Bestattungsformen anderer Kulturen

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Landtag Baden-Württemberg / Foto: wikipedia (Veit Müller)

STUTTGART. (hpd) Ein Vertreter des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) hatte am vergangenen Montag erstmals Gelegenheit, im Plenarsaal des Landtages von Baden-Württemberg Stellung zu nehmen zu den Belangen der Konfessionsfreien hinsichtlich “Bestattungsformen anderer Kulturen und Religionen”. Sein Redebeitrag.

Im Plenarsaal des Stuttgarter Landtags tagten am 15.12.2012 in einer gemeinsamen Sitzung und öffentlichen Anhörung der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und der Ausschuss für Integration des Landtags von Baden-Württemberg. Dieses Mal kamen nicht nur - wie sonst im ehemals CDU-regierten Landtag des drittgrößten Bundeslandes üblich gewesen - nur die christlichen Konfessionen zu Wort, sondern neben Vertretern jüdischer, islamischer, alevitischer – auch ein Vertreter des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten, der Regionalbeauftragte für Baden-Württemberg Heiner Jestrabek, der zudem selbst Trauerredner und weltlich-humanistischer Feiergestalter in diesem Bundesland ist.

 

Redebeitrag

Sehr geehrte Frauen Vorsitzende der beiden Ausschüsse, Frau Bärbl Mielich und Frau Katrin Schütz, sehr geehrte weitere Abgeordnete, Mitreferenten und Anwesende.

Sie behandeln den Antrag der Abgeordneten Frau Sabine Wölfle u.a. SPD und die Stellungnahme des Ministeriums für Integration (Ministerin für Integration Frau Öney) „Bestattungsformen anderer Kulturen und Religionen“ (Drucksache 15/1654 v. 03. 05. 2012). Mein herzlicher Dank Ihnen dafür, dass Sie mir Gelegenheit zur Stellungnahme geben und mir Ihre Aufmerksamkeit widmen.

Gegenstand des o.g. Antrages ist die Beantwortung der Frage nach dem Umgang mit zentralen Elementen von Bestattungsformen (1.) „anderer Religionen“ bzw. auch (4.) „vom Christentum abweichenden Bestattungsritualen“.

Wir befinden uns ohne Zweifel in einer Gesellschaft im ständigen Wandel. Dies betrifft deshalb natürlich auch die Bestattungsrituale. Gestatten Sie mir zur Veranschaulichung des bisher schon festzustellenden Paradigmenwechsels einen kleinen historischen Exkurs. Wir Konfessionsfreien schufen uns im 19. Jahrhundert Selbsthilfeorganisationen, Freidenkerverbände, die v. a. die Feuerbestattung/Kremation als Bestattungsform einzuführen gedachten. Es gab dagegen den erbittertsten Widerstand seitens Staat und Staatskirchen, die ihre Monopolstellung und Privilegien bedroht sahen. Die erste geplante Feuerbestattung der Freidenker hier in Stuttgart wurde daher verboten. Der Gründer der ersten deutschen Freidenkergemeinde Dr. Albert Dulk war am 29. 10. 1884 verstorben und am 2. 11. fand die Überführung des Leichnams zum Stuttgarter Bahnhof „in Form einer Massendemonstration“ zum Krematorium in Gotha zur Feuerbestattung statt. „Albert Dulks … Leichenzug sollte zur größten Demonstration der württembergischen Sozialdemokratie unter dem Sozialistengesetz werden. In Württemberg war die Feuerbestattung noch nicht erlaubt, deshalb zog ein Leichenkondukt zum Güterbahnhof, zur Überführung nach Gotha. (In der Gothaer Urnenhalle des ersten deutschen Krematoriums steht heute noch seine Urne neben anderen Prominenten u.a. der Freidenkerin Bertha von Suttner.) Ein ungewöhnlich großes Polizeiaufgebot wurde zum „Ordnunghalten“ eingesetzt: die circa 80 Stuttgarter Schutzleute nebst 40 eigens herbeigeholten Landjägern. Während des Leichenzugs war das Militär der Stuttgarter Garnison zu einem eventuellen Einsatz bereit. Am Trauerzug nahmen dem Stuttgarter Tagblatt zufolge „Tausende und Abertausende von Arbeitern ... mindestens 5-6.000“ teil. Insgesamt hatten dem Trauerzug „wohl über 25.000 Menschen angewohnt.“ (1)

Das Verbot der Feuerbestattung konnte mit Einführung der Demokratie (Weimarer Republik, 1919) nicht mehr aufrechterhalten werden. Auch der Widerstand der Kirchen wurde eingestellt. [Noch] „Bis 1954 verbot die evangelische Kirche ihren Geistlichen die Mitwirkung an Kremationsfeiern, die katholische Kirche tat es bis 1963.“ (2)

Gegenwärtig (2010) sind ca. 46 % der Bestattungen Feuerbestattungen. (38,1 % in den alten und 75,3 % in den neuen Bundesländern.)(3) „Im Jahr 2011 starben in Deutschland 860 000 Menschen. Davon sind mehr als ein Drittel nicht mehr kirchlich bestattet worden.“(4) In vielen Städten und Regionen unseres Landes stellen die freien und weltlichen Bestattungsredner die Mehrheit der Redner bei Trauerfeiergestaltungen. Für die Kremation als Bestattungsform gilt dies in noch größerem Umfang.

