Gerichtsgebühren

Piraten wollen Gebührenbefreiung der Kirchen kippen

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Der Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Der Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages

KIEL. (hpd) Die Kirchen müssen für verlorene Prozesse vor den Zivilgerichten bisher keine Gerichtsgebühren zahlen - so steht es im Gesetz. Ein gestern eingereichter Gesetzentwurf der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag fordert nun eine Streichung dieses Privilegs.

"Wie jeder Bürger sollten auch die Kirchen die Gerichtsgebühren zu zahlen haben, wenn sie Prozesse verlieren", erklärt der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei die Initiative. "Warum sollte der Steuerzahler für die Gerichtskosten der Kirchen aufzukommen haben? Fakt ist, dass Städte und Gemeinden wie auch Universitäten allesamt Gerichtsgebühren zahlen müssen. Dass ausgerechnet die Kirchen noch befreit sind, ist ein ungerechtfertigtes Privileg und eine indirekte staatliche Subvention."

Der Wissenschaftliche Dienst des schleswig-holsteinischen Landtags bestätigt, dass Kirchenstaatsverträge diese Gebührenbefreiung nicht festschreiben - jetzt gilt es zu handeln. Das Land Hessen hat das Gebührenprivileg der Kirchen bereits aufgehoben.