Durchbruch für die Bürgerrechte

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Bundesverfassungsgericht / Foto: Tobias Helfrich (wikimedia commons)

BERLIN. (hpd/hu) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert die Humanistische Union ein einheitliches Sozialhilfegesetz. Alle in Deutschland lebenden Menschen haben einen Anspruch auf ein physisches und soziokulturelles Minimum.

Als einen "Durchbruch für die Bürgerrechte" hat die Humanistische Union (HU) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz bezeichnet.

Mit seiner Entscheidung habe das höchste deutsche Gericht nicht nur Regierungen im Bund und in den Ländern, sondern der deutschen Gesellschaft insgesamt einen Spiegel vorgehalten: Ein menschenwürdiges Dasein steht allen Frauen, Männern und Kindern zu, die sich in Deutschland aufhalten. „Endlich haben die Richterinnen und Richter den Sondergesetzen für Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und Opfer von Menschenhandel eine klare Grenze gesetzt", erklärte Jutta Roitsch-Wittkowsky, das für die sozialen Grundrechte zuständige Vorstandsmitglied der Bürgerrechtsorganisation.

Aus bürgerrechtlicher Sicht sei dem Kernsatz der Karlsruher Entscheidung zum menschenwürdigen Existenzminimum voll zuzustimmen. Er lautet:

"Ausländische Staatsangehörige verlieren den Geltungsanspruch als soziale Individuen nicht dadurch, dass sie ihre Heimat verlassen und sich in der Bundesrepublik Deutschland nicht auf Dauer aufhalten. (...) Die einheitlich zu verstehende menschenwürdige Existenz muss daher ab Beginn des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden." Das Menschenrecht auf ein physisches und soziokulturelles Minimum stehe "deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu".

Aus diesem Urteil leitet die HU ihre Forderung nach einer Abschaffung der Sondergesetze ab. "Konsequent ist jetzt ein einheitliches Sozialhilfegesetz", forderte Roitsch-Wittkowsky.

Sven Lüders