Rechtsgutachten: Kirchliches "Nebenarbeitsrecht" nicht mehr haltbar

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Anfang Januar wurde eine vom Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie veröffentlicht, in der der ehemalige Arbeitsrichter Peter Stein zu einigen bemerkenswerten Feststellungen gelangt.

In seinem Gutachten verweist der Jurist unter anderem darauf, dass die Grenzen des sogenannten kirchlichen "Selbstbestimmungsrechts" enger gesteckt seien, als es die Rechtsprechung deutscher Gerichte jahrzehntelang vorgegeben habe. Er erinnert daran, dass im Grundgesetz lediglich von einem Selbstverwaltungsrecht "innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes" die Rede ist: "Die Verfassung habe in erster Linie klarstellen wollen, dass für die Kirchen die gleichen Rechte wie für alle gelten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe den Artikel dagegen zu einer Schutznorm der Kirchen gegen den Staat umgedeutet und das kirchliche Selbstverwaltungsrecht hin zu einem Selbstbestimmungsrecht extrem ausgeweitet, insbesondere im Arbeitsrecht", stellt eine Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung, dem "Mitbestimmungs-, Studien- und Forschungsförderwerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes", klar. "Mit der Maxime 'Plausibel ist, was die Kirche für plausibel hält' hätten die Karlsruher Richter einen 'kontrollimmunen Interpretationsprimat' der Kirchen installiert und 'die christliche Wertemoral in exzessivem Umfang gegenüber dem staatlichen Arbeitsrecht' privilegiert", hält der frühere Arbeitsrichter dem höchsten deutschen Gericht vor.

Das kirchliche "Nebenarbeitsrecht", wie Stein es nennt, sei "spätestens nach mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht mehr haltbar". An einer dieser Verhandlungen auf europäischer Ebene war der Gutachter in der Rolle des Verteidigers selbst beteiligt, so der Pressetext weiter. "Vorgaben, die in die private Lebensführung eingreifen und auf eine Ungleichbehandlung von Beschäftigten hinauslaufen, seien allenfalls bei 'verkündigungsnahen' Tätigkeiten rechtmäßig. Ob das im Einzelfall zutrifft, hätten nicht die Kirchen selbst, sondern staatliche Gerichte zu entscheiden", heißt es in der Veröffentlichung auf der Website der Hans-Böckler-Stiftung außerdem.

Die frühere Bundestagsabgeordnete der SPD Ingrid Matthäus-Maier beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema kirchliches Arbeitsrecht. Sie begrüßt den Beitrag von Peter Stein: "Er bestätigt das, was wir mit GerDiA (Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz", Anm. d. Red.) schon seit 2012 intensiv kritisiert haben: Die Kirchen haben laut Grundgesetz ein Selbstordnungs- und Verwaltungs-, aber kein Selbstbestimmungsrecht. Um das gerichtlich festzustellen, musste es bis vor den EuGH gehen. Doch selbst wenn schon klar ist, dass sie vor Gericht verlieren werden, versuchen es die Kirchen bis zum Schluss." Hier sei auch die evangelische Kirche keinen Deut besser als die katholische. "Das Ganze zeigt, dass wir nur mit großer Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit eine Chance gegen diese Auswüchse des Rechtsverständnisses der Kirchen haben. Wir müssen am Ball bleiben. Ich habe ein bisschen Sorge, dass die derzeitige Koalition zwar guten Willens ist, etwas zu verändern, es aber noch zu viele gibt, die das anders sehen", so die Juristin und Beirätin der Giordano-Bruno-Stiftung abschließend.

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