Haft für eine Fehlgeburt

Eine Frau wurde in El Salvador nach einer Fehlgeburt zu 40 Jahren Gefängnis verurteilt. Man wirf ihr vor, das Kind abgetrieben zu haben.

Dieser Vorwurf war durch nichts bewiesen, die Richter befanden jedoch, dass die Frau, die mit schweren Blutungen ins Frauenkrankenhaus in San Salvador eingeliefert wurde, eine verbotene Abtreibung durchgeführt habe. Eine Fehlgeburt als natürlichen Vorgang ließen sie dabei außer Acht.

Da die Fehlgeburt nach der 22. Schwangerschaftswoche erfolgt, plädierten die Staatsanwälte auf Mord. 

Dieser Fall, gegen den Menschenrechtsorganistaionen Sturm laufen, ist kein Einzelfall. Die TAZ berichtet von einer Frau, deren Kind im Krankenhaus nach Komplikationen bei der Hausgeburt starb. Diese wurde wegen "mangelndem Mutterinstinkt" zu 30 Jahren Haft verurteilt.

Bis 1998 waren in El Salvador Abtreibungen aufgrund von drei Indikationen möglich. Nach Protesten - vor allem durch die katholische Kirche - wurde sie in El Salvador vollständig verboten.