hilfeleistungen. Soweit die Misshandlungen bleibende seelische und körperliche Schäden hervorriefen, die zur Beeinträchtigung der Berufsausübung, insbesondere zu vorzeitiger Arbeitsunfähigkeit führten, ist der dadurch bedingte Verdienstentgang zu entschädigen.
Jahrelang wussten die Opfer nichts von diesen Entschädigungsmöglichkeiten, weil sie weder vom Staat noch vom Weißen Ring darauf hingewiesen wurden. Seit vor zwei Jahren durch einen spektakulären Entschädigungsfall in der Öffentlichkeit bekannt wurde, welche Anspruchsmöglichkeiten das Verbrechensopfergesetz (VOG) bietet, machen ehemalige Heimkinder zunehmend davon Gebrauch.
Der deutsche Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer, der zahlreiche ehemalige Heimkinder in VOG-Verfahren vertritt, gewinnt seit einiger Zeit den fatalen Eindruck, dass die einzelnen Landesstellen des österreichischen Bundessozialamts zielgerichtet und mit vorgefertigten Formulierungen darauf aus sind, Anträge auf Ersatz des Verdienstentgangs serienmäßig abzulehnen. Die stereotype Begründung lautet: Die Ursachen für die vielfach auftretende Arbeitsunfähigkeit ehemaliger Heimkinder gehe nicht auf die Misshandlungen im Heim, sondern auf schwierige Verhältnisse im Elternhaus zurück.