Schweigeminute am Karfreitag: Beschwerde

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Kreuzigungsszene / Foto: H. Fahlbusch (pixelio.de)

WIEN. (hpd) „Die Initiative Religion ist Privatsache“ hat nach einer juristischen Prüfung nun mit der Unterschriftensammlung für eine Beschwerde gegen die „Schweigeminute“ auf ORF2 und mehreren Regionalsendern begonnen. Auch die Gottesdienstübertragungen sollen überprüft werden.

Am vergangenen Karfreitag (6.4.2012) haben um 15:00 Uhr, der kolportierten Sterbestunde des Jesus Christus, mehrere Radio-Regionalsender des ORF sowie Ö1 eine „Schweigeminute“ des Gedenkens  eingelegt. Die einleitenden Worte lauteten: “In dieser Stunde starb Jesus Christus am Kreuz”. Diesem, wie die Initiative es bezeichnet, „kuriosen Trauerritual des Österreichischen Rundfunks“ schloss sich zeitgleich auch die TV-Abteilung des ORF an: Während ein ORF2-Moderator aus der Bibel las, wurde die Abbildung eines Schmerzensmannes, samt Zitat aus dem Lukas-Evangelium, eingeblendet.

Nach einer ausführlichen juristischen Überprüfung der Sachlage will die "Initiative Religion ist Privatsache", wie sie es bereits vor Karfreitag angekündigt hatte, nun eine Beschwerde gegen diese, nach Ansicht der Initiative, gesetzeswidrige Vorgehensweise des ORF bei der Regulierungsbehörde des ORF, der KommAustria, einbringen. Gestern wurde daher mit dem Sammeln der mindestens 120 dazu benötigten Unterstützungsunterschriften begonnen.

Unterscheidung zwischen Glauben und Fakten?

„Gegen eine angemessene Behandlung von religiösen Inhalten um die Osterzeit sei nichts einzuwenden – gegen eine einseitige pro-religiöse Glaubensbekundung des de-facto staatlichen Rundfunks hingegen sehr wohl“ lautete die Begründung des Initiative-Vorstandes. Dieser bedauerte zudem, dass der ORF „die Grenze zwischen Glaube und Fakten nicht zu kennen scheint“ und daher „rein religiöse Trauerfeierlichkeiten allen Rundfunkteilnehmern aufzwingt“.

Auch Überprüfung der Gottesdienstübertragungen

Ferner gab die Initiative bekannt, künftige Gottesdienstübertragungen des ORF auf ihre Angemessenheit gem. §4 Abs1 Z.12 ORF-Gesetz überprüfen zu lassen. Dieser Schritt sei durch die äußerst geringen Einschaltquoten, die der evangelische Karfreitagsgottesdienst (28.000 ZuschauerInnen) und der katholische Gottesdienst am Ostersonntag (102.000, weniger als 2 Prozent der Katholiken Österreichs) ausgerechnet beim wichtigsten christlichen Fest erreicht haben, notwendig geworden.

Die Initiative gibt dem Erfolg der Beschwerde durchaus eine Chance, da die KommAustria bereits vor kurzem einer Beschwerde der Initiative gegen eine pro-christliche Sprachregelung als unzulässig erklärt und den ORF verurteilt hatte.

C.F.

Zum Unterstützungsformular.

Das Formular zur Unterstützung ausfüllen, unterzeichnen und entweder per Post (bevorzugt) an:

Initiative Religion ist Privatsache
1180 Wien, Schulgasse 40/10

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office@religion-ist-privatsache.at

bis Ende April 2012 retournieren.

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