Die Praxisgebühr wurde nach acht Jahren wieder abgeschafft – nun erlebt das alte Modell unter neuem Namen eine Auferstehung. Zusammen mit einer Forderung, die das Solidarprinzip in Frage stellt.
Nach einem Schwangerschaftsabbruch erleben viele Frauen in Deutschland Stigmatisierung. Ungewollt Schwangere stoßen zudem auf erhebliche Hürden, wenn sie sich für eine Abtreibung entscheiden. Das zeigt die aktuelle ELSA-Studie. Die Untersuchung betrachtet auch die oft schwierige Situation von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten.
Nach dem Ende der Ampelregierung und dem im Parlament knapp gescheiterten Versuch zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs herrschte große Ernüchterung in den Reihen der "Pro Choice"-Aktivist*innen. Dann aber tauchte der Fall "Joachim Volz" auf, der neuen Schwung in die bereits abgeschriebene Debatte brachte. Plötzlich erscheint wieder vieles möglich.
Ein Protestzug von etwa 2.000 Menschen zog am Freitagvormittag durch die Lippstädter Innenstadt bis vor das Gerichtsgebäude. Doch die Solidaritätsbekundungen für den Gynäkologen Prof. Joachim Volz konnten das in Lippstadt tagende Arbeitsgericht Hamm nicht umstimmen. Der Chefarzt der Lippstädter Klinik verlor den Rechtsstreit gegen seinen katholischen Arbeitgeber, der ihm Abtreibungen verbietet. Doch Volz will mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht weiter kämpfen.
In Lippstadt geht heute ein Arzt vor Gericht, weil er nicht hinnehmen will, was sein neuer Arbeitsgeber verlangt: Schwangerschaftsabbrüche abzulehnen, sogar wenn sie medizinisch notwendig sind. Der Arbeitgeber: die katholische Kirche, nach einer Fusion neuer Träger der Klinik. Katholische Krankenhäuser lehnen Schwangerschaftsabbrüche ab oder führen sie nur in absoluten Ausnahmefällen durch.
Ein Sohn (60) hat jeweils aus Helium-Gasflasche, Schlauch und Maske eine Suizid-Vorrichtung für Vater (88) und Mutter (86) hergestellt, die gemeinsam sterben wollten. Am 31. Juli verhängte das Landgericht Bielefeld eine Bewährungsstrafe gegen ihn. Der Medizinrechtler Wolfgang Putz erklärt das komplizierte Rechtskonstrukt, welches dahintersteht.
Gibt es Handlungsbedarf, dass der Staat Verfahrensregeln für die Hilfe zur Selbsttötung aufstellt? In einer parteiübergreifenden Initiative wollen es Abgeordnete demokratischer Parteien nicht länger beim Status Quo belassen. Anders als vor zwei Jahren soll nur ein einziger Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.
"Kirche und Medizin vertragen sich nicht", meint der Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt Prof. Joachim Volz. Parallel zu seiner Klage gegen den christlichen Krankenhausträger, der ihm untersagt hatte, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, hat er eine Petition veröffentlicht, die dafür plädiert, dass in der Medizin die Patientinnen das "letzte Wort haben" sollten, "nicht eine Kirche, die sich über die Betroffenen hinwegsetzt."
Am vergangenen Mittwoch wurde in Eilenburg (bei Leipzig) der angeklagte Arzt wegen Komplikationen nach der "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Säuglings der "fahrlässigen Körperverletzung" schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch schwerer wiegt wohl das Urteil, welches über unser Rechtssystem gesprochen wurde, indem die große Wirkung des im Textumfang recht überschaubaren Paragrafen 1631d BGB vor Augen geführt wurde.
Das "christliche Krankenhaus" Lippstadt untersagt dem Leiter der dortigen Frauenklinik, Prof. Dr. Joachim Volz, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, doch der Arzt leistet Widerstand, um Frauen in Notlagen weiterhin helfen zu können. Sein Rechtsfall könnte viele "Selbstverständlichkeiten" in Frage stellen – nicht nur das kirchliche Arbeitsrecht, sondern auch die Rolle konfessioneller Träger in der Wohlfahrtspflege sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Fortpflanzungsmedizin.
Seit dem 29. Mai 2025 informiert eine neue Online-Ausstellung der Organisation Terre des Femmes (TDF) über weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und den Kampf dagegen. Dabei werden Geschichten und Hintergründe aus den Ländern Sierra Leone und Deutschland erzählt.
Im Windschatten der Krankenhausreform scheint in der katholischen Kirche die Fusion "ihrer" Krankenhäuser mit anderen Krankenhäusern System zu haben, um gegen den fortschreitenden Verlust an gesellschaftlicher Relevanz weiterhin die Hand am langen Hebel zu halten. Als vermeintlich stärkerer Übernahme-Partner drückt die katholische Kirche dabei ihre "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" durch und etabliert so ihre religiöse Geschäftspraxis und Moralvorstellung in der Gesellschaft, die sie über die Kanzel immer weniger erreicht.
Seit der Zusammenlegung von evangelischem und katholischem Krankenhaus in Lippstadt darf der dortige Chefarzt von Gynäkologie und Geburtshilfe Prof. Dr. med. Joachim Volz keine regulären Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen – auch nicht in seiner eigenen Praxis. Dagegen geht er gerichtlich vor, unterstützt vom Institut für Weltanschauungsrecht.
Seit Montag steht in Eilenburg (bei Leipzig) ein Chirurg aus Taucha vor Gericht. Die Anklage lautet "fahrlässige Körperverletzung" nach einer aus Gründen der Tradition erfolgten "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Babys. Nach zwei Verhandlungstagen und umfangreicher Zeugenbefragung konnte einiges geklärt werden, doch viele Fragen bleiben offen beziehungsweise entstehen erst während der Verhandlung.
Die Deutsche Homöopathie-Union (DHU) führt seit langem ein "Homöopathieset für Kinder". Dass es sich dabei um exakt dieselben Zuckerkügelchen handelt wie für Erwachsene – ohne medizinisch relevanten Wirkstoff, ohne jede Evidenz – wird dabei zur Nebensache. Entscheidend ist die Verpackung: bunt, verspielt, kindgerecht. Eine Aufmachung, die ganz bewusst Vertrauen schaffen soll – bei den Kleinsten ebenso wie bei ihren Eltern.