Spanien

València verliert gegen den Immobilienhai katholische Kirche

akten.jpg

34.961 Immobilien hat die katholische Kirche in Spanien auf ihren Namen eintragen lassen. Dabei stützte sie sich besonders auf ein Gesetz von 1998, welches die Eintragungen vereinfachte. In der ostspanischen Stadt València sind das allein 39 Immobilien. Bei einigen von ihnen handelt es sich nicht um Tempel, sondern zum Beispiel Wohnhäuser und Werkstätten. Obwohl die Stadt keine Chance sieht, einige der Immobilien wieder in den eigenen Besitz zu bekommen, könnten Privatperson Rückgaben erreichen.

Von 1998 bis 2015 konnte die katholische Kirche in Spanien mit einem vereinfachten Verfahren Immobilien auf ihren Namen eintragen. Dokumente zu Kauf, Erbschaft oder ähnlichem benötigte sie nicht und konnte sich Unterlagen zu Besitzverhältnissen von Bischöfen selbst ausstellen lassen. Im Jahr 2019 hatte die spanische Regierung eine Liste der Kirchenimmobilien vom zuständigen Register angefordert. Die Liste umfasste schließlich 34.961 Objekte, darunter natürlich Kirchen und Klöster, Gemeindebauten und weitere religiösen Handlungen gewidmete Häuser. Daneben jedoch fanden sich auch Grundstücke, Wohnimmobilien, Garagen, Geschäftslokale und Werkstätten; Immobilien also, die nicht dem Gottesdienst dienen.

Allein in der ostspanischen autonomen Gemeinde Generalitat Valenciana sind es 912 Objekte, welche auf die katholische Kirche registriert sind, 39 von ihnen in der Provinzhauptstadt València. Bürgermeister Joan Ribó ließ diese auf ihren Verwendungszweck prüfen und erfuhr, dass auch in seiner Stadt nicht-religiösen Zwecken dienende Immobilien auf den Namen der Kirche eingetragen worden waren.

Von der Gemeinde erhielt das spanische Medium elDiario die Information, dass die Stadt keine der Immobilien in ihren Besitz zurückfordern kann. Chancen für Privatpersonen, Objekte zurückzuerhalten, seien größer.

Obwohl im Besitz so vieler Immobilien, ist die katholische Kirche in Spanien von der Zahlung der "Impuesto sobre Bienes Inmuebles", kurz IBI, der Grundsteuer, befreit. Für die Gemeinden, inklusive València, jährlich ein hoher Verlust. Nach Aussage des Rathauses sei mit einer Steuerforderung an die Kirche erst nach einer Änderung der "Ley de Mecenazgo" (Mecanazgo-Gesetz) zu rechnen. Denn dieses nimmt bisher bestimmte Immobilien von der Grundsteuerpflicht aus. Dazu gehören zum Beispiel diejenigen der Sozialversicherungen, der Sparkassen, des Roten Kreuzes, der Organización Nacional de Ciegos Españoles (Nationale Organisation der Blinden Spaniens) – und der Kirchen, die Kooperationsvereinbarungen mit dem spanischen Staat haben.

Unterstützen Sie uns bei Steady!