In den vergangenen Jahrzehnten wurden klimatische Bedingungen nicht selten für politische Unruhen, Bürgerkrieg und Migrationsbewegungen verantwortlich gemacht – bis jetzt allerdings ohne wissenschaftliche Evidenz. Nun bestätigt eine aktuelle Studie erstmals den Zusammenhang zwischen klimatischen Bedingungen, Konflikten und Migration.
In der aktuellen Ausgabe der Deutschen Hebammenzeitschrift geht es im Titelthema unter anderem um die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von männlichen Neugeborenen. Außerdem gibt es ein Interview zur Diskussion um Paragraph 219a: Das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche.
In einem offenen Brief wenden sich mehrere Iraner an Bundeskanzlerin Angela Merkel und fordern eine umfassende Revision der Politik der deutschen Regierung gegenüber dem Islamischen Staat Iran. Der hpd dokumentiert den Text in voller Länge.
Der Humanistische Pressedienst erweitert sein journalistisches Angebot: Mit dubito geht heute ein neues Online-Magazin für junge Menschen an den Start. Mit Hirn, Herz und Haltung soll dubito eine vernünftige Stimme abseits von Dogmatismus und Beliebigkeit finden – seriös und sympathisch, unterhaltsam und nachdenklich.
Der Bund für Geistesfreiheit München lädt anlässlich des Jahrestags des Attentats auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo ins oberbayerische Eichstätt ein. Mit dabei werden der Kabarettist HG Butzko, die Karikaturisten Gerhard Haderer und Piero Masztalerz sowie der Aktionskünstler Wolfram Kastner sein.
Der Bund für Geistesfreiheit Regensburg erinnerte mit einer Aktion auf der Steinernen Brücke an das 70. Jubiläum der Menschenrechtscharta, wie sie am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet wurde.
Der Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e. V. präsentiert eine mehrwöchige Kurzvideoclip-Reihe mit Mitgliedern des Facharbeitskreises und KooperationspartnerInnen.
Am Dienstag letzter Woche hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden, dass einer Lehrerin fast 6.000 Euro (eineinhalb Monatsgehälter) Entschädigung zustehen. Die Frau hatte geklagt, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht als Lehrerin arbeiten durfte. Zum Ergebnis dieses Rechtsstreites hat die Initiative Pro-Neutralitätsgesetz eine Stellungnahme veröffentlicht.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) hat nach juristischem und öffentlichem Druck entschieden, das "besondere Kirchgeld" rückwirkend zum 1. Januar 2018 durch eine Änderung ihres Kirchensteuererhebungsgesetzes abzuschaffen. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) begrüßt die Entscheidung, stellt jedoch in seinem Kommentar weiteren Handlungsbedarf in Sachen Kirchensteuer fest.
Trotz anders lautender Rechtslage verlangt die Bremer Evangelische Kirche bei Einstellungen für Köch*innen, Hausmeister*innen und Reinigungskräften noch immer die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche.