KIEL. (hpd) Die Kirchen müssen für verlorene Prozesse vor den Zivilgerichten bisher keine Gerichtsgebühren zahlen - so steht es im Gesetz. Ein gestern eingereichter Gesetzentwurf der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag fordert nun eine Streichung dieses Privilegs.
"Wie jeder Bürger sollten auch die Kirchen die Gerichtsgebühren zu zahlen haben, wenn sie Prozesse verlieren", erklärt der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei die Initiative. "Warum sollte der Steuerzahler für die Gerichtskosten der Kirchen aufzukommen haben? Fakt ist, dass Städte und Gemeinden wie auch Universitäten allesamt Gerichtsgebühren zahlen müssen. Dass ausgerechnet die Kirchen noch befreit sind, ist ein ungerechtfertigtes Privileg und eine indirekte staatliche Subvention."
Der Wissenschaftliche Dienst des schleswig-holsteinischen Landtags bestätigt, dass Kirchenstaatsverträge diese Gebührenbefreiung nicht festschreiben - jetzt gilt es zu handeln. Das Land Hessen hat das Gebührenprivileg der Kirchen bereits aufgehoben.
4 Kommentare
Kommentare
PAvlovic am Permanenter Link
Echt erstaunlich dieser Privilegien-Wildwuchs. Und umso erfreulicher das Aufwachen aus diesem Alptraum der Ungerechtigkeiten.
Steven Lower am Permanenter Link
Da die Kirchen seit Jahren in erschreckender Finanznot stecken und die Bistümer am Hungertuch nagen, sollte man sich so eine tiefgreifende und ungerechte Entscheidung gut überlegen.
Ingo Buth am Permanenter Link
Was ist an der Aufhebung einer Ungleichbehandlung jetzt ungerecht?
Elke am Permanenter Link
Der Gleichbehandlungsgrundsatz sagt aus, das Gleiches gleich, Ungleiches aber entsprechend sein Ungleich auch ungleich zu behandeln sei.
Daher ist doch nur angemessen, wenn insbesondere die seit Jahrzehnten schon in ärgster Armut dahinvegetierende katholische Kirche anders zu behandeln ist, als etwa die stinkreichen Kommunen, die gar nicht wissen wohin mit ihrem Geld.