Als das Berliner Neutralitätsgesetz in Kraft gesetzt wurde, galt es gerade in säkularen Kreisen als wegweisend. Denn es verteidigte die Neutralität des Staates im weltanschaulichen Bereich und behandelte alle Religionen gleich. Damit unterschied es sich grundlegend von ähnlichen Gesetzen anderer Bundesländer, die sich einseitig auf den Islam bezogen und christliche Symbole unberücksichtigt gelassen hatten.
Die Wand der Hambacher Christophorus-Grundschule schmückt ein riesiger Heiliger, auf dessen linker Schulter das Jesus-Kind sitzt, das zudem eine Art kreuzgekrönten Reichsapfel in der Hand hält. Unter anderem gegen dieses Wandbild kämpft der Vater einer Sechsjährigen, die in diese Schule geht. Der hpd sprach mit dem Vater, Alexander Michael Stier, über seine Beweggründe.
Aus Beratungsanfragen der Schülerschaft des Elly-Heuss-Knapp Berufskollegs in Düsseldorf geht hervor, dass für Religionsferne nun das Fach "Praktische Philosophie" angeboten werden soll. Aber - ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt - selbstverständlich nicht zeitgleich zum Religionsunterricht, sondern erkennbar diskriminierend wieder Freitags in der siebten und achten Stunde.
Das Evokids-Lehrmaterial für den Evolutionsunterricht an Grundschulen ist in das "Scientix"-Programm der Europäischen Kommission aufgenommen worden. Ab sofort können Lehrerinnen und Lehrer kostenfreie Übersetzungen des Unterrichtsmaterials in alle europäischen Sprachen anfordern. "Damit sind wir dem ambitionierten Ziel, den Evolutionsunterricht nicht nur an deutschen, sondern auch an internationalen Schulen zu etablieren, ein Stück näher gekommen", meinen die Leiter des Evokids-Projekts Dittmar Graf (Institut für Biologie-Didaktik Gießen) und Michael Schmidt-Salomon (Giordano-Bruno-Stiftung).
Bildungssenatorin Sandra Scheeres hat heute mitgeteilt, dass das Schulfach Politische Bildung gestärkt wird, indem die Fächer Geschichte, Politische Bildung, Geografie und Ethik je Doppeljahrgang mit einem maximalen gemeinsamen Stundenkontingent ausgewiesen werden. Gerade vor dem Hintergrund der oft hitzig geführten Debatten ist es bedauerlich, dass auch das wertevermittelnde Fach Ethik in der Oberschule beschnitten wird.
Bereits auf der konstituierenden Sitzung des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg KdöR (HVD BB) wurde beschlossen, sich den Forderungen der Initiative Pro-Neutralitätsgesetz anzuschließen.
Für konfessionsfreie Eltern und die Lehrkräfte in NRW, die deren Kinder weiterhin während des christlichen Religionsunterrichts beaufsichtigen müssen, liefert der aktuelle "Masterplan" eine zusätzliche Enttäuschung:
Der vormals angekündigte "Ethikunterricht an Grundschulen" wird überhaupt nicht erwähnt.
Das "Katholische Büro NRW, Vertretung der Bischöfe in NRW" hat gemeinsam mit dem "Amt des Beauftragten der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung von NRW, Ev. Büro NRW" zur Landtagsanhörung am 6. Dezember 2017 zum Antrag "Philosophie verleiht Flügel!" der Grünen-Fraktion eine Stellungnahme abgegeben.
Im März des Jahres erreichte den IBKA die Anfrage der Eltern dreier Schülerinnen einer Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen, alle drei waren entsprechend Art. 7 (2) des Grundgesetzes in Zusammenhang mit § 31 (6) des Schulgesetzes NRW von der Teilnahme am Religionsunterricht befreit. Die älteste und religionsmündige Tochter besuchte zu der Zeit die zehnte Klasse.
Eine Mutter aus Baden-Württemberg hatte darauf geklagt, dass für ihre Kinder ein Ethikunterricht an der Grundschule eingerichtet wird. Bislang gibt es Ethik in Baden-Württemberg erst ab der 7. Klasse. Die Mutter berief sich darauf, dass religiös gebundene Kinder mit dem Religionsunterricht einen moralischen Unterricht erhalten, konfessionsfreien Kindern dagegen kein entsprechender moralischer Unterricht gewährt wird.
Seit nunmehr zehn Jahren liegt der Schwerpunkt der Arbeit der AG Schule des IBKA in der Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern, wenn es in der Schule Probleme mit der Nichtteilnahme am konfessionellen Religionsunterricht geht.
Soll ein Philosophieunterricht bald als Ersatzfach für konfessionellen Religionsunterricht in nordrhein-westfälischen Grundschulen angeboten werden? Ein entsprechender Antrag der Grünen-Landtagsfraktion wurde im Ausschuss für Schule und Bildung diskutiert.
Aus der Statistik des freiwilligen Religions- und Weltanschauungsunterrichts an den öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen im laufenden Schuljahr geht hervor, dass wieder mehr SchülerInnen das freiwillige Unterrichtsangebot wahrnehmen. Die Zunahme ist fast ausschließlich auf den Humanistischen Lebenskundeunterricht, den Islamischen Religionsunterricht und den "Sonstigen Religions- und Weltanschauungsunterricht" zurückzuführen.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Heinrichs hat für den hpd einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kommentiert. Dieses hat den Anspruch auf die Aufnahme eines bekenntnisfremden Schülers in eine katholische Bekenntnisschule in NRW abgelehnt.
Die Universität Hamburg hat sich als erste deutsche Hochschule einen religiösen Verhaltenskodex gegeben. Das ist eine Reaktion auf Übergriffe und versuchte Eingriffe von Muslimen in den universitären Alltag und die Freiheit von Forschung und Lehre.