Welche Konsequenzen ergeben sich m. M. nach hierfür für die Gesellschaft und den Gesetzgeber?

Die Vielfalt der Bestattungsformen in unserem Land entspricht der Vielfalt der kulturellen und weltanschaulichen Vorstellungen in unserer Bevölkerung. Eine Selbstverständlichkeit sollte deshalb auch der gegenseitige Respekt für unterschiedliche Ausdrucksformen der Trauer untereinander sein. Alle Angehörigen sollten ohne Behinderung die von ihnen gewünschten Trauerrituale durchführen können, ohne von den etablierten Kulten hierbei behindert zu werden. Die Angehörigen sollten ohne Maßregelung frei und in weltanschaulicher Selbstbestimmung ihre Abschiedsfeier gestalten können. Legislative und administrative Organe können hierfür die Rahmenbedingungen schaffen, sollten sich am besten vom Gedanken des Laizismus, der staatlichen Neutralität in religiösen Fragen, leiten lassen.

Daraus ergibt sich m. M. nach, dass durch die Politik Rahmenbedingungen geschaffen werden, die diese Ansprüche auch gewährleisten.

Die Räumlichkeiten für die Trauerfeier auf den öffentlichen Friedhöfen, die in der Regel in der Verantwortung der Kommunen betrieben und finanziert werden (bisweilen „Aussegnungshalle“ genannt) sollten weltanschaulich neutral gestaltet werden und nicht überteuert sein (häufig werden Mieten von über 500 Euro für eine ungeheizte 30-minütige Benützung in Rechnung gestellt).

In diesen Abschiedsfeiergebäuden üben vielerorts die etablierten Kirchen eine Hegemonie aus: z. B. liegt auf jedem Sitzplatz ein christliches Gesangsbuch (welches ich vor Beginn immer abräumen muss), der Raum ist mit Kruzifixen geschmückt, am Eingang sind Sammelbüchsen (unbekannte Begünstigung), ausgewiesene Parkplatzreservierung und separate Aufenthaltsräume für „Geistliche“. Dieses alles bedeutet eine Zurücksetzung der nichtchristlichen Nutzer.
Die Bestattungsformen sind in der Regel durch Bestattungsgesetze der deutschen Bundesländer, bzw. kommunale Friedhofsordnungen stark reglementiert. Eine Öffnung und Liberalisierung in Richtung Multikultur wäre sehr zu begrüßen. Neben bisher die christlichen Kirchen begünstigenden Regelungen, bedarf es einer stärkeren Interessenberücksichtigung anderer Religionen: verschiedene Richtungen des Islam, alevitische, jüdische, buddhistische, hinduistische, freireligiöse u. a. auch weltlich-humanistische und atheistische Weltanschauungen. Dabei sollte der Grundsatz gelten, dass alle Bestattungsformen so frei wie möglich gestaltbar sein sollten. Einschränkungen darf es nur aus hygienischen und verkehrstechnischen Gründen geben, oder wenn die berechtigten Interessen anderer eingeschränkt werden.

Die Grab-Bestattungspflicht für Urnen (Friedhofszwang für Totenaschen) mit gesetzlicher Ruhefrist ist nicht mehr zeitgemäß. Kremations-Asche und Urnen sind hygienisch vollkommen unbedenklich. Andere Regelungen sind möglich, z. B. in der Schweiz und in Österreich gibt es hier keinen Friedhofszwang, das heißt, die Asche  kann auch in der Natur verstreut werden oder eine private Aufbewahrung in Haus oder Garten ist hier möglich.

Die Angehörigen der Verstorbenen sind nicht selten durch die Kosten finanziell sehr stark belastet. Zudem gibt es hier auch eine steigende Zahl von Fällen von Zahlungsfähigkeit und dem dadurch erzwungenen Verzicht auf Trauerfeiern. Die Berücksichtigung der o. g. Vorschläge wirkt sich auch so finanziell für die Hinterbliebenen erheblich entlastend aus.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Geduld.

Heiner Jestrabek

Weltlich-humanistischer Bestattungssprecher, Regionalbeauftragter Baden-Württemberg des Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V., Vorsitzender Deutscher Freidenker-Verband Ostwürttemberg e.V., Mitglied im Landesvorstand Humanistischer Verband Deutschlands e.V.

Anmerkungen

(1) Christoph Rieber: Das Sozialistengesetz und die Sozialdemokratie in Württemberg 1878-1890. Stuttgart 1984, S. 273; Heiner Jestrabek: FreidenkerInnen. Lehren aus der Geschichte. Porträts & Aufsätze. Reutlingen 2012, S. 37f.

(2) Klaus Dirschauer: Mit Worten begraben: Traueransprachen entwerfen und gestalten. Bremen 2012, S. 85. Dr. theol. Klaus Dirschhauer ist evangelischer Theologe und betrachtet die freien und weltlichen Bestattungsredner keinesfalls als negative Konkurrenz, sondern vertritt den Standpunkt der weltanschaulichen Toleranz. Im genannten Buch geht er auch in ausführlichen Teilen auf jüdische und islamische Bestattungen und Trauerrituale ein.

(3) http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerbestattung

(4) Klaus Dirschauer: Mit Worten begraben, S. 7.