Neues zur Kirchensteuer

BERLIN. (hpd) Der deutsche Bundestag hat in seiner 153. Sitzung folgendes beschlossen: Der Einzug der Kirchensteuern

wird ab dem 01.01.2010 durch die jeweilige hebeberechtigte Religionsgemeinschaft vorgenommen. Im Zuge des Bürokratieabbaugesetzes sollen die Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, die hierdurch freiwerdenden Personalressourcen in der globalen Steuerfahndung einzusetzen. Die Befugnisse der Steuerfahnder werden hierzu ausgeweitet. So soll in Zukunft durch die Außenprüfer militärische Unterstützung angefordert werden können. Der Einsatz von Notfallseelsorgern wurde durch den Bundestag abgelehnt.

 

Die deutsche Bischofskonferenz wollte sich zur Neuordnung der Kirchensteuern nicht äußern. Aus dem Erzbistum Köln wurde bekannt, dass als Sofortmaßnahme die Klingelbeutel vergrößert wurden. Gleichzeitig wurden 124 Ehrenamtliche Helfer zu Schulungszwecken in die Finanzämter Köln West, Altstadt/Süd und Nord entsendet.

Die evangelische Kirche sprach in einer ersten Stellungnahme von einer katastrophalen Entscheidung. Man fürchte die Gläubigen nicht motivieren zu können, freiwillig Überweisungen in der Höhe der bislang vom Arbeitgeber abgeführten Kirchensteuern zu tätigen. Ein erster Versuch bei einem Gottesdienst in Essen-Rüttenscheid Einzugsermächtigungen zu erhalten, sei kläglich gescheitert.

 

(Nun ist der Tag schon bald vorbei: April! April!)