BERLIN (hpd) Am 1. Januar 2009 tritt das neue Personenstandsrecht in Kraft, nachdem es zuvor noch den Bundesrat passiert hat. Aus der nun bekannt gewordenen Verordnung zur Umsetzung ergibt sich, dass in allen öffentlichen Registern, die Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen, Begründungen von Lebenspartnerschaften und Sterbefälle enthalten, nur die Religionszugehörigkeit, nicht aber die Mitgliedschaft in einer Weltanschauungsgemeinschaft genannt werden soll.