Recht

Die Freiheit nicht zu glauben

ZÜRICH. (hpd) Seit 1997 verleiht die schweizerische Zeitschrift „Beobachter“ den Prix Courage für außerordentliche, mutige Taten. Dieses Jahr ist unter den Nominierten Valentin Abgottspon. Der Walliser Lehrer war letztes Jahr zu nationaler Bekanntheit gelangt: seine Weigerung, unter dem Kruzifix zu unterrichten, brachte ihm die fristlose Kündigung ein. Sein Fall zeigt exemplarisch, dass Diskriminierung viele Gesichter hat.

„Goldener Freitag“

KARLSRUHE. (hls/hpd) Der Begriff „Sterbehilfe“ ist das Gegenstück zum Begriff „Geburtshilfe“: Interview mit dem vom Bundesgerichtshof (BGH) am 25. Juni 2010 freigesprochenen Rechtsanwalt Wolfgang Putz.

Nur wer Kirchensteuern zahlt, ist Katholik

MANNHEIM. (hpd) Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof hat heute entschieden, dass ein so genannter „Kirchenaustritt“, der sich ausschließlich hinsichtlich der staatlichen Rechtsfolgen der Kirchenzugehörigkeit erklärt, gegen die Pflichten des Kirchenmitglieds verstößt und deshalb nicht statthaft sei.

Das Staatskirchenrecht hat keine Zukunft

<p>MÜNSTER. (exc/hpd) <strong>Der Philosoph Prof. Dr. Hermann Lübbe referierte über die Grenzen der Entwicklungsmöglichkeiten des Staatskirchenrechts. Sein Fazit: „Die enge rechtliche Verflechtung von Staat und Kirche hat keine Zukunft.“</strong></p>

„Sie lösen sich völlig vom Gesetz!“

BERLIN. (hvd-b/hpd) Im Zivilprozess des Vorsitzenden des Humanistischen Verbandes Deutschland (HVD), Landesverband Berlin, Dr. Bruno Osuch gegen die Birthler-Behörde hat gestern die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin entschieden, dass die Aktenauskünfte sowie die Herausgabe personenbezogener Akten der MfS-Aktenbehörde rechtswidrig waren.

Alevitische Gemeinde Deutschlands befremdet

KÖLN. (aabf) Die Alevitische Gemeinde Deutschlands (AABF) hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29.09.2009, wonach einem muslimischen Schüler das Recht eingeräumt wurde, einmal täglich sein Gebet in der Schule verrichten zu dürfen, mit Befremden aufgenommen.

Keine Wiederholungsgefahr?

REGENSBURG. (hpd) Da es angeblich keine „Wiederholungsgefahr“ gebe, wies das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg in seiner gestrigen Verhandlung die Unterlassungsklage des Philosophen Michael Schmidt-Salomon gegen den Regensburger Bischof Müller ab, der ihn in einer Predigt diffamiert hatte. Schmidt-Salomon wird gegen das Urteil in Berufung gehen.

Ein Buch gilt für uns alle

BERLIN. Am 12. Dezember hielt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der Humboldt-Universität die „5. Berliner Rede zur Religionspolitik“ Religion und Recht.