Erst am vergangenen Wochenende wurde bekannt, dass der Bundestag in einer nächtlichen Abstimmung am 14. Juni 2013 das Informationsfreiheitsgesetz zum Teil ausgehebelt hat.
In 56 Sekunden wurde um 00:25 Uhr von 20 Abgeordneten beschlossen, dass sich die Informationsfreiheit nicht mehr auf die Unterlagen des Bundesrechnungshof bezieht.
Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.