Aufruf der EU an die Regierung von Polen

Rückkehr der Rechtsstaatlichkeit

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Nacht über Warschau
Nacht über Warschau

Die EU-Kommission leitet erstmals seit ihrem Bestehen die im Rechtsstaatsmechanismus vorgesehene zweite Stufe ein. Gesprochen wird in diesem Zusammenhang von einem "EU-Rechtspolitischen Balance-Akt" zwischen europäischen Werten und nationaler Identität der Mitgliedstaaten.

Diese neue und zweite an die Regierung von Polen gerichtet EU-Resolution beinhaltet konkrete Empfehlungen und verpflichtet zur Annahme innerhalb von drei Monaten.

Im April 2016 hatte das Europa-Parlament in einem ersten Schritt festgestellt: "die faktische Ausschaltung des Verfassungsgericht in Polen gefährdet Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit im Land" und hatte damit der Regierung in Polen eine erste Resolution vorgelegt, die von der Ministerpräsidentin Beate Szydlo offenbar nicht ernst genommen wurde.

Hier die Pressemitteilung der Europaabgeordneten Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann

Klare Kante für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“

"Es ist richtig, dass die Europaische Kommission diesen Schritt geht und deutlich zeigt, dass die Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in einem EU-Mitgliedstaat nicht geduldet wird", sagt die SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied im Innenausschuss, zur Entscheidung der EU-Kommission im Verfassungsstreit mit der polnischen Regierung um Ministerprasidentin Beata Szydlo die zweite Stufe des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus zu aktivieren. "Dass Szydlo die Bedenken der EU-Kommission in den Wind schlagt, ist vollig unverständlich. Das neue Gesetz zur Reform des Verfassungsgerichts bringt keine substantielle Verbesserung der Situation und ist Augenwischerei", so die Europaparlamentarierin.

Vor allem der Konflikt um das Verfassungsgericht und dessen faktische Ausschaltung durch die Regierung hatte in der EU Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in Polen hervorgerufen. Infolge der Auseinandersetzung zwischen der Europaischen Kommission und der polnischen Regierung um das Verfassungsgericht hatte die Regierung die Reform des Verfassungsgerichts überarbeitet. Zentrale Anliegen der EU-Kommission blieben in diesem neuen Gesetz jedoch unberücksichtigt. "Die polnische Regierung muss endlich die Autorität des Verfassungsgerichts anerkennen und das Urteil vom 9. März veröffentlichen", fordert Sylvia-Yvonne Kaufmann.

Da die Gespräche mit Warschau offenkundig nicht zum Einlenken der polnischen Regierung führten, hat die EU-Kommission die zweite Stufe des EU-Rechtsstaatsmechanismus aktiviert und konkrete Empfehlungen an die polnische Regierung gerichtet. Warschau ist verpflichtet diese Empfehlungen innerhalb von drei Monaten umzusetzen. "Wir Europäerinnen und Europäer zeigen hiermit der polnischen Zivilgesellschaft, dass wir im Kampf für Demokratie und Rechtstaatlichkeit an ihrer Seite stehen", so Sylvia-Yvonne Kaufmann. "Die polnische Regierung muss jetzt liefern, im Sinne aller 38 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die sie vertritt."

Auch US-Prasident Barack Obama hatte sich im Rahmen des NATO-Gipfels in Warschau kritisch über die aktuelle Lage in Polen geäußert. "Die PiS-Regierung riskiert mit ihrem Vorgehen das internationale Ansehen des Landes zu beschädigen", warnt Sylvia-Yvonne Kaufmann.

Siehe dazu auch den Artikel zur ersten Resolution: "Das Europäische Parlament zur Situation in Polen